Hallo Leute,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei meinem „Problemchen“ helfen könnte:
Ich bin seit August mit einer Ausländerin verheiratet, die zuvor in Deutschland noch nicht krankenversichert war. Ich selbst bin privat versichert und hatte vor, sie ebenfalls bei meiner Versicherung mitzuversichern. Nach der Antragstellung und und Gesundheitscheck stellte sich wegen einiger gesundheitlicher - jedoch nicht schwerwiegender - Probeme (haupsächlich Füsse und Zähne) heraus, dass die Versicherung inkl. Risikozuschlag über 800,-- € mtl. kosten würde. Hiervon können auch nur noch ca. 100 € von meinem Arbeitgeber erstattet werden.
Ist es richtig, dass, sofern sie ohne Beschäftigung bleibt, nur diese extrem teure Möglichkeit der Versicherung (wenn man mal von einem grossflächigem Leistungsausschluss absieht) bleibt? Dies würde uns mit gesamtfamiliären KV-Beiträgen von weit über 1.000,-- € mtl. an den Rande des Existenzminimums bringen!
Wer kann helfen? Gibt es vielleicht für meine Frau eine Möglichkeit, in der GKV zu kommen?
Danke.
Hallo Olli,
hast Du noch nicht daran gedacht, dass Deine Frau arbeiten gehen könnte, wodurch sie dann natürlich auch pflichtversichert sein müsste.
Wenn sie keine Arbeit findet, könntest Du ja ein Gewerbe anmelden und Deine Frau mit den Mindestsätzen für die Krankenversicherungspflicht einstellen(Ehegattenarbeitsverhältnis).
Gruß
Ralf
PS: Sollte keine der obigen Lösungen in Frage kommen und auch niemand sonst eine bessere Lösung parat haben, kann ich Dir gerne ein weiteres Angebot zur privaten KV für Deine Frau unterbreiten, welches ich über einen Tarif mit Kontrahierungszwang(Annahmezwang) anfragen würde.
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Hallo Olli,
wenn deine Frau nicht eine Tätigkeit aufnimmt in der Sie gesetzlich versichert ist, dann bleibt dir nur die Möglichkeit, diese in die PKV zu versichern. Die Möglichkeit von Ralf, also Gewerbe anmelden und dann einstellen, ist zwar richtig, aber ob dieses finanziell machbar ist und wo der Vorteil liegen soll, müßte man in Ruhe sich ausrechnen (Stichwort Unternehmenskosten ohne realem Geschäft).
So wie ich es sehe, kannst du die Beiträge nur mindern, indem du auf Leistungen verzichtest(oder eine andere Gesellschaft anfragen). Es gibt sogn. Gundschutztarife und diese haben einen geringeren Beitrag aber auch nicht die Leistungen. Weiterhin würde ich auf zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegezusatz verzichten, wenn deine Frau sowieso eine Tätigkeit aufnimmt, in der Sie gesetzlich versichert ist. Einsparungen aufgrund von Leistungseinschränkungen verursachen bei mir immer bauchschmerzen, wenn ihr aber solche Beiträge zahlen müßt, ja was bleibt einem dann noch über???
Ich wünsche dir und deiner Frau, das jemand anders vielleicht bessere nachrichten hat.
Gruß
Martin
Hast du schon mal bei einer GKV nachgefragt? Dort kann man sich auch freiwillig versichern lassen.
Viel Grüße
Utemaus
Hallo Utemaus,
woher hast Du dein Wissen ???
In diesem Falle ist eine freiwillige Versicherung in der GKV
ausgeschlossen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
stimmt, der Tipp war so nicht richtig - zumindest hatte ich eine wichtige Ergänzung vergessen.
Man kann sich in der GKV freiwillig versichern, allerdings nur wenn man vorher pflichtversichert war.
Ich habe von einem Fall gelesen, in dem eine Frau nach der Scheidung bei einer GKV im Hausfrauentarif versichert war … dann muss diese Info wohl auch falsch sein?
Gruß
Utemaus
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hallo Olli,
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Grundabsicherung Deiner Frau incl. Risikozuschlag 800 € kosten soll. sicher hast Du 2-Bettzimmer,KH-Tagegeld unsw. beantragt.
Versicher es mal mit dem Nürnberger Tarif. Oder Signal. Die ist bei den Zähnen recht kulant.
wichtig ist doch erst mal, dass sie versichert ist.
Welches Baujahr hast Du Dir angeschafft?
Grüße
Raimund
Hallo Utemaus,
nein, die Info stimmt vollkommen - Mit Eintritt der Rechtskraft
des Scheidungsurteiles hat der bisher familienversicherte Ehgeatte
das Beitrittsrecht zur Kasse des bisherigen Ehegatten und kann sich
dort freiwillig weiterversichern.
Gruss
Günter