PKV kündigen möglich?

Hallo Ihr Schlauen,

stellen wir uns mal einen Mann vor, Ende 40, selbständig mit einer kleinen Firma mit 2 Angestellten und seit knapp 8 Jahren privat versichert.
In dieser Zeit haben sich die Beiträge fast verdoppelt, der Selbstbehalt ist inzwischen so hoch, dass normalerweise die KK nichts bezahlen muss. Trotzdem gehen die Beiträge jedes Jahr höher.

Wie viele andere möchte der Mann wieder zurück in die gesetzliche KK und hat sich natürlich schon umgehört, einfach ist es nicht. Firma aufgeben, sich anstellen lassen und so weiter… ein schlimmer Eingriff in sein Leben.

Und dann kommt wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten die Erhöhung fürs neue Jahr. Dabei ein Blatt: Wichtige Informationen zu Ihrem Vertrag/ Rechtlicher Hinweis zur Beitragsanpassung.

Hier steht unter anderem:
§205 (4) Versicherungsvertragsgesetz:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

So wie ich das verstehe, wäre doch, ähnlich wie bei der Autoversicherung, nach Prämienerhöhung eine Kündigung möglich. Das entspricht aber auf keinen Fall dem, was der Mann schon wußte.

Oder verstehe ich was falsch?
Wer kann mir das bitte mal erklären?

Ich danke fürs lesen und wünsche einen schönen Abend.
LG Uta

Hallo.

Klar kannst du Deine PKV nach einer Beitragserhöhung kündigen.

Nur gibt es in D eine Pflichtversicherung. Du musst also eine neue Versicherung nachweisen. Das wäre in Deinem Fall aber nur bei einer anderen PKV möglich, da Du ja in die PKV gewechselt bist und nicht unter die Regularien fällst in die GKV zu müssen.

Du kannst also den Anbieter wechseln, nicht aber das System (PKV).

Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wenn das Unternehmen z.Bsp. irgendwie wie eine „Zentrale“ klingt oder wie „erbarmen“, dann könnte eine Flucht vom in Seenot geratenen Schiff noch sinnvoll sein.

Andernfalls gibt es auch die Möglichkeit eines Wechsels der Tarife innerhalb der gleichen Gesellschaft (§204 VVG), das ist aber eine nicht ganz so einfache Angelegenheit und Du musst Dir professionelle Hilfe (zB. ein Versicherungsmakler der sowas anbietet) holen.

Die Kosten hierfür liegen bei ca. 50% der für ein Jahr eingesparten Prämie, was also bedeutet, dass Du nach 6 Monaten schon „Gewinn“ einfährst.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo Claude,

lass bitte die Kuh im Dorf.

Andernfalls gibt es auch die Möglichkeit eines Wechsels der
Tarife innerhalb der gleichen Gesellschaft (§204 VVG), das ist
aber eine nicht ganz so einfache Angelegenheit und Du musst
Dir professionelle Hilfe (zB. ein Versicherungsmakler der
sowas anbietet) holen.

Der zuständiger Versicherungsvermittler kann hier am besten helfen,
denn er kennt alle Tarife des Versicherungsunternehmen und diese Hilfe ist kostenlos.

Gruß Merger

Hallo Claude,

Hallo Norbert.

lass bitte die Kuh im Dorf.

Dort gehört sie auch hin :smile:

Andernfalls gibt es auch die Möglichkeit eines Wechsels der
Tarife innerhalb der gleichen Gesellschaft (§204 VVG), das ist
aber eine nicht ganz so einfache Angelegenheit und Du musst
Dir professionelle Hilfe (zB. ein Versicherungsmakler der
sowas anbietet) holen.

Der zuständiger Versicherungsvermittler kann hier am besten
helfen,
denn er kennt alle Tarife des Versicherungsunternehmen und
diese Hilfe ist kostenlos.

Vorab: Es KANN sein, dass es derartige Vermittler (sie sind aber in der Minderzahl) in der Ausschließlichkeit gibt aber dagegen spricht

a) das ein Mitarbeiter der AO selten ALLE Tarife (auch geschlossene) eines Unternehmens kennt, wenn er keine entsprechende Software hat

und

b) der Mitarbeiter der AO im Sinne des Unternehmens zu handeln hat. Dieser Sinn ist es (per se) nicht den Kunden auf ein Wechselrecht gemäß VVG 204 aufmerksam zu machen. Zumal er sich damit auf das Gebiet der Rechtsberatung begeben KÖNNTE und da würde der Konzern aber mal so richtig „stinkig“.

Der Vermittler der das tut in allen Ehren, aber er wird sehr selten anzutreffen sein.

Natürlich könnte dies auf einen MERGER zutreffen, aber der gehört ja nicht zu den „Normalen“ :wink:

Gruß Merger

Grüße und gute N8
Claude

Hallo,

Oder verstehe ich was falsch?

wie schon geschrieben, hat er zwei Möglichkeiten. Erstens den Tarifwechsel nach § 204 VVG bei seiner Gesellschaft. Und zweitens den Wechsel des Versicherers (falls er so gesund ist, dass eine andere Gesellschaft ihn aufnimmt). Nach 8 Jahren Versicherungszeit ist der Verlust der Altersrückstellungen ggf. zu verschmerzen.

Das Problem ist, dass der Tarifwechsel von allen Versicherern sehr restriktiv gehandhabt wird. In der Tat muß man da häufig einen sehr teuren Versicheurngsberater einschalten. Und selbst das hilft nicht immer.

Ich würde folgendermaßen vorgehen: Ich würde mir von einem oder zwei Gesellschaften Angebote machen lassen (per Invotatio-Antrag, da verpflichtet man sich noch zu nichts) und mit diesen Angeboten beim eigenen Versicherer einen Tarifwechsel beantragen. Sollte der Betroffene nicht allzu viele Leistungen in Anspruch genommen haben, sollte das funktionieren.

Gruß

Nordlicht

Den Weg zurück in die GKV erlaubt das KÜndigungsrecht, wie Claude schon gesagt hat, natürlich nicht. Da geht nur der schwere Weg, der schon erkannt wurde über Anstellung für 12+ Monate in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis und vor dem Erreichen des Alters von 55 Jahren. Dazu muss er ja nicht sein Gewerbe notwendigerweise ganz aufgeben. Manchmal reicht es, wenn sich zwei Unternehmer finden, die in derselben Situation sind und sich über-kreuz anstellen (da muss man sich aber dann auch gegenseitig vertrauen können).
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn es die berufliche Tätigkeit des Mannes theoretisch erlaubt, den offiziellen Lebensmittelpunkt ins europäische Ausland zu verlegen. Also zum Beispiel offiziell in Deutschland abmelden und nach England oder in einen direkten Nachbarstaat wie Österreich, Tschechien, Holland „umziehen“ etc. Dort muss man sich richtig melden und entweder Steuern oder Beiträge zahlen - dafür aber nicht mehr in Deutschland (deutsche PKV endet mit Pflichtversicherung in einem EU-Mitgliedsstaat genauso wie bei Pflichtversicherung in deutscher PKV). Denn überall dort gibt es eine staatliche/gesetzliche Pflicht-/Grundversicherung, meist steuerfinanziert. Wenn man dort für 12+ Monate offizielle gelebt hat und versichert war, kommt man auch wieder zurück in die deutsche GKV nachdem man sich zurückgemeldet hat. Das geht gut bei Berufen, die viel vom Computer zu machen sind oder viel Reisetätigkeit erfordern. Für den normalen Handwerker mit lokalen Kunden wird es wohl keine Möglichkeit sein.

Last but not least gibt es noch die Möglichkeit, von einer deutschen PKV in eine europäische PKV zu wechseln als Deutscher. Das sind sogenannte EWR-Dienstleister (einfach mal den Begriff in Kombination mit Krankenversicherung googeln und mehr dazu erfahren) die in Deutschland die VErsicherungspflicht erfüllen können. Da die anders berechnet sind (nach Art einer Schadensversicherung und nicht nach Art einer Lebensversicherung) können sie vorallem für Selbstständige eine echte Alternative sein. Gibgt wie bei allem im Leben Risiken und Nebenwirkungen, Vor- und Nachteile - daher sollte man sich den SChritt in Ruhe überlegen. Aber um für ein paar Jahre aus einer finanziellen Notsituation zu entkommen, ist das eine machbare Option.

Cheerio

Hallo Claude,

jetzt schießt Du aber völlig über das Ziel hinaus.

Hallo Claude,

Hallo Norbert.

lass bitte die Kuh im Dorf.

Dort gehört sie auch hin :smile:

Andernfalls gibt es auch die Möglichkeit eines Wechsels der
Tarife innerhalb der gleichen Gesellschaft (§204 VVG), das ist
aber eine nicht ganz so einfache Angelegenheit und Du musst
Dir professionelle Hilfe (zB. ein Versicherungsmakler der
sowas anbietet) holen.

Der zuständiger Versicherungsvermittler kann hier am besten
helfen,
denn er kennt alle Tarife des Versicherungsunternehmen und
diese Hilfe ist kostenlos.

Vorab: Es KANN sein, dass es derartige Vermittler (sie sind
aber in der Minderzahl) in der Ausschließlichkeit gibt aber
dagegen spricht

a) das ein Mitarbeiter der AO selten ALLE Tarife (auch
geschlossene) eines Unternehmens kennt, wenn er keine
entsprechende Software hat

Wie kommst Du auf solch eine Aussage.
Glaubst Du Versicherungsagenturen hätten diese Unterlagen nicht,
dann bist Du allerdings völlig auf dem Holzweg.

Nach meinem bisherigen Erkenntnissen, haben solche von dir benannten Versicherungsmakler bisher immer versucht die Tarife auf einen höheren Selbstbehalt umzustellen bis ca. 4.500 € nur um dem Kunden ein paar Euros sparen zu können. Sinn oder Unsinn ? lasse ich mal so stehen.

und

b) der Mitarbeiter der AO im Sinne des Unternehmens zu handeln
hat. Dieser Sinn ist es (per se) nicht den Kunden auf ein
Wechselrecht gemäß VVG 204 aufmerksam zu machen. Zumal er sich
damit auf das Gebiet der Rechtsberatung begeben KÖNNTE und da
würde der Konzern aber mal so richtig „stinkig“.

Völlig falsch, ich schrieb von den zuständigen Versicherungsvermittlern und nicht von Mitarbeitern eines Versicherungsunternehmens.

Und unter Versicherungsvermittlern verstehe ich z.B. Versicherungsagenturen, wie auch Versicherungsmakler.
Und beide sind in der Regel selbständig und müssen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz ihre Kunden beraten und tragen auch alleine für die Beratung die Verantwortung.

Und beide haben auch eine Vermögensschadensversicherung.

Gruß Norbert

Also der Mann ist Ende Vierzig und hat nur noch so um die 13 Jahre Aufbau einer Altersrückstellung vor sich, die für den Rest seines Lebens reichen soll.

Als Bestandskunde, der vor dem 01.01.2009 versichert war, hat er noch die Möglichkeit in den im Vergleich zum Basistarif wesentlich günstigeren Standard-Tarif zu kommen.

Er ist noch in der alten Welt und hat daher auch keine portablen Altersückstellungen.

Er ist auch noch in einem Bisex-Vetrag.

Und Vorerkrankungen sind mit Ende 40 auch mehr als wahrscheinlich.

Zähl alles zusammen und Du weißt, ein Unternehmenswechsel ist völliger Blödsinn.

Grüße, Bernhard.

Hallo,

Last but not least gibt es noch die Möglichkeit, von einer
deutschen PKV in eine europäische PKV zu wechseln als
Deutscher. Das sind sogenannte EWR-Dienstleister (einfach mal
den Begriff in Kombination mit Krankenversicherung googeln und
mehr dazu erfahren) die in Deutschland die
VErsicherungspflicht erfüllen können. Da die anders berechnet
sind (nach Art einer Schadensversicherung und nicht nach Art
einer Lebensversicherung)

Bitte Vorsicht; das scheidet m.E. aus!
http://www.gesetze-im-internet.de/vag/__12.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

Grüße J.K.

Zähl alles zusammen und Du weißt, ein Unternehmenswechsel ist
völliger Blödsinn.

Wo hast Du diese Informationen her ? Bis auf sein Alter und den Vertragsbeginn konnte ich aus dem OP nichts von alledem herauslesen.

Wenn Du mein Postiung richtig verstanden hast, ist Dir aufgefallen, das meine erste Empfehlung auch nicht der Versicherer-Wechsel war.

Der Hinweis ist gut gemeint, aber leider falsch. Es gibt klare Aussagen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin das Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern geeignet sein können, die Versicherungspflicht nach § 193 Abs 3. VVG zu erfüllen. Wenn Du mal den § 12 VAG richtig liest - was die wenigsten tun, daher ist das nicht als Vorwurf zu verstehen, bin diesem Irrtum selber lange angehangen, dann lässt sich schnell feststellen, dass die „Problembereiche“ die Du vermutlich meinst, nur auf „Versicherer im Inland“ zutreffen aus der Gesetzgebung heraus.
Ich weiß aus sicherer Quelle, dass die BaFin auch gegenüber deutschen privaten Krankenversicherungen die Anerkennung von EWR-Dienstleistern als Folgeversicherung auf dem Wege der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durchgedrückt hat.
Dennoch bleibt grundsätzlich: ist wirklich nur für bestimmte Fälle etwas - zum Beispiel für Leute, die im deutschen System gar keine Versicherung mehr bekommen (bzw sich den Basis-Tarif nicht leisten können). Muss man sehr genau abwägen.

Dankeschön!
Hallo Ihr,

ich danke für eure Tipps.

Der Patient hätte Vorerkrankungen, möchte seine Firma nicht abgeben, also bliebe ihm nur die Hoffnung, dass sich was an den Gesetzen ändert.
Denn von einer privaten in eine andere, würde sicher anfangs nur ein Fangangebot gemacht, und nach einiger Zeit wäre er genau da, wo er jetzt ist.

LG Uta