Hallo,
wie ist das, wenn man von sich gesetzlich wieder versichert und nicht die alte Privatversicherung kündigt, weil man nicht weiß das man diese extra kündigung muss. Die PKV aber nachträglich Beiträge haben möchte obwohl man bei der Agentur für Arbeit gemeldet und gesetzlich versichert ist. Muss man die Beiträge für die PKV nachträglich zahlen oder gibt es da eine Regelung. Wäre sonst nen teurer Spaß…
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Hallo,
das zeigt wieder, dass man bei jeder Veränderung in seinen Lebensumständen unverzüglich die finanziellen Auswirkungen in Eigenverantwortung abklären muss.
Hier ist es so, dass bei Eintritt der Versicherungspflicht ein Sonderkündigungsrecht in der PKV innerhalb von 3 Monaten rückwirkend besteht. Versäumt man die Frist, dann kann man die PKV erst zum Ende des Monats kündigen, in dem man die Versicherungspflicht nachweist ( § 205 VVG).
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
Gruß Woko
Der Trend der Zusatzversicherungen ist steigend
In unserer stark individualisierten Gesellschaft kann die Anforderung des Einzelnen an das Gesundheitssystem und die Versorgung im Krankheitsfall sehr unterschiedlich sein. Das setzt voraus, dass jeder Bundesbürger in der Lage sein sollte, seinen Krankenversicherungsschutz individuell gestalten zu können. Die Einheitsversorgung der GKV mit einem weitgehend standardisierten Leistungskatalog gibt vielen Versicherungsnehmern nicht mehr die genügende Deckung, speziell bei gesetzlichen Lücken. Ein privat Versicherter hat zumindest die Möglichkeit, mit dem Umfang der Absicherung seine Bedürfnisse für sich und seine Familie abzudecken, egal ob er sich nun für einen Mindest- oder Höchstbeitrag der Krankenversicherung entscheidet . Der Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenasse gilt lebenslang, auch Reformen des Gesundheitswesens können dies nicht beeinträchtigen.
das will aber hier keiner wissen!
Hallo,
dies ist keine Werbeplattform.
Gruß
tycoon