Hallo,
Hmm also ich habe gelesen, dass man, wenn man arbeitslos wird
und man noch unter 55 jahre alt ist automatisch wieder in der
GKV ist, Hartz 4 Empfänger sofort und ohne wenn und aber
Es hat zum 01.01.2009 eine Rechtsänderung gegeben:
Wer vor dem Alg II-Bezug in der PKV war, bleibt in der PKV versichert.
Wer vor dem Alg II-Bezug in der GKV war, bleibt in der GKV versichert.
(vor dem 01.01.2009 wurde alle AlgII-Bezieher in der GKV pfichtversichert)
Quelle: § 5 Absatz 5a SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
ALG 1 Empfänger haben bloß die Möglichkeit die PKV
(Vollversicherung) in eine Anwartschaftzeit umzuwandeln…
Ja, es ist korrekt, dass Alg I-Empfänger in der GKV versicherungspflichtig. Das Problem ist aber, dass bei Selbständigen meistens gar kein Anspruch auf Alg I besteht. Voraussetzung ist nämlich, dass man in den letzten 2 Jahren mindestenstens 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat.
§§ 123 + 124 SGB III
Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich wegen der Einzelheiten bereits jetzt bei der Arbeitsagentur zu erkundigen.
stimmt es nicht auch, dass wenn ich wieder in ein
Angestelltenverhältnis übergehe und mein Einkommen
nachweislich ein Jahr unter der Beitragsbemessungsgrenze
liegt, ich auch zurück in die GKV kann?!
Ja, wenn man als AN über 400 Euro mtl. verdient, wird man wieder versicherungspflichtig und kommt zurück in die GKV.
Hierbei gibt es aber zwei Einschränkungen:
- In der GKV bleiben kann ich nur, wenn die Beschäftigung länger als 12 Monate bestehen bleibt (Einzelheiten § Absatz 1 Nr. 1 SGB V)
(Das gilt übrigens auch bei Alg I-Bezug). Im Übrigen spielt hier (!!!) die Beitragsbemessungsgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze seit 01.04.2007 keine Rolle mehr.
- Die Versicherungspflicht tritt aber nicht ein, wenn die hauptberufliche Selbständigkeit weiterhin neben der Beschäftigung besteht. (§ 5 Absatz 5 SGB V)
Im Übrigen bin ich persönlich skeptisch, ob man planen kann, in einigen jahren (oder Jahrzehnten) eine AN-Tätigkeit aufzunehmen. Es hängt m.E. u.a. sehr stark von dem regionalen Arbeitsmarkt, dem erlernten Beruf und der eigenen Person ab. Wenn es so einfach wäre, hätten wir vermutlich nicht Miliionen Arbeitslose.
Also laut dem Text den ich gelesen habe (keine Ahnung mehr wo)
sind von der Rückkehr in die GKV ausschließlich alle über 55
jährigen betroffen…
Das Wort „ausschließlich“ ist hier nicht korrekt:
§ 6 Absatz 3a SGB V regelt, dass ab 55 Jahren keine Versicherungspflicht mehr eintritt (weder als AN noch als Alg I-Bezieher). Die ganz wenigen Ausnahmen sind im Paragraphen beschrieben.
Die Rückkehrmöglichkeiten in der GKV wurden in der Vergangenheit immer stärker eingeschränkt:
- bis 1988 reichte ein Tag Versicherungspflicht,um in die GKV zurückzukehren
- ab 1989 musste die Versicherungspflicht 6 Monate bestehen (später 12 Monate), um in der GKV bleiben zu können.
- 1989 wurde die Regelung eingeführt, dass hauptberuflich Selbständige nicht versicherungspflichtig werden können.
- in den 90 Jahren wurde die Regelung eingeführt, dass man als Rentner nur zurück in die GKV kann, wenn man in der 2.Hälfte des Berufslebens mindestens 90% GKV-versichert war (vorher reichten 50% im gesamten berufsleben). Seitdem steigen übrigens die Rentnerzahlen in der PKV und damit die Leistungsausgaben.
- ca. um 2000 wurde die Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt.
- seit 01.01.2009 werden AlgII-Bezieher, die vorher in der PKV waren, nicht mehr versicherungspflichtig.
Ja, und jetzt kann man die Glaskugel nehmen und raten, welche Regelungen in 5, 10 oder 15 Jahren gelten werden.
Bei Gesetzesänderungen gibt es übrigens keinen Vertrauensschutz in dem Sinne, dass man darauf vertraut hat, wieder in die GKV zurückkehren zu können.
Aufgrund der vielen Änderungen sollte man Infos im Internet oder in Broschüren sehr vorsichtig sein. Sie veralten sehr schnell.
Wenn Versicherungsvertreter oder Makler sagen sollten, dass man auf jeden Fall zurück kann oder dass es immer einen Weg gebe, am besten schriftlich geben lassen. Und die Bürgschaft einer guten Bank (des Vertreters oder Maklers)über die höchstmögliche Differenz zwischen GKV- und PKV-Beiträgen für eine Familie bis zum Lebensende kann dann auch sehr beruhigend wirken.
Ich hoffe, die Länge der Antwort sprengt hier nicht den Rahmen des Forums.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deiner Entscheidung!
Gruß
RHW