PKV neu abschließen

Angenommen eine Frau mit rund 50 Jahren möchte eine Private Krankenversicherung abschließen. Sie hatte bereits eine PKV, die sie vor rund 6 Jahren kündigen musste, weil sie sich diese finanziell nicht mehr leisten konnte. Hinzu kommt, dass angenommen wird, dass die Frau seit rund 10 Jahren Versorgungsbezüge (wegen seit rund 10 Jahren bestehender dauerhafter Berufsunfähigkeit) bezieht. Es wird weiter angenommen, dass die Frau in der Zeit in der sie die PKV nicht mehr hatte zu 70 % über die Versorungungsstelle abgesichert war und im Krankheitfall die fehlenden 30 % selbst bezahlt hat.
Ist die Versicherungsgesellschaft bei der die Frau zuletzt versichert war verpflichtet sie wieder aufzunehmen? Kann die Frau auch bei einer anderen PKV aufgenommen werden?

Hallo Kaffeemaus,

Du erwartest hier Antworten von Experten ?
Dann solltest Du aber auch nicht vergessen ein Hallo in die Runde zu werfen und am Schluss deines Textes einen Gruß.
Im realen Leben nennt man dies Anstand.
Im Forum gehört sich dies auch.

Angenommen eine Frau mit rund 50 Jahren möchte eine Private
Krankenversicherung abschließen. Sie hatte bereits eine PKV,
die sie vor rund 6 Jahren kündigen musste, weil sie sich diese
finanziell nicht mehr leisten konnte. Hinzu kommt, dass
angenommen wird, dass die Frau seit rund 10 Jahren
Versorgungsbezüge (wegen seit rund 10 Jahren bestehender
dauerhafter Berufsunfähigkeit) bezieht.

In dem bisherigen Text läuft etwas schief.

Ich vermute, dass Du mit Versorgungsbezügen eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit meinst.
Den Begriff Berufsunfähigkeit gibt es im Beamtenrecht nicht.

Es wird weiter
angenommen, dass die Frau in der Zeit in der sie die PKV nicht
mehr hatte zu 70 % über die Versorungungsstelle abgesichert
war und im Krankheitfall die fehlenden 30 % selbst bezahlt
hat.

Evt. hätte auch die Möglichkeit bestanden, dass die Frau 80 % Beihilfe bekommen hätte. Dies richtet sich allerdings nach dem Beihilferecht das hier nicht bekannt ist.

Ist die Versicherungsgesellschaft bei der die Frau zuletzt
versichert war verpflichtet sie wieder aufzunehmen? Kann die
Frau auch bei einer anderen PKV aufgenommen werden?

Die Frau könnte sich bei jeder PKV versichern.

Nur wird man sie nur im Basis-Tarif aufnehmen,
da auf Grund der Dienstunfähigkeit (Krankheit, körperlicher Schaden)
ein sonstiger PKV-Vertrag nicht zustande kommt.

Außerdem besteht seit 2009 in Deutschland eine Pflichtversicherung und das bedeutet, dass die Frau auch für die rückwirkende Zeit Beiträge nachzahlen muss.

Gruß Merger

Hallo Merger,

entschuldigung bitte ich wollte nicht unfreundlich sein weil ich keine Anrede- und Grußfloskeln benutzt habe. Ich danke ganz herzlich für die Antwort.
Wenn ich davon ausgehe, dass die Frau sich in Bayern befindet, dann sind es augenscheinlich nur 70 %, die über die Versorgungsstelle gedeckt werden.
Allerdings frage ich mich, wie es für jemanden der in einer stark angespannten finanziellen Situation war und sich nunmehr langsam wieder so weit fängt, dass evtl. die rund 200 €/Monat die eine PKV mit einer Deckung von 30 % kostet möglich sein kann, Versicherungsbeiträge für einen doch langen Zeitraum nachzuzahlen. Zumal ich davon ausgehe, dass in der Zeit in der keine zusätzliche PKV bestand die nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten selbst getragen wurde.

Ich danke jetzt schon herzlich für Antwort

Lieber Gruß

Kaffeemaus11

Hallo,

wenn die Frau zuletzt PKV-versichert war, muss sie von jeder PKV in Deutschland aufgenommen werden. Sie ist auch verpflichtet, sich zu versichern. Sie muss daher auch rückwirkend ab 1.2.2009 Strafe (ca. einen Jahresbeitrag) nachzahlen.

Viel Glück

Barmer

So ist das Gesetz.

Die Frau hätte sich schon ab Mitte 2007 bei jeder PKV versichern können und danach nichts mehr selbst zahlen müssen. Die Nachzahlung ist aber noch vergleichsweise gering gemessen an den „ersparten“ Beiträgen !

Wenn sie sich nicht versichert, kann die Behilfe auch ihre Leistungen beenden !

Gruss

Barmer

Wenn ich davon ausgehe, dass die Frau sich in Bayern befindet,
dann sind es augenscheinlich nur 70 %, die über die
Versorgungsstelle gedeckt werden.
Allerdings frage ich mich, wie es für jemanden der in einer
stark angespannten finanziellen Situation war und sich nunmehr
langsam wieder so weit fängt, dass evtl. die rund 200 €/Monat
die eine PKV mit einer Deckung von 30 % kostet möglich sein
kann, Versicherungsbeiträge für einen doch langen Zeitraum
nachzuzahlen.

Sie muss wohl eine Vereinbarung mit der PKV treffen die Beiträge abzustottern.

Das Ganze ist immerhin seit 2009 geltendes Recht und hat auch in Presse,Funk und Fernsehen die Runde gemacht.

Wenn man die Sachlage „ehrlich“ betrachtet, wurden im geschilderten Fall unterm Strich ja sogar Beiträge gespart.
Die Regelung der Strafzahlung besagt nämlich, dass 6 Monatsbeiträge in voller Höhe (also der Quotenanteil von 30%) und die verbleibenden Monate nur zu 1/6 nachbezahlt werden müssen.

Als kleiner Tipp: Zuerst einen Tarif abschließen, der möglichst geringe Leistungen hat (denn darauf berechnet sich die Strafzahlung) und DANN auf ein gutes Leistungsniveau aufstocken.

Viele Grüße

Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo Claude Burgard,

Als kleiner Tipp: Zuerst einen Tarif abschließen, der
möglichst geringe Leistungen hat (denn darauf berechnet sich
die Strafzahlung) und DANN auf ein gutes Leistungsniveau
aufstocken.

Wie soll dies denn möglich sein. Die Frau ist dienstunfähig. Also liegen bestimmt einige Krankheiten bzw. gesundheitliche Gebrechen vor.
Da bleibt nur der Basistarif.

Viele Grüße!

Merger

Ja gut, stimmt. Habe ich nichtmehr dran gedacht gehabt das sie schon DU ist.

Einzige (und zugegebener Maßen sehr minimal wahrscheinliche) Ausnahme: Die Dame hätte damals eine Ruhendstellung vereinbart. Ich glaube aber selbst nicht, dass ein Anbieter hier 6 Jahre ausharrt …

Eine Ruhendstellung was soll dies denn sein ?
Hier geht es ums Beihilferecht.

Eine Ruhendstellung was soll dies denn sein ?
Hier geht es ums Beihilferecht.

Ach geht das schon wieder los …

Ich schweige jetzt lieber. Es gibt ja noch http://www.gidf.de

Eine Ruhendstellung was soll dies denn sein ?
Hier geht es ums Beihilferecht.

Ach geht das schon wieder los …

Was soll denn dieser Unsinn jetzt ?

Wenn Du unter dem Begriff eine Anwartschaftsversicherung meinst ?
Dies ist unter dieser gegebenen Schilderung nicht möglich.
Und außerdem hat der Fragende geschrieben, dass er den Vertrag gekündigt hat.

Was soll denn dieser Unsinn jetzt ?

Das Frage ich mich.

Wenn Du unter dem Begriff eine Anwartschaftsversicherung
meinst ?

Nein. Ich schrieb Ruhendstellung und meinte dies auch. Wenn die Begrifflichkeit nicht bekannt ist dann wurde http://www.gidf.de schon erwähnt.

Und außerdem hat der Fragende geschrieben, dass er den Vertrag
gekündigt hat.

Was immernoch mit einer Ruhendstellung zu vereinbaren wäre.

Wenn Du unter dem Begriff eine Anwartschaftsversicherung
meinst ?

Nein. Ich schrieb Ruhendstellung und meinte dies auch. Wenn
die Begrifflichkeit nicht bekannt ist dann wurde
http://www.gidf.de schon erwähnt.

Und außerdem hat der Fragende geschrieben, dass er den Vertrag
gekündigt hat.

Was immernoch mit einer Ruhendstellung zu vereinbaren wäre.

Dann erkläre doch endlich was Du unter einer Ruhendstellung meinst.

Oder ist dies zuviel verlangt ?

Gruß Merger

Das ist ein in sich feststehender Begriff und sollte sich eigentlich in dem schier unerschöpflichen KV-Fundus, den du üblicherweise Dein Eigen nennst, aufzufinden sein.

Ansonsten hier eine Definition wie man sie auch auf der von mir nun zum 3. Mal empfohlenen Seite http://www.gidf.de gefunden hätte:

_Ruhensversicherung

Die Ruhensversicherung wird von einigen privaten Krankenversicherungen für spezielle Notlagen ihrer Mitglieder angeboten. Bei einsetzender gesetzlicher Versicherungspflicht kann für einen bestimmten Zeitraum auf eine Beitragszahlung verzichtet werden. Eine spätere Wiederinkraftsetzung des Vertrages zu den gleichen Bedingungen wird dadurch möglich._

Soll ich Dir auch noch Worte wie Auto, Fernseher, Tastatur erklären wenn du lieb darum bittest?

Ergänzung: Nicht nur bei Eintritt der GKV-Pflicht sondern auch bei finanzieller Notlage mit der Gesellschaft vereinbar.

Ergänzung: Nicht nur bei Eintritt der GKV-Pflicht sondern auch
bei finanzieller Notlage mit der Gesellschaft vereinbar.

Und dies obwohl wir zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht in Deutschland haben ?
Ist doch schon etwas komisch, dass PKV-Versicherungen gegen geltendes Recht verstoßen.

Mich würde einmal interessieren, welche PKV-Versicherer dies tun ?

Viele Grüße aus der Pfalz ins Saarland.

Merger

Hallo zusammen, ich möchte mich für die vielen Antworten herzlich bedanken. Aber könnte hier nicht auch die Möglichkeit bestehen, dass die Frau von keiner PKV mehr aufgenommen wird, weil sie ja dauerhaft dienstunfähig ist und deshalb Versorgungsbezüge bekommt. Wäre sie für PKV´s nicht ein zu großes Risiko?
Ich danke Euch weiterhin für Antworten.

LG

Kaffeemaus11

Hallo Kaffeemaus,

in Deutschland haben wir eine Kranken-Versicherungspflicht.

Die Frau soll sich bei der letzten PKV melden und dort einen Antrag auf den Basistarif stellen.

Gruß Merger

Nein, denn wir haben seit 2009 die Versicherungspflicht in Deutschland. dAS bedeutet umgekehrt, dass jede Person von dem System wieder aufgenommen werden muss, wo sie zuletzt versichert war. Allerdings sind Nach- und Strafzahlungen möglich, in der PKV ist das derzeit ca. 1 Jahresbeitrag.

In der Prxis gibt es gelegntlich Schwierigkeiten, weil das Interesse der Unternehmen und ihrer Vermittler naturgemäss begrenzt ist. Aber ein unabhängiger Versicherungsberater z.B. kann helfen.

Gruss

Barmer

Ergänzung:

Es muss nicht unbedingt das Unternehmen sein, bei dem man zuletzt war. Das kann sogar ausgesprochen dumm sein, wenn man dort noch Beitragsschulden hat.

Gruss

Barmer