PKV - nur noch eine letzte Frage!

Hi!

Ich gelobe, nicht mehr mit dummen Fragen (nach dieser) zu nerven :smile:

Was heißt im Versicherungsangebot „Ein- oder Zweibettzimmer“? Habe ich Anspruch auf ein Einbettzimmer, oder auf ein Zweibettzimmer? Oder habe ich nur Anspruch auf ein Einbettzimmer, wenn ein solches frei ist? Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich in ein Zweibettzimmer gesteckt werde (wenn davon nichts im Angebot steht, wohl kaum)?

Gruß
Guido

Ich gelobe, nicht mehr mit dummen Fragen (nach dieser) zu
nerven :smile:

-dafür gibt es so etwas wie dieses forum hier …

Was heißt im Versicherungsangebot „Ein- oder Zweibettzimmer“?

  • wie es eben gesagt wird: ein- oder zweibettzimmer- ganz wie du willst und das krankenhaus kapazität hat. in den meisten krankenhäuser gibt es schon gar keine 1- bett- zimmer mehr.

Habe ich Anspruch auf ein Einbettzimmer, oder auf ein
Zweibettzimmer?

  • beides, s.o.

Oder habe ich nur Anspruch auf ein
Einbettzimmer, wenn ein solches frei ist?

  • s.o.

Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich in ein Zweibettzimmer gesteckt werde (wenn davon nichts im Angebot steht, wohl kaum)?

  • einige versicherer zahlen ein zusätzliches kht aus, wenn die volle leistung nicht beansprucht wird. steht in den tarifbestimmungen oder in der leistungsbeschreibung.

viele grüße
oliver

hallo, Guido,
die Bettenzahl ist meist in Deutschland nicht so extrem wichtig. Hier liegt man meist nur in 3-, selten in 5-Bettzimmern. Im Ausland kann das allerding wichtig sein. Stell Dir vor, Du machst in der Türkei Urlaub. Jetzt wirst Du krank und musst ins KH. Hier (und übrigens auch noch in Italien möglich!) gibt es noch Zimmer mit 10 und mehr Betten. Hier kann ich Dir eines garantieren: langweilen wirst Du Dich dort nicht! Also ich wäre im Ausland lieber echter Privatpatient. Und hier in Deutschland ist es mir auch lieber. Dieses Sicherheitsdenken mag vielleicht von meinem Beruf her kommen. Aber besser so als anders rum!

Ein Anrecht im KH auf 1- oder 2- Bettzimmer hast Du nirgens. Wenn das KH keinen Platz hat, dann liegst Du halt im Mehrbettzimmer. Allerdings wird das KH es irgend wie möglich machen. Sie verdienen ja um einiges mehr an der Privatstation.
Die Versicherung gibt Dir lediglich die finanzielle Möglichkeit.
Grüße
Raimund

Ich gelobe, nicht mehr mit dummen Fragen (nach dieser) zu
nerven :smile:

-dafür gibt es so etwas wie dieses forum hier …

Denke ich ja auch mal…

Was heißt im Versicherungsangebot „Ein- oder Zweibettzimmer“?

  • wie es eben gesagt wird: ein- oder zweibettzimmer- ganz wie
    du willst und das krankenhaus kapazität hat. in den meisten
    krankenhäuser gibt es schon gar keine 1- bett- zimmer mehr.

Jedes Krankenhaus richtet aber auch ein 1-Bett-Zimmer ein… denn der Zuschlag ist schon nochmal höher… :smile:
Aber um deine Frage genau zu beantworten…
Es gibt hierbei oft Irritationen des Kunden, wenn der Kunde nur die Aussage bekommt, dass er ein Belegen eines 1-Bett-Zimmer versichert hat. Er greift sehr schnell zum Höhrer und fragt eben… okay… Mehrbett-Zimmer leistet ihr ja auch… und was ist, wenn ich 2-Bett-Zimmer nur bekomme? Muss ich dann zahlen?
Um dem Kunden diese Irritation abzunehmen, hat man es nur genauer definiert und klargestellt.

Habe ich Anspruch auf ein Einbettzimmer, oder auf ein
Zweibettzimmer?

  • beides, s.o.

Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich in ein Zweibettzimmer
gesteckt werde (wenn davon nichts im Angebot steht, wohl
kaum)?

  • einige versicherer zahlen ein zusätzliches kht aus, wenn die
    volle leistung nicht beansprucht wird. steht in den
    tarifbestimmungen oder in der leistungsbeschreibung.

Es steht in den Einzeltarifbestimmungen. Und dort bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen nachsehen…

Viele Grüße

Marco

Danke Euch allen! o.T.

-)