PKV: Medikamenten-Rückerstattung auch ohne Rezept?

Hallo,

ich bin bei der Barmenia privat krankenversichert.

Dazu nun eine generelle Frage:

Bekommt man die Rechnung über ein Medikament auch zurückerstattet wenn man dies sich ohne Rezept und ohne Arztbesuch aus der Apotheke geholt hat?

Oder ist dies nur zulässig:

a) mit dazugehöriger Arztrechung über dazugehöriger Krankheit
b) nur mit Rezept

Hallo Collinz,
MW reicht bei den PKV eine Rechnung aus und dann wird geschaut, warum dieses Medikament, Salbe, Mittel eingenommen bzw. verwendet wurde. Folgende Dinge sind lt. den bedingungen ausgeschlossen: Nährmittel, Stärkungspräperate, vorbeugende Mittel oder gewohnheitsmäßig eingenommen werden. Ausnahmen gibt es bei Enzymmangelkrankheiten.

Grundsätzlich werden diese Kosten sowieso dem ambulanten Bereich zugeordnet. In diesem sind meistens ja auch die Selbstbeteiligungen vereinbart. Ob sich dann eine Einreichung lohnt?? Wer solls wissen!

Gruß

Martin

Hallo,
kann man so pauschal nicht verantworten.
Schau doch mal in die versicherungsbedingungen - die PKV’s handeln da schon mal unterschiedlich.

Gruß
HaweThie

PS bei Debeka: Verschreibung ist Pflicht

Hallo Martin,

§ 4.2 MB/KK :smile:

Besagt, dass die Arzneimittel vom Heilbehandler etc. verschrieben sein müssen und zudem in der Apotheke bezogen werden müssen. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Martin,
zu Marcos weisen Paragrafen-Worten: um welche Mittel handelt es sich denn fast ausschließlich?
Um verschreibungspflichtige. Und die bekommt der Patient nicht ohne Rezept.
Fast alle anderen fallen unter Deine Ausnahmen.
Bei Hilfsmittel sieht´s anders aus. Brille wird z.B. fast von jeder Gesellschaft ohne Arztrezept anerkannt. Zumindest, wenn er schon Brillenträger ist und irgend wann mal beim A-Arzt war. Ebenso Hörgeräte.
Und wegren einer Gelonidapackung die Versicherung anhauen? Rentiert sich fast nicht.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

normale Erkältungspräparate sind nicht verschreibungspflichtig. Bestes Beispiel für mich ist hier das altbewährte ACC. :smile:

Und das erstattet die PKV. Allerdings eben nur auf Rezept. Manchmal hilft hier allerdings auch eine vorherige Verhandlung, wobei man diese 7 Euro auch allein bezahlen kann und man somit seine BRE nicht gefährdet.:smile:

Gruß
Marco

selliges meinte ich… o.w.T.
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