Hallo zusammen,
eine Frage zur PKV.
Seit einiger Zeit bin ich freiberuflich tätig und in der PKV.
Nun ändert sich im kommenden Jahr meine private Situation: mein Partner und ich planen zu heiraten und ein Kind zu bekommen.
Ich würde meine selbständige Tätigkeit dann erstmal herunterschrauben, vielleicht noch ca. 10-15h in der Woche tätig sein.
Mein Partner arbeitet Vollzeit und ist in der GKV.
Ist es möglich für mich, nach der Heirat/der Geburt über meinen Partner in der GKV mitversichert zu sein?
Die Beiträge in der PKV sind so hoch, dass sich das bei 10h in der Woche ja nicht mehr lohnt.
Falls es die Möglichkeit für mich gibt, in der GKV meines Partners mitversichert zu sein: gibt es da eine Grenze an Stunden selbständiger Tätigkeit?
Denn ich überlege sonst natürlich erst mal ganz aus der Selbständigkeit zu gehen, so in die GKV meines Partners zu wechseln und dann nach und nach wieder einzusteigen.
Freue mich über Antworten,
Ada
Hallo,
eine Familienversicherung ist dann möglich wenn das monatliche
Arbitseinkommen unter 400,00 € beträgt u n d keine
hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt. Den Status prüft
die Krankenkasse. Bei Eintritt einer Familienversicherung gilt
meines Wissens nach nicht immer die Kündigungsfrist in der PKV, aber
das gibt es Experten der PV hier, die das besser wiessen.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank schonmal für diese Auskunft. Würde das bedeuten, dass ich in die Familienversicherung kann, wenn mein Gewinn aus der selbständigen Arbeit 400€ nicht übersteigt?
Und wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Z.B. bei Aufgabe der Selbständigkeit oder auch schon wenn ich diese nur auf 10-15h/Woche reduziere?
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Bei Eintritt einer Familienversicherung gilt
meines Wissens nach nicht immer die Kündigungsfrist in der
PKV, aber
das gibt es Experten der PV hier, die das besser wiessen.
Gruss
Czauderna
wenn mein Gewinn
aus der selbständigen Arbeit 400€ nicht übersteigt?
Ja! und…
Und wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Z.B. bei Aufgabe
der Selbständigkeit oder auch schon wenn ich diese nur auf
10-15h/Woche reduziere?
Das Sonderkündigungsrecht hast Du bei Feststellung der Familienversicherung innerhalb von zwei Monaten!!! So wie Günter es vermutet. Das ist sogar rechtlich verbindlich Geregelt!!!
Thorulf Müller
Und wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Z.B. bei Aufgabe
der Selbständigkeit oder auch schon wenn ich diese nur auf
10-15h/Woche reduziere?
Das Sonderkündigungsrecht hast Du bei Feststellung der
Familienversicherung innerhalb von zwei Monaten!!! So wie
Günter es vermutet. Das ist sogar rechtlich verbindlich
Geregelt!!!
Thorulf Müller
Super. Vielen Dank für die prompte Beantwortung.
LG, Ada