Hallo Collinz,
MW reicht bei den PKV eine Rechnung aus und dann wird geschaut, warum dieses Medikament, Salbe, Mittel eingenommen bzw. verwendet wurde. Folgende Dinge sind lt. den bedingungen ausgeschlossen: Nährmittel, Stärkungspräperate, vorbeugende Mittel oder gewohnheitsmäßig eingenommen werden. Ausnahmen gibt es bei Enzymmangelkrankheiten.
Grundsätzlich werden diese Kosten sowieso dem ambulanten Bereich zugeordnet. In diesem sind meistens ja auch die Selbstbeteiligungen vereinbart. Ob sich dann eine Einreichung lohnt?? Wer solls wissen!
Hallo Martin,
zu Marcos weisen Paragrafen-Worten: um welche Mittel handelt es sich denn fast ausschließlich?
Um verschreibungspflichtige. Und die bekommt der Patient nicht ohne Rezept.
Fast alle anderen fallen unter Deine Ausnahmen.
Bei Hilfsmittel sieht´s anders aus. Brille wird z.B. fast von jeder Gesellschaft ohne Arztrezept anerkannt. Zumindest, wenn er schon Brillenträger ist und irgend wann mal beim A-Arzt war. Ebenso Hörgeräte.
Und wegren einer Gelonidapackung die Versicherung anhauen? Rentiert sich fast nicht.
Grüße
Raimund
normale Erkältungspräparate sind nicht verschreibungspflichtig. Bestes Beispiel für mich ist hier das altbewährte ACC.
Und das erstattet die PKV. Allerdings eben nur auf Rezept. Manchmal hilft hier allerdings auch eine vorherige Verhandlung, wobei man diese 7 Euro auch allein bezahlen kann und man somit seine BRE nicht gefährdet.