PKV & Krankengeld

Jemand möchte sich selbstständig machen.
Er wäre dann in der PKV und möchte auch Krankengeld absichern.

Nun ist das nicht unbedingt billig.
Die Person würde ab dem 28. Tag Krankengeld versichern.
Wie lange zahlt die Kasse dann?
Welche Karenzzeit ist bei selbständigen üblich?
Man ist ja eigentlich immer nur ein paar Tage krank?

Nehmen wir an, der Selbstständige wird bu. Er würde dann keiner Arbeit nach gehen. Kann er dann bei der PKV bleiben?

Die Inter hat z.B. in den ersten drei Jahren Kündigungsrecht beim Krankengeld. Was wäre z.B. ein Kündigungsgrund?

Hallo,

Jemand möchte sich selbstständig machen.
Er wäre dann in der PKV und möchte auch Krankengeld absichern.

Das ist auch unbedingt notwendig.

Nun ist das nicht unbedingt billig.

stimmt.

Die Person würde ab dem 28. Tag Krankengeld versichern.

kann man machen, eine Aufsplittung ist aber oft sinnvoller. (z.B. 50€ ab dem 14.; 50€ nach dem 28. und 50€ nach dem 42. Tag)
Hier muss man individuell entscheiden, was in der Firma bei Krankheit des Chefs los ist.

Wie lange zahlt die Kasse dann?

Es sollte auf jeden Fall ohne zeitliche Befristung gezahlt werden!!!

Welche Karenzzeit ist bei selbständigen üblich?

s.o. es gibt keine pauschale Empfehlung.

Man ist ja eigentlich immer nur ein paar Tage krank?

Das kannst du beim besten Willen nicht wissen!

Nehmen wir an, der Selbstständige wird bu. Er würde dann
keiner Arbeit nach gehen. Kann er dann bei der PKV bleiben?

oder sogar müssen! Daher für ausreichenden BU-Schutz sorgen!

Die Inter hat z.B. in den ersten drei Jahren Kündigungsrecht
beim Krankengeld. Was wäre z.B. ein Kündigungsgrund?

Das wäre bei einer Vollversicherung völlig inaktzeptabel!!!

Gruß
tycoon

Wie berechnet sich der versicherte Tagessatz?
Ich rechne am Anfang mit einem Stundensatz von 35 Euro.
Kann ich dann problemlos erhöhen?

Erich

1 Like

Hallo,

Wie berechnet sich der versicherte Tagessatz?

Da gibt es keine Faustformel. Grob: was brauchst du im Monat/30

Bedenke welche Kosten auch im Krankheitsfall weiter anfallen! Miete,Leasing,Versicherungen,Personal etc.
Wirft die Fa. auch ohne den Chef noch Gewinn ab? Gibt es laufende Einnahmen? (Provisionen,Patente etc.)
Für die Absicherung laufender Kosten gibt es ggf. auch andere Versicherungslösungen. Das führt aber hier zu weit.

Ich rechne am Anfang mit einem Stundensatz von 35 Euro.

s.o.

Kann ich dann problemlos erhöhen?

Nein. Es wird immer eine Gesundheitsprüfung erfolgen (Ausnahme Dynamik wenns die gibt)

Gruß
tycoon

Wie berechnet sich der versicherte Tagessatz?

Nach Deinem tatsächlich erzielten Einkommen, also (monatliches netto + KV Beitrag + RV)/30.

Kann ich dann problemlos erhöhen?

Nicht problemlos.

Hallo Erich,

Krankentagegeld ist ohne zeitliche Begrenzung. Solange man Arbeitsunfähing ist wird gezahlt!
Ausnahme: Wenn Berufunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Erwerbsminderung
festgestellt wird ist man nicht mehr Arbeitsunfähig und somit wird die Zahlung auch eingestellt.
Natürlich bekommt man auch kein Geld mehr wenn man wieder gesund ist.

Bzgl. Karrenzzeit: Kommt auf den Beruf an. Mal angenommen der Versicherte ist in der IT beschäftigt. Üblich ist dort das die Kunden 10-14 Tagen Zahlungsziel haben. Das heißt ist man für 10 Tagen krank fließt trotzdem weiterhin Geld von den „vorgearbeiteten Leistungen“.
Während der Krankheit aber konnte man nicht neue Aufträge generieren und somit hat man nach 10-14 Tagen auch kein Einkommen! Daher gilt auch je früher eine KT greifen soll desto teurer.

Bzgl. PKV: Er muss trotz BU in der PKV bleiben und die wollen jeden Monat ihren Beitrag haben! Daher wichtig das man min. eine BU-Rente abschließt indem die Fixkosten gedeckt sind.

Höhe des KT: Faustregel nicht höher als das Nettoeinkommen! Man soll sich ja nicht bereichern. Die Höhe ist bei manchen Anbietern nachträglich ohne erneute Gesundsheitsüberprüfung veränderbar.

Hoffe konnte helfen

Hallo,
die PKV zahlt üblicherweise, bis BU festgestellt wurde. Die Feststellung der BU erfolgt häufig durch einen Gutachter der PKV, und zwar nach den im Vertrag genannten Kriterien. Die dEfinition der gesetzlichen Rentenversicherung für BU ist hier oft ohne Bedeutung.

Aus dem Krankentagegeld sind auch weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe zu zahlen. Das Gleiche gilt ggf. auch für Beiträge zur Rentenversicherung oder für eine Lebensversicherung.

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

Ggf. ein Vergleichsangebot der GKV einholen. Die GKV bietet verschiedene Möglichkeiten zur Krankengeldabsicherung.

Gruß
RHW

Wie ist das dann, wenn ich bspw. 5 Jahre in die staatliche Rente einzahle, bis ich gewissheit habe, dass ich kein Scheinselbstständiger bin.
Werden dann lediglich 19,9% vom Lohn abgezogen oder muss ich dann wie bei der Krankenkasse doppelt zahlen?

Hallo,
tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich die Frage nicht:
**Wie ist das dann, wenn ich bspw. 5 Jahre in die staatliche Rente einzahle, bis ich gewissheit habe, dass ich kein Scheinselbstständiger bin.
Werden dann lediglich 19,9% vom Lohn abgezogen oder muss ich dann wie bei der Krankenkasse doppelt zahlen?

Wenn ich nicht sicher bin, ob ich AN oder Selbständiger bin, informiere ich die Sozialversicherung und bitte um Prüfung. Bei Änderungen der Situation ebenso.

Bei der Zahlung der RV-Beiträge ist entscheidend, ob Versicherungspflicht (kraft Gesetzes oder auf Antrag) oder eine freiwillige RV besteht. Bei der freiwilligen RV kann ich jederuzeit mit der Zahlung aussetzen (ohne Angabe von Gründen). Die genauen Regelungen bei Versicherungspflicht kenne ich nicht.

Die PKV beteiligt sich in keinem Fall an den RV-Beiträgen.

[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_165970/…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_165970/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/existenzgruender/01 Versicherungsnode.html nnn=true)

Gruß
RHW**