PKV nach Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

zwei Fragen habe ich.

  1. Wenn ich seit weniger als 5 Jahren PKV bin und nun 2 Monate Arbeitslosengeld haben sollte, um dann wieder in einen gut bezahletn Job zu wechseln, müsste ich dann erst wieder diese 3 Jahres-Regel absitzen?

  2. Kann man das umgehen, indem man sich trotz Arbeitslosigkeit gar nicht beim Arbeitsamt meldet, also einfach volle Beträge zahlt an die PKV? so dürfte man doch die Versicherungspflichtigkeit umgehen oder?

Gruß

heidel

Hallo,

die 3-Jahres-Regel beginnt nicht erneut. Folgendes ist jedoch zu beachten:
Durch den Alg-Bezug entsteht Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich nicht befreien kann, da die 5 Jahre in der PKV noch nicht voll sind.

Nimmt man nun eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsverdienstgrenze auf, dann tritt sofort Versicherungsfreiheit ein, wenn in den vorhergehenden 3 Jahren 2006-2008 die Grenze ebenfalls überschritten war.

Jedes Jahr, d.h. auch am 1.1.2010 wird die 3-Jahres-Regel erneut geprüft. Das bedeutet, dass auch für 2009 die Grenzüberschreitung relevant ist. Dabei werden die Entgelte aus alter und neuer Beschäftigung zusammengerechnet. Die Alg-Zeit wird nicht berücksichtigt, auch nicht mit fiktivem Entgelt. Das kann dazu führen, dass bei längerer Alg-Zeit die Grenze unterschritten wird und ab 1.1.2010 wieder Versicherungspflicht eintritt.

Das gleiche Ergebnis ergibt sich auch, wenn man auf Alg verzichtet, da diese Zeit im nächsten Jahr auf alle Fälle fehlt.

Gruß Woko

Danke erst einmal vielmals!

Wenn ich also in 2007 und 2008 und 2009 (hier ist Grenze ab Juli geschafft) jeweils über der Pflichtfrenze lag, ist es folglich egal, wie lange ich in der 2. Hälfte 2009 mich arbeitslos melde.
Sobald ich dann eine Stelle annehme, z.B. zum 1.1.10, und diese Stelle wieder ein gutes Gehlat bietet (über der Grenze), dürfte alles automatisch laufen.

Beste GRüße

heidel

Hallo,

genau das ist der Fall. Wenn bis zum Juli bereits 48.601 € verdient wurden, ist der Grenzbetrag für 2009 erfüllt.

Gruß Woko