Hallo, habe ein gr. Problem. Ich konnte über zwei Jahre keinen Beitrag an meine PKV zahlen. Nun kann ich den Betrag anweisen. Die in dieser Zeit fälligen Arzt/Behandlungs/Krankenhauskosten wurden von mir ausgeglichen (vorfinanziert). Nun habe ich erfahren, dass die Kosten jetzt im Nachhinein nicht von der PKV erstattet werden. Ist das rechtens ?? Freue mich auf aussagefähige Antworten und möchte auf blabla ANtworten verzichten. Danke für Ihre Mühe
Hallo Nianco,
erst einmal freue ich mich, dass die finanziellen Probleme der letzten Jahre anscheinend behoben sind. Glückwunsch dazu.
Zum eigentlichen Problem habe ich leider keine gute Antwort.
Bei einem Beitragsrückstand von mehr als 2 Monaten mahnt der Versicherer in der Regel (kündigen dürfen die PKV nicht mehr). Ab diesem Zeitpunkt sind sie von der Leistung befreit.
Auch bei Nachzahlung in kompletter Höhe setzt der Vertrag sich nicht rückwirkend wieder in Kraft, sondern erst ab dem Datum des Ausgleiches.
Einzige Ausnahmen sind Akkut- und Schmerzbehandlungen. Diese werden auch bei Zahlungsverzug gezahlt.
Sorry, dass sie Antwort nicht positiver ausfällt.
Trotzdem lieben Gruß
Ja, das stimmt leider so. Bei Nichtbezahlung des Beitrages schickt die Versicherung ein Schreiben an den Versicherungsnehmer, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Leistungen mehr übernommen werden. Unahängig davon sind die Beiträge nachzuzahlen (gesetzliche Pflichtversicherung). Bei Zahlungsunfähigkeit hilft nur der rechtzeitige Gang zum Sozialamt um einen Zuschuß über die Grundsicherung zu beantragen.
Mit den besten Grüßen verbleibt Carl-R.Witzke
Hallo!
Ich habe mit der Antwort etwas gezögert, weil ich sicher sein wollte, Dir auch die hundertprozentig korrekte Antwort geben zu können.
Die Antwort der Privaten Krankenversicherung bzgl. Verweigerung der Leistung ist absolut korrekt. Sie ist gesetzlich nicht verpflichtet, Dir die Kosten zu erstatten. Wenn Du möchtest, kann ich Dir auch noch die Paragraphen mitteilen. Diese Regelung hätte Dir aber eigentlich mit der Mahnung mitgeteilt worden sein müssen. Schau doch nochmal in Deinen Unterlagen nach.
Vor der Gesundheitsreform der Gesundheitsministerin Schmidt hätte Dich die PKV rausgeworfen bei Nichtzahlung und im Falle einer schlimmen Krankheit wärst Du ein Sozialfall geworden. Eine neue Versicherung hätte Dich nicht aufgenommen. Die jetzige Regelung, dass die Versicherung Akutbehandlungen und Akutoperationen bezahlen muss, auch wenn ein Beitragsrückstand besteht, ist sehr verbraucherfreundlich.
Tut mir leid, dass ich Dir keine bessere Nachricht übermitteln konnte!
MfG Flauti