PKV im Rentenalter

Hallo zusammen !

Mein Mann ist 51 und seit er selbständig ist ( seit 25 Jahren) in der PKV (durchgehend die gleiche) krankenversichert. Er hatte eigentlich nie einen wirklich niedrigen Beitrag, der es ihm erlaubte, hohe Rückstellungen für sein Rentenalter zu bilden. Das lag zum einen an seinem nicht gerade hohen Verdienst und vllt auch zum anderen an der Wahl der PKV, wir hatten uns für eine der bekanntesten entschieden und sind einfach dabei geblieben. Die letzten 4 Beitragserhöhungen sind nun aber so gewaltig ausgefallen, dass unsere Schmerzgrenze überschritten ist. Er zahlt z.Zt. einen monatlichen Beitrag von € 710,- (darin enthalten auch die Krankentagegeldversicherung, die man aber auch braucht als Selbständiger). Ich selber bin berufstätig und mit meinen Kindern in der GKV.
Seit Monaten mache ich mir nun einen Kopf, wie wir in 9 Jahren die Krankenversicherungsbeiträge für die PKW bezahlen sollen. Mein Mann hat vor 16 Jahren eine Zusatzversicherung in Form von späteren Rentenbeitragsauszahlungen abgeschlossen, dies hatte uns der PKV-Mitarbeiter geraten. Die Höhe der zu erwartenen monatlichen Beträge wird also ab seinem Rentenalter (60. LJ) bei ca. 250 € liegen. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass dies eine gute Grundlage für die hohen Beiträge der PKV im Rentenalter sein werden, jedoch bereiten mir die letzten Beitragserhöhungen nun doch schlaflose Nächte.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Einnahmen meines Mannes ein Niveau erreicht haben, die keine weiteren Rückstellungen fürs Alter mehr zulassen.
Ich habe nun folgende Fragen:

  1. kann mir jemand sagen, wie hoch in etwa die Beiträge im Rentenalter sein werden bzw. mit welchen Abzügen wir rechnen können, die in Form der Rückstellungen ja wohl zum Tragen kommen. Ich habe keinen blassen Schimmer, von welchen Beträgen man hier ausgehen kann, 50, 100 € ?? Mir würden schon ungefähre Zahlen genügen, ist ja von PKV zu PKV verschieden.
  2. sollten die Einnahmen meines Mannes noch geringer werden, vllt sogar im Bereich eines Minijobs, wäre es dann ratsam, die Selbstständigkeit aufzugeben und bis zum 60. LJ bei mir in der GKV familienversichert zu sein.
    Dürfte er dann ab dem 61. LJ in der GKV als freiwilliges Mitglied verbleiben ??

Ich wäre dankbar, hierzu Tipps zu bekommen.

Liebe Grüße
Caro

Hallo zusammen !

Ich habe nun folgende Fragen:

kann mir jemand sagen, wie hoch in etwa die Beiträge im

Rentenalter sein werden

Hallo,
die Beitragszahlungen in die Zukunft können nur erraten werden, also jede Zahl wäre hier spekulativ.
Man kann aber die PKV auf den „Basistarif“ abstocken, also nur noch die Leistungen, welche auch die Gesetzlichen erbringen würden.
Chefarztbehandlung, 1-Bett-, alles Leistungen, über die diskutiert werden könnten.

sollten die Einnahmen meines Mannes noch geringer werden,

vllt sogar im Bereich eines Minijobs, wäre es dann ratsam, die
Selbstständigkeit aufzugeben und bis zum 60. LJ bei mir in der
GKV familienversichert zu sein.

In dem Alter ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich.

Schönen Tag noch.

  1. kann mir jemand sagen, wie hoch in etwa die Beiträge im Rentenalter sein werden

Nein, das kann niemand vorhersehen.

  1. sollten die Einnahmen meines Mannes noch geringer werden, vllt sogar im Bereich eines Minijobs,

Das würde nicht reichen. Um in den Genuß der beitragsafreien Familienversicherung zu kommen, müssen die Einkünfte darunter liegen. Und Vorsicht; Die PKV endet nicht automatisch, in diesem fall müßte eine reguläre Kündigung ausgesprochen werden, mit gelichzeitigem Nachweis der Aufnahme in die GKV.

Ich wäre dankbar, hierzu Tipps zu bekommen.

Jede PKV muß Rentnern einen Tarif anbieten, der im Leistungsniveau dem der GKV entspricht. Bei der langen Vorversicheurngszeit deines Mannes und seinen hohen Beiträgen, sollten seine Altersrückstellungen so hoch sein, dass der Beitrag dieses Tarifes erträglich ist. Diesen Wechsel kann dein Mann aber erst beim Eintritt in die Rente vollziehen.

zu 1.) eine Prognose kann niemand wagen, da niemand weiß, welche Leistungen die Versicherten in diesem Tarif in Zukunft in Anspruch nehmen werden. Und nur darauf kommt es an.

Wurde schon einmal ein Tarif gewechselt ? In aller Regel gibt es im gleichen Unternehmen inzwischen Alternativen, die preiswerter sind und manchmal kaum schwächer.

Im Rentenalter kann er als Altversicherter in den Standardtarif wechseln.
Der schon genannte Basistarif ist die letzte und schlechteste aller Lösungen.

zu 2.) Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung (nicht Minijob) könnte Ihr Mann bis 55 noch über die Pflichtversicherung wieder in die GKV. Und bei Aufgabe jeder Berufstätigkeit (und keinen anderen Einnahmen) besteht auch darüber hinaus die genannte Möglichkeit einer Familienversicherung. Wie bei Pflichtversicherung kann die PKV dann ohne Kündigungsfrist verlassen werden.

Gegenfragen: Ist die Rentenversicherung selbstständig oder ist es ein Beitragsentlastungstarif, der an die PKV gekoppelt ist ?

Wie ist die Altersversorgung des Selbstständigen sonst geregelt ?

Hallo !
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Der Tarif in der PKV wurde nie gewechselt, wir haben aber außer die Chefarztbehandlung im KH nichts spektakuläres abgesichert, alles eigentlich im Bereich der Grundversorgung.
Die Lebensversicherung, die wir vor 16 Jahren zur Bestreitung des KV-Beitrages im Alter abgeschlossen haben, ist unabhängig, kann als Kapital oder als Rente ausgezahlt werden.
Zusätzlich hat er auch eine weitere Lebensversicherung, der Monatsbeitrag liegt z.Zt. bei € 330,-, war bei Abschluss vor 20 Jahren ein Betrag, wo wir uns dachten, das reicht. Von der gesetzlichen RV ist mein Mann befreit.

Bezüglich einer evtl. Nichterwerbstätigkeit den Zugang zur Familienversicherung zu erlangen, wäre der letzte Ausweg, wenn wir den Beitrag nicht mehr zahlen könnten. Darf er dann auch keinen Minijob ausführen ? Könnte er dann nach Erreichen des Rentenalters in der GKV bleiben ?

Ich kenne die Möglichkeit zum Wechsel in den Standardtarif als Rentner bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ab 55, jedoch ist dieser Beitrag nun auch nicht sehr günstig, wenn er bei ca. € 600/Monat liegt.

Viele Grüße
Caro

Danke, dass meine Rückfragen beantwortet wurden (das ist nämlich nicht die Regel).

Auch wenn der Tarif nichts Besonderes enthält, kann es trotzdem nach 25 Jahren sein, dass der Versicherer eine günstigere Alternative hat.

Als Familienversicherter kann er einen Minijob haben oder andere Einkünfte bis zt. 365 EUR. Er kann sich freiwillig weiterversichern, wenn er 1 Jahr in der Familienversicherung war. Die Aktion müsste also 1 Jahr vor Rentenbeginn gestartet werden.

Ein Wechsel in den Standardtarif führte in allen vergleichbaren Fällen, die ich kenne, zu enormen Beitragssenkungen, weil die Alterungsrückstellung ja komplett angerechnet wird. Allerdings muss die Wahlleistung im Krankenhaus dann beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

hab den Eindruck, Ihr wisst garnicht, was ihr in den Tarifen so abgesichert habt. Der hohe Beitrag kommt nicht von ungefähr.
Und die Anpassungen sind ebenso nicht aus der Luft gegriffen und haben eine Ursache.

Mein Verdacht, Dein Mann hat einen sogenannten „geschlossenen“ Tarif.
Wenn dies der Fall ist, muss nicht unbedingt in den Standardtarif gewechselt werden. Leistungsschwächere Tarife sind dann die bessere Alternative. Auch haben die meisten Gesellschaften auch erschwernissneutrale Tarife.

Denn ein Wechsel in die GKV wäre immer ein schicker Gewinn für die PKV.

Poste mal die Tarifbezeichnungen (aber nur die aus der Vollversicherung!) und bei welcher Gesellschaft er ist. Vielleicht fällt einem dann sofort dass WARUM auf!

VG René

Ab zum Versicherungsberater!
Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht zu wichtig, als daß man diese per Forenposting bearbeiten sollte.

Mein Rat wäre: Gehe mit allen Unterlagen zu einem (kostenpflichtigen) Versicherungsberater (bvvb.de), und lasse Dich dort beraten.
So ein Fachmann hat auch eine ganz andere Verhandlungsposition gegenüber der PKV als Du. Der läßt sich nicht abwimmeln, falls z.B. auf bestimmte Tarifwechsel innerhalb der PKV ein Rechtsanspruch besteht (und die PKV einen auf Hein Blöd macht, und sich querstellt).

Hallo !
Ich kenne die Möglichkeit zum Wechsel in den Standardtarif als
Rentner bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ab 55, jedoch
ist dieser Beitrag nun auch nicht sehr günstig, wenn er bei
ca. € 600/Monat liegt.

Viele Grüße
Caro

Hallo Caro,

ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Wechsel in den Standardtarif der Beitrag bei 600 € mtl. liegt. (viel zu hoch)
Ich vermute, dass hier vermutlich der Beitrag für den Basis-Tarif genannt wurde.

Fragen Sie noch einmal bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach dem Standard-Tarif.

Es handelt sich um 2 verschiedene Tarife.

Beste Grüße!

Hallo René,
das ist schon möglich, was du vermutest, kenne nicht einmal den Begriff ‚geschlossener Tarif‘…
Die Tarife sind wie folgt:
AMO o.Selbstbeteiligung,
ZM3 Zahnbehandlung 100%,
Zahnersatz 70%,
SD2, KM € 51,13 Krankentagegeld,
TN2 4 € 51,13 Krankentagegeld ab dem 4. Tag,
PVN,
R 10
macht zusammen einen Beitrag von € 707,64

Ich weiß eigentlich gar nicht, wofür der gesetzliche Zuschlag R10 verwendet wird.

KK ist die DKV.

Danke für deine Antwort.
Gruß
Caro

Hallo !
Ja, stimmt. Das habe ich wohl missverstanden, dachte das ‚kind‘ hätte 2 Namen. Werde diesbezüglich noch einmal nachfragen.
Lieben Gruß zurück

Alles klar, das sind die M-Tarife, das ehemalige Flaggschiff von Europas größter Krankenversicherung. Geschlossen sind aber immer noch nicht.

Lasst mal eine Umstellung rechnen auf Vollmed M4. Das ist kaum schlechter und wird viel billiger.

Ein erheblicher Teil der Prämie wird aber auf das Tagegeld TN entfallen. Eine längere Karenzzeit (z.B. 8 oder 14 Tage) würde auch eine Menge bringen.

Der R10 ist der seit 2001 vorgeschriebene 10%-Zuschlag. Bei den Kölnern ist das eigener Tarif.

Hallo,

Nach Deiner Krankentagegeld-Absicherung gehe ich davon aus,
dass Du selbständig bist.
Dann solltest Du dir einen KV-Tarif mit einem Selbstbehalt von mind. 600 € abschließen. geteilt durch 12 sind das 50 €
Du wirst staunen, wie Dein Beitrag nach unten geht.
Außerdem kann ein Selbständiger bestimmt 3 Wochen Verdienstausfall überbrücken - also das Krankentagegeld ändern ab der 4. Woche.

Gruß Merger

Hallo Caro,

mit dem Tarif wird Dein Mann doch zum Arzt getragen.

Wie Barmer schon erwähnte, stell alles in den BM4/0-3 (0-3 sind 3 verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten)um.
Dies ist ein Kompakttarif, dies bedeutet

AMO
ZM3
SD2

sind dort schon mit enthalten. Kein Baukastensysthem wie ihr es erst hattet, sondern all inclusive.
Somit dürfte der Beitrag sich schon halbieren.
Auch hat der BM4 Reha mit drin.
Zum schmökern:
http://www.dkv.com/kunden-kundenbereich-download-bed…

Macht es aber schnell, denn die haben mE ne Liste, wo dieser Wechsel erschwernisneutral ggf. ist. Also ohne Gesundheitsfragen.
Und das Tagegeld erst später auszahlen lassen, spart auch einiges!:smile:
(sagte ja schon Barmer).

„geschlossener Tarif“ bedeutet, es kommen keine „Neuen Mitglieder“ mehr in den Tarif. Und dass wird dann für die anderen teueueueueur.

VG René

o.k., BM4 wäre noch günstiger, das wird aber schwieriger, weil der mit AktuarMed risikogeprüft wird. Deshalb hatte ich Vollmed M 4 vorgeschlagen.

Reha gibts allerdings in allen Tarifen nicht, nur Anschlussheilbehandlung (auch wenns nicht drinsteht).

Hallo Barmer,

der mit AktuarMed risikogeprüft wird.

dass entzieht sich meiner Kenntnis, daher ist Dein Einwand korrekt.
Wenn er allerdings „gesund“ ist, lohnt sich der BM4 ungemein.

Deshalb hatte ich Vollmed M 4 vorgeschlagen.

Sorry, dies hat ich falsch interpretiert (dachte bei Vollmed M4, wäre der BM4 gemeint :frowning:)

Reha gibts allerdings in allen Tarifen nicht

Dies ist beim BM4 etwas anders. Reha ist es nicht direkt, es gibt ein Tagegeld dafür.

Bei einer ärztlich verordneten ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, zahlen wir
Ihnen – unabhängig von Nr. I.4. e) – ein Kurtagegeld ohne Kostennachweis in Höhe von
30 EUR je Tag für maximal 28 Tage.

@Caro,

lasst Euch doch bei der DKV einfach mal beraten und postet dann ggf. nochmals derren Vorschläge (allerdings in einem neuen Beitrag, da dieser hier wahrscheinlich schon im archiv gelandet ist!)
Ach so, auch das KM könnte mMn entfallen.

VG René

Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht zu wichtig, als daß man diese per Forenposting bearbeiten sollte.

Stimmt.

Mein Rat wäre: Gehe mit allen Unterlagen zu einem (kostenpflichtigen) Versicherungsberater (bvvb.de), und lasse
Dich dort beraten.

Mit Verlaub, diese Frage kann man ohne ein Berater-Honorar, das sicherlich nicht unerheblich sein wird, klären. Der Ombudsmann arbeitet für den versicherten kostenfrei.

So ein Fachmann hat auch eine ganz andere Verhandlungsposition gegenüber der PKV als Du.

Stimmt, nämlich gar keine.

z.B. auf bestimmte Tarifwechsel innerhalb der PKV ein Rechtsanspruch besteht

Den gibt es, wie bereits hier im Forum geschrieben.

(und die PKV einen auf Hein Blöd macht, und sich querstellt).

Dem kann man mit Hartnäckigkeit begegnen, das ist billiger als ein Versicherungsberater.

1 Like