PKV-Kinder: Partner1 Beamter - P2 Angestellter

Guten Tag,

nach mehreren erfolglosen Versuchen bei einer PKV, bzw. unabhängigen Beratern eine qualifizierte Auskunft zu erhalten, wende ich mich nun an dieses Forum:

  • Partner 1 (weibl.) ist als Beamter bei einer PKV versichert.

  • Partner 2 (männl.) zieht einen Wechsel in die PKV in Betracht, sein Bruttogehalt liegt über dem von Partner 1 und über der BBG.

  • Paar ist kinderlos, plant aber in den nächsten Jahren Nachwuchs.

Müssen die Kinder beim höherverdienenden Partner versichert werden?
Ist es möglich die Kinder bei der verbeamteten Frau (geringeres Einkommen) zu versichern um einen Beihilfeanspruch geltend zu machen?

Ich konnte im Archiv leider keine entsprechende Antwort finden. Vorab herzlichen Dank für die Unterstüzung!

Gruß Stephan

Müssen die Kinder beim höherverdienenden Partner versichert werden?

In diesem falle nicht.

Ist es möglich die Kinder bei der verbeamteten Frau
(geringeres Einkommen) zu versichern um einen Beihilfeanspruch
geltend zu machen?

Das ist nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll.

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für die prompte Antwort.

Sind die Kinder dann automatisch bei der PKV der Mutter versichert? Oder tritt der Anspruch auf Beihilfe auch in Kraft wenn die Kinder in der PKV des angestellten Vaters versichert sind?

Möchte nur ganz sicher gehen. Es ist unglaublich wie viele verschiedene Aussagen ich bislang von „Beratern“ erhalten habe. Keiner konnte mir ein klares Statement liefern.

Danke vorab!

Stephan

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für die prompte Antwort.

Sind die Kinder dann automatisch bei der PKV der Mutter
versichert?

auf Antrag

Oder tritt der Anspruch auf Beihilfe auch in Kraft
wenn die Kinder in der PKV des angestellten Vaters versichert
sind?

die PKV kann sich der Beihilfeberechtigte aussuchen. Wenn es dann zufällig die gleiche Gesellschaft ist gut.

I.d.R. wird das Kind unter der gleichen Vertragsnummer im Beihilfevertrag dokumentiert

Möchte nur ganz sicher gehen. Es ist unglaublich wie viele
verschiedene Aussagen ich bislang von „Beratern“ erhalten
habe. Keiner konnte mir ein klares Statement liefern.

Gruß
A.

Ebenfalls Danke!

Dann schließe ich daraus, dass aufgrund des Beamtenstatus und somit des Beihilfeanspruchs eines Partners, automatisch auch die Kinder einen Beihilfeanspruch haben. Unabhängig davon welcher Partner das höhere Bruttogehalt hat?

Gruß

Stephan

Hallo,
wenn der Partner PKV-versichert ist, ja!
Gruß Joerg Koenig

Sind die Kinder dann automatisch bei der PKV der Mutter versichert?

Nein, es muß nach der Geburt angemeldet werden. Wenn die Frist eingehalten wird, besteht für die Versicherung Kontrahierungszwang (Kind muß ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden). Ist das Kind schon geboiren muß ein Antrag gestellt werden, der mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist. Dies kann theorretisch auch zu einer Ablehnung des antrages führen. Deswegne die Frist beachten (2 Monate).

Oder tritt der Anspruch auf Beihilfe auch in Kraft

Der Beihilfeanspruch ergibt sich aus dem Beamtenstatus der Mutter und nicht aus irgendwelchen Versicherungskonstellationen.

wenn die Kinder in der PKV des angestellten Vaters versichert sind?

Dort können sie natürlich auch mit einem Beihilfeergänzungstarif versichert werden. Ich würde das Kind aber bei der Gesellschaft der Mutter versichern, das macht Änderungen einfacher.

Möchte nur ganz sicher gehen. Es ist unglaublich wie viele
verschiedene Aussagen ich bislang von „Beratern“ erhalten habe.

Das kann ich mir vorstellen. Beihilfe kann nicht jeder.

Keiner konnte mir ein klares Statement liefern.

Das ist ein schwaches Bild.