Hallo Howie,
Du erwähnst, dass Du keine eigene KV hättest.
Dann empfehle ich Dir schnellstens eine Anwartschaftsversicherung mit einer Pflegeversicherung bei einer PKV abzuschließen.
Außerdem empfehle ich Dir eine Zusatzversicherung für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, sowie eine Zahnzusatzversicherung.
Die freie Heilfürsorge deckt bei Beruf-, bzw. Zeitsoldaten auch nicht alles ab.
Beihilfeberechtig sind nur Ehefrauen und Kinder.
Also mußt Du zu allererst einmal heiraten.
Da Deine Verlobte aber schon schwanger ist und vermutlich auch schon über den 2 Monat hinaus, besteht zur Zeit keine Möglichkeit einer Versicherung in der PKV.
Also erst einmal abwarten bis das Kind da ist.
Für das Kind selbst besteht die Möglichkeit der Mitversicherung ab Geburt mit einer Restkostenversicherung von 20 % über Deine PKV.
Deine zukünftige Ehefrau hat die Möglichkeit, wenn sie nicht mehr GKV-Pflichtig ist, also nicht mehr selbst arbeitet, sich bei Deiner PKV mit einer Restkostenversicherung von 30 % zu versichern.
Sollte Deine zukünftige Ehefrau aber noch einer Arbeit nachgehen, empfehle ich eine Anwartschaftsversicherung.
Von der sogenannten Öffnungsklausel, die mein Vorschreiber beschrieben hat möchte ich abraten.
Zum 1. greift diese Klausel bei Deiner zukünftigen Ehefrau nicht und zum 2. würde deine Ehefrau den Zuschlag von 30 % mindestens 3 Jahre lang zahlen.
Beste Grüße!