Hallo,
aufgrund von jährlichem Selbstbehalt stellt sich mir die Frage:
Ich nehme ja wohl an, daß eine Rechnung dem Jahr zugeordnet wird, in dem die Leistungserbringung liegt - auch wenn die Rechnung erst im folgenden Jahr gestellt wird ?
Gruß,
Martin
Leistungsdatum ist interessant, nicht das Rechnung
Ich nehme ja wohl an, daß eine Rechnung dem Jahr zugeordnet
wird, in dem die Leistungserbringung liegt - auch wenn die
Rechnung erst im folgenden Jahr gestellt wird ?
Leistungsdatum ist interessant, nicht das Rechnungsdatum.
Benni