Hallo Ihr Schlauen,
stellen wir uns mal einen Mann vor, Ende 40, selbständig mit einer kleinen Firma mit 2 Angestellten und seit knapp 8 Jahren privat versichert.
In dieser Zeit haben sich die Beiträge fast verdoppelt, der Selbstbehalt ist inzwischen so hoch, dass normalerweise die KK nichts bezahlen muss. Trotzdem gehen die Beiträge jedes Jahr höher.
Wie viele andere möchte der Mann wieder zurück in die gesetzliche KK und hat sich natürlich schon umgehört, einfach ist es nicht. Firma aufgeben, sich anstellen lassen und so weiter… ein schlimmer Eingriff in sein Leben.
Und dann kommt wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten die Erhöhung fürs neue Jahr. Dabei ein Blatt: Wichtige Informationen zu Ihrem Vertrag/ Rechtlicher Hinweis zur Beitragsanpassung.
Hier steht unter anderem:
§205 (4) Versicherungsvertragsgesetz:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.
So wie ich das verstehe, wäre doch, ähnlich wie bei der Autoversicherung, nach Prämienerhöhung eine Kündigung möglich. Das entspricht aber auf keinen Fall dem, was der Mann schon wußte.
Oder verstehe ich was falsch?
Wer kann mir das bitte mal erklären?
Ich danke fürs lesen und wünsche einen schönen Abend.
LG Uta