Z. Zt. bin ich (31 J) bei der Debeka privat krankenversichert,
Aufgrund welcher Bestimmung? Das ist für deine weitere Fragestellung wichtig.
Bist du selbständig? Oder aber bist du Beamter? Oder einfach freiwillig versichert?
meine Frau gesetzlich. Im Fall von Nachwuchs bestände meiner
Kenntnis nach kein Anspruch auf Familienversicherung in der
gesetzlichen.
Das hängt von der obigen Aussage ab.
Bist du beispielsweise selbständig und verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und deine Frau geht nicht nur einer 630 DM Beschäftigung nach *deiner Aussage nach sind es bestimmt 2000 DM brutto und mehr), so besteht nach wie vor Anspruch auf Familienversicherung für das Kind bei der Mutter.
Sollte deine Frau in Erziehungsurlaub gehen, so müsste sie weiterhin den Pflichtversicherungsstatus haben und somit über Ihre eigene KV abgesichert sein, bspw. AOK, dann kann sie aber auch weiterhin dein Kind mitversichern.
Da Kinder aber in der KV eher einen erheblich kleinen Betrag zahlen, ist es überlegenswert, ob es sich lohnt.
Wenn du gar Angestellter bist, dann beteiligt sich dein Arbeitgeber mit 50% an den Beiträgen für dein Kind. Bis zum max. durchschnittlichen Höchstbeitrag.
Ist meine Frau im Erziehungsurlaub noch gesetzlich versichert?
Ja.
Da ich überlege, die private Krankenversicherung zu wechseln,
kann mir jemand sagen, ob sich ein Wechsel lohnt und wo ich
denn dann später ein Kind auch gut und günstig mitversichern
kann?
Ein WEchsel lohnt sich nur dann, wenn du gesund bist. Dabei solltest du wirklich darauf achten, dass bei deinen Arztrechnung, bspw. wenn du mal Rückenbeschwerden hattest, der Arzt kein HWS, LWS oder BWS Syndrom diagnostiziert hat. Das kann später erhebliche Probleme aufwerfen, da dein Arzt dies in seiner Akte hat und wenn die neue KV das spitz bekommt, dann bist du unter Umständen deinen Schutz los, da du dies nicht angegeben hast.
Wenn du einen neuen Antrag aufgenommen hast, weil du die KV wechseln willst, da du gesund bist, dann bitte den Vertreter um eine Annahmeerklärung. Und zwar unverzüglich. ERst danach solltest du deine alte KV kündigen und durch diese Annahmeerklärung ist der Antrag auf Grund der Antragsstellung und Antragsinhalt zustandegekommen. Rein rechtlich müsstest du nämlich alle Gesundheitsveränderungen, die zwischen Antragsufnahem und Policierung *Antragsannahme* auftreten der neuen KV melden. Und das könnte u.U. problematisch werden.
Du solltest dir aber auch darüber bewusst sein, dass du deine bisherig angesammelten Alterungsrückstellungen der Versichertengemeinschaft zukommen lässt und sie somit verlierst. Du bekommst auch ein neues Eintrittsalter.
Weiterhin bist du als Bestandskunde bisher nur am Gesetzlichen Vorsorgezuschlag mit jährlich 2% beteiligt. Auf 5 Jahre jeweils. Also im Endeffekt auch 10%.
Bei dem neuen VR musst du diese 10% aber auf einen Schlag finanzieren.
In diesem Sinne…
Marco