Hallo,
jemand ist privat krankenversichert, selbständiger Einzelunternehmer ohne Angestellte. Krankheit kann er sich wegen des Verdienstausfalls nicht leisten. Jetzt ist er aber doch so krank das er arbeitsunfähig ist.
Lässt er sich krankschreiben oder macht das gar keinen Sinn ?
Netti
Hallo,
Lässt er sich krankschreiben oder macht das gar keinen Sinn ?
Braucht er die Krankschreibung für irgendwas oder irgendwen zum Nachweis? Bekommt er irgendwelche Leistungen, wenn er krankgeschrieben ist?
MfG
Hallo Netti,
auch Selbstständige können (und sollten) eine Krankentagegeld-
versicherung haben. Ob diese besteht ist aus dem Versicherungs-
schein etc. ersichtlich. Ich empfehle: schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der PKV; diese wird ggf. weitere Unterlagen anfordern.
Gruß
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auch Selbstständige können (und sollten) eine Krankentagegeld-
Ob diese besteht ist aus dem
Versicherungs-
schein etc. ersichtlich. Ich empfehle: schnellstmögliche
Kontaktaufnahme mit der PKV; diese wird ggf. weitere
Unterlagen anfordern.
Gruß
… eine Krankentagegeldversicherung besteht aus Kostengründen nicht.
aber eine BU und Unfallversicherung.
Netti
PKV - Krankenschein - BU
auch Selbstständige können (und sollten) eine Krankentagegeld-
Ob diese besteht ist aus dem
Versicherungs-
schein etc. ersichtlich. Ich empfehle: schnellstmögliche
Kontaktaufnahme mit der PKV; diese wird ggf. weitere
Unterlagen anfordern.
Gruß
… eine Krankentagegeldversicherung besteht aus Kostengründen
nicht. aber eine BU und Unfallversicherung.
AUs sind für die Unfallv. in diesem Fall uninteressant.
Ob die AUs hilfreich sind für die BU vermag ich ohne Rücksprache nicht zu sagen.
Denke schon wg dem „6-Monate dauerhaft arbeitsunfähig-Leistungsfall-rückwirkende Zahlung“- hier könnten die vielleicht hilfreich sein?!?.
Ist natürlich nur interessant, falls die Krankheit nicht nur von kurzer Dauer ist. Obs konkret für eure BU sinnvoll ist, ist besser durch euren Betreuer zu klären.
Warte doch einfach mal ab, was die auf BU spezialisierten Kollegen dazu sagen werden, bin selber an einer Antwort interessiert.
gruss Christian
Hi,
der eine oder andere BU-Tarif sieht 6 Monate AU = BU vor, andere gehen eher in Richtung „voraussichtlich länger als 6 Monate berufsunfähig = Anspruch auf BU-Rente“.
Klarheit schafft nur eine Nachfrage bei der Gesellschaft, vielleicht vorher ein Gespräch mit dem Vermittler.
Grüße
H.
Raten und Mutmaßungen
Die Frage kann man ohne Kenntnis aller Fakten und Verträge nciht beantworten.
Die meisten Antworten kann man getrost vergessen.
Wenn er keine Krankengeldversicherung hat, dann ist es seine eigene Dummheit. Er sollte sich jetzt vor allem auskurieren!
Alles andere bitte mit einem Fachmann nach vollständiger Einsicht in die Unterlagen klären.
Thorulf Müller