PKV kündigt Krankentagegeldversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Seit 23 Jahren habe ich eine private Krankenvollversicherung inkl. einer Krankentagegeldversicherung. In 2011 Arbeitslosigkeit, dann Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Habe dies auch der PKV schriftlich und fristgerecht mitgeteilt. Die Beiträge für die komplette Versicherung wurden bis heute in unveränderter Höhe auch abgebucht. Erhielt nun - Monate später - ein Schreiben der PKV, ob noch Leistungen der Arbeitsagentur erfolgen würden. Etwas verwundert habe ich auf mein Schreiben aus 2011 verwiesen, dass ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht habe. Nun kündigt die PKV die Krankentagegeldversicherung, da angeblich mein Schreiben aus 2011 nicht vorliegt und daher inzwischen die Frist zur Fortführung der Krankentagegeldversicherung verstrichen sei. Die übrige Krankenversicherung würde die PKV fortführen. Ist die Kündigung des Teils Krankentagegeld zulässig ?

Hallo, Pauline 1105,

während der Arbeitslosigkeit hattest Du keinen Anspruch darauf, das Tagegeld abzusichern. Ein Arbeitsloser kann ja grundsätzlich keinen Verdienstausfall absichern. Ich lasse daher normalerweise das Tagegeld in dieser Zeit ruhen. Eine Nachfrage des Versicherers hierzu ist also angebracht. Wenn Dein erstes Schreiben unterging, ist die Frage, ob Du dieses Schreiben irgendwie glaubhaft machen kannst. Der Bedarf für das Tagegeld ist dann seit Selbständigkeit wieder da. Aber vielleicht nicht in der gleichen Höhe- vorher war es als Angestellter evt. höher nötig.

Da der Versicherer aus seiner Sicht nicht in der Lage war, den Bedarf des Tagegeldes zu erkennen, ist eine Beendigung nachvollziehbar. Juristisch kann (und darf) ich das nicht einschätzen. Wenn Du weiterhin Wert auf ein Tagegeld legst, würd ich hier mit Deinem Versicherer nochmal in näheren Dialog gehen, und versuchen, es wieder zu installieren. Hat man Dir dann rückwirkend irgendwelche Beiträge für das Tagegeld rückerstattet? Per wann wurd der Tarif dann beendet? Vielleicht ist es auch gar nicht so schlecht, Dir den Beitrag für das Tagegeld zu sparen, und Dir eine eigene Rückstellung aufzubauen?

Der jetzige Tagegeld-Bedarf könnte bei Deinem oder einem anderen Versicherer auch neu abgeschlossen werden. Wegen des nun deutlich höheren Alters sicherlich nicht billig.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Michael Rischer, Stuttgart
www.pkv-netz.com

Hallo Pauline,

die Schwierigkeit besteht in diesem Fall darin, der Versicherung nachzuweisen, dass die Info-Schreiben tatsächlich fristgerecht abgesendet wurden.
Gibt es dafür Beweise, wie Einlieferungsbeleg von der Post oder Rückscheine?
Ich fürchte, dass das Ganze ohne Anwalt schwierig wird.

Herzliche Grüße

J. Schnitzler

Hallo Pauline,

ich habe dir bereits zu diesem Thema im Forum Fragen gestellt.

Wenn Du diese nicht beantwortest, kann ich Dir auch nicht weiter helfen.

Gruß Merger

Sehr ärgerlich. Die PKV beruft sich auf die Verletzung der Obliegenheiten. Und dazu gehört auch die Information, dass sich z.B. der Status geändert hat. Formal betrachtet ist die Kündigung möglich.
Aber wenn Du nachweisen kannst, das Du den Brief abgesendet hast (Einschreiben Rückschein) oder irgendjemand gesehen hat, dass Du den Brief eingeworfen hast, muss die PKV die Kündigung zurücknehmen.

Hallo Michael Rischer,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Tagesgeld wurde auch während der Arbeitslosigkeit fortgeführt, bezogen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, das ab dem 43. Tag ebenso wegfällt wie z.B. das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die PKV hat das Tagegeld nun rückwirkend zum Beginn der Selbstständigkeit gekündigt und auch die Beiträge erstattet.

Die eigene Rückstellung in der benötigten Höhe ist nicht möglich.

Der Brief an die PKV wurde zwar nicht als Einschreiben, aber in Anwesenheit einer weiteren Person eingeworfen, die das auch bezuegen würde. Ich hoffe, dies wird vielleicht helfen.

Hallo Christian R. Müller,

vielen Dank für die Antwort. Es war ein Zeuge bei Einwurf des Briefes dabei, wir haben unsere Post gemeinsam zum Briefkasten gebracht. Vielleicht hilft es ja wirklich.

wende dich an die BaFin - sie ist die Beschwerdestelle - der Mittler für solche Fälle! findest du im web

Ob die Kündigung zulässig ist, kann nur nach Lektüre der konkreten Vertragsbedingungen gesagt werden.
Die Suche erleichert evtl. das Kü-Schreiben des Versicherers, in welchem evtl. auf eine Rechtsgrundlage des Vertrages verwiesen wird.

Eines ist jedoch auch pauschal klar: wenn der Adressat eines Briefs behauptet (es muss ja nicht zwingend stimmen…), diese Sendung nicht erhalten zu haben, muss der Absender beweisen, dass der Brief zugegangen ist (Einschreiben / Kurier / Bote…). Manchmal hilft auch schon ein Fax-Sendebericht, wenn gefaxt.

Hallo,

grds. ist es so, dass bei Bezug von ALG die PKV aufgehoben oder auf Anwartschaft umgestellt wird. Dazu Bedarf es einer eindeutigen Erklärung des Versicherten.

Bei Bezug von ALG ist eine Tagegeldversicherung per se auch nicht " bedarfsgrecht " , da ja keine selbständigkeit mehr besteht. D.h. hier hätte eine Beratung erfolgen müssen.

Unabhängig davon gibt es Gesellschaften die Einzelfall ein einseitiges Kdg. Recht für das Tagegeld haben.

Wir erleben in unserer Praxis auch immer wieder, dass Gesellschaften einen Vertrag entgegen einer vorliegenden Willenserkläung falsch umstellen.

Ihrem Fall sollten alle Details - notfalls durch einen Anwalt- fachmännisch geprüft werden.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de