PKV, Kinder u. Zuschuss AG

hallo,

wenn bei einem privat krankenversicherten AN die kinder mit in die versicherung genommen werden, ist dann der AG verpflichtet hier den halben beitrag entsprechend zu übernehmen oder gilt das nur für den beitrag des AN ?

vielen dank

gruß inder

wenn bei einem privat krankenversicherten AN die kinder mit in
die versicherung genommen werden, ist dann der AG verpflichtet
hier den halben beitrag entsprechend zu übernehmen oder gilt
das nur für den beitrag des AN ?

Verpflichtet ist er meines Wissens nicht, aber es wird häufig gemacht, solange der Zuschuß innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt.

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet gem. § 257 Abs. 2 SGB V.

Beste Grüße
Frank Bronak

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet gem. § 257 Abs. 2 SGB V.

Ist das kürzlich geändert worden ? Mir wurde vor gar nicht langer Zeit bei einem Neuabschluß das Gegenteil gesagt.

Hallo Nordlicht,

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet gem. § 257 Abs. 2 SGB V.

Ist das kürzlich geändert worden ? Mir wurde vor gar nicht
langer Zeit bei einem Neuabschluß das Gegenteil gesagt.

Eine Änderung ist dies nicht. AG-Zuschuss aber nur bis max. Beitrag
GKV.
Gruß J.K.