PKV in der Einkommensteuer / Fachauskunft

Hallo ,
wir überlegen gerade wo man die Beiträge in der PKV in die Einkommensteuer unterlagen eingibt und welche Auswirkung das wohl haben wird.
Im Mantelbogen ( äh von 2007) gibt es im Mantelbogen den Punkt 71 freiwillige Versicherung… Krankenversicherung.

Gibt man als AN dort seine Beiträge ein ändert das nichts an der Rückzahlung , kann das richtig sein ? Es waren in dem Jahr immerhin knapp 8000€ plus die anderen Versicherungen. Der AG-Anteil ist nicht abgezogen.
Wenn es an der Summe eh nichts ändert ist der Aufwand doch zu groß.

Wer kennt sich damit aus ?

Mfg
Aggi

Die Unterlagen von 2007 schnell weglegen, in dem Bereich hat sich ab 2010 alles geändert: PKV kann betragsmäßig unbegrenzt angerechnet werden, es gibt aber komplizierte Vorschriften über den Prozentsatz. Das macht die PKV auch automatisch und liefert die Daten ans Finanzamt (wenn man nicht widersprochen hat).

Angerechnet werden natürlich nur die selbst gezahlten Beiträge (ohne AG-Anteil).

Gruss

Barmer

Hallo
Durch besondere Umstände ist man heute nicht mehr in der PKV, von daher ist 2010 noch Zukunftsmusik.
Wenn man die Zahlen „stumpf“ in Elster eingibt müßte doch eine veränderung in der Rückzahlung kommen, oder ?
Wenn nicht ist es doch egal was ich dort eingebe.

Danke Aggi

Hallo!

Es gibt Höchstbeträge die man im Bereich der Versicherungen von der Steuer absetzen kann.

In aller Regel ist es so, dass bei einer Arbeitnehmerveranlagung die Beträge die man vom Lohn als Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen bekommen hat schon diese Höchstbeträge ausschöpfen. (Rechtslage 2007)

Das heißt alles was man an sonstigen privaten Versicheungen noch einträgt zwar prinzipiell absetzbar sind, aber absolut keine steuerliche Auswirkung hat.

gruß

derschwede77