Hallo ,
wir überlegen gerade wo man die Beiträge in der PKV in die Einkommensteuer unterlagen eingibt und welche Auswirkung das wohl haben wird.
Im Mantelbogen ( äh von 2007) gibt es im Mantelbogen den Punkt 71 freiwillige Versicherung… Krankenversicherung.
Gibt man als AN dort seine Beiträge ein ändert das nichts an der Rückzahlung , kann das richtig sein ? Es waren in dem Jahr immerhin knapp 8000€ plus die anderen Versicherungen. Der AG-Anteil ist nicht abgezogen.
Wenn es an der Summe eh nichts ändert ist der Aufwand doch zu groß.
Wer kennt sich damit aus ?
Mfg
Aggi