PKV oder GKV für Sie (er Soldat)

Hallo! Erbitte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

  • Ich, Berufssoldat, 33, keine KV (freie Truppenärztliche Versorgung);
  • meine Verlobte, 34, bislang freiwillig GKV, jedoch Mglk. zum Wechsel in PKV (65000/Jahr), Nachwuchs steht an; sie wird in Elternzeit gehen, dann verm. wieder arbeiten.

Frage: Welche Versicherung, PKV oder GKV, ist für Sie unter welchen Bedingungen (Kinder, Elternzeit) sinnvoller? Wie verhält es sich mit dem Beihilfeanspruch?

Herzlichen Dank!
Howie

Nachwuchs steht an;

Was heißt das ? Wenn eine Schwangerschaft besteht, ist der Übertritt in die PKV nicht mehr anzuraten/nicht mehr möglich.

Frage: Welche Versicherung, PKV oder GKV, ist für Sie unter welchen Bedingungen (Kinder, Elternzeit) sinnvoller?

Wenn in der Elternzeit zwei PKV-Beiträge gezahlt werden können, wäre die PKV eine Option, sonst nicht.

Wie verhält es sich mit dem Beihilfeanspruch?

Das Kind müßte sofort einen Anspruch haben (80 %), die Mutter erst nach der Eheschließung.

Grundsätzlich ist hier PKV sinnvoller, auch im Hinblick auf den Beihilfeanspruch, der in der einkommenslosen Zeit auch für die Ehefrau besteht. (Dafür muss man aber heiraten.)

Andererseits: Wenn das Haus schon brennt (hier: die Schwangerschaft besteht), wird es schwierig, ist aber je nach PKV-Unternehmen nicht ausgeschlossen. Bei Heirat besteht die Möglichkiet, aufgrund der sog.PKV-Öffnung mit max. 30% RZ, aber ohne Ausschlüsse, beihilfeversichert zu werden

Und: die versicherungsfremden Nebenleistungen aus Anlass der Geburt (Mutterschaftsgeld) sind in der GKV höher.

Kleine Korrektur
Hallo,

Bei Heirat besteht die
Möglichkiet, aufgrund der sog.PKV-Öffnung mit max. 30% RZ,
aber ohne Ausschlüsse, beihilfeversichert zu werden

Die Öffnungsaktion betrifft Beamte und deren Angehörige - nicht
Soldaten!
Gruß J.K.

Doch, sie betrifft auch Empfänger von freier Heilfürsorge, also Soldaten, und ihre Angehörigen.
Letzteres allerdings nur (und das habe ich in der Tat vergessen), wenn der Soldat eine Anwartschaftsversicherung für die später benötigten Beihilfetarife hat.

Hallo,
nein, aber im gewissen Sinn hast du Recht…
siehe:
https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenvers…
https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenvers…
Gruß J.K.

Schwangerschaft= brennendes Haus?

Andererseits: Wenn das Haus schon brennt (hier: die
Schwangerschaft besteht)

OT:
Ich frage mich manchmal, was in dem Kopf eines PKV- Verkäufers vorgeht, welcher eine Schwangerschaft als „brennendes Haus“ bezeichnet…

Erdbeerzunge

Ich gebe gern zu, dass der Vergleich mit dem brennenden Haus in der Personenversicherung etwas makaber ist. Aber anders ist die Problematik nicht so deutlich zu machen. Wer versteht schon als Laie „Der Versicherungsfall ist eingetretn nbzw. sein Eintritt steht schon fest.“

Im übrigen bin ich alles mögliche, aber kein PKV-Verkäufer.

hab ich nicht genau das geschrieben, was da zu dem Fall drinsteht ?

Hallo und vielen Dank schonmal für die Hinweise!

Zur Detailierung der Voraussetzungen:
Hochzeitstermin steht (Mai), Schwangerschaft ist gesichert (Niederkunft im Spätsommer), ich habe eine Anwartschaft in einer PKV und Sie hat ebenfalls schon lange eine Anwartschaft in einer PKV (obwohl bislang freiwillig GKV-versichert).

Für den Fall, dass Sie erstmal ein Jahr in Elternzeit geht und dann (falls kein weiterer Nachwuchs anstehen sollte:wink: zumindest wieder halbtags arbeitet (bedeutet > 17.000/Jahr, habe irgendwo von so einer Grenze gelesen) und irgendwann auch wieder Vollzeit, was ist dann besser, Verbleib in der GKV oder Wechsel in die PKV?

Und was wäre, wenn Sie erstmal nicht mehr arbeiten könnte?

Vielen Dank im voraus!

Howie

Hallo Howie,

Du erwähnst, dass Du keine eigene KV hättest.
Dann empfehle ich Dir schnellstens eine Anwartschaftsversicherung mit einer Pflegeversicherung bei einer PKV abzuschließen.
Außerdem empfehle ich Dir eine Zusatzversicherung für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus, sowie eine Zahnzusatzversicherung.
Die freie Heilfürsorge deckt bei Beruf-, bzw. Zeitsoldaten auch nicht alles ab.

Beihilfeberechtig sind nur Ehefrauen und Kinder.
Also mußt Du zu allererst einmal heiraten.
Da Deine Verlobte aber schon schwanger ist und vermutlich auch schon über den 2 Monat hinaus, besteht zur Zeit keine Möglichkeit einer Versicherung in der PKV.
Also erst einmal abwarten bis das Kind da ist.
Für das Kind selbst besteht die Möglichkeit der Mitversicherung ab Geburt mit einer Restkostenversicherung von 20 % über Deine PKV.
Deine zukünftige Ehefrau hat die Möglichkeit, wenn sie nicht mehr GKV-Pflichtig ist, also nicht mehr selbst arbeitet, sich bei Deiner PKV mit einer Restkostenversicherung von 30 % zu versichern.
Sollte Deine zukünftige Ehefrau aber noch einer Arbeit nachgehen, empfehle ich eine Anwartschaftsversicherung.

Von der sogenannten Öffnungsklausel, die mein Vorschreiber beschrieben hat möchte ich abraten.

Zum 1. greift diese Klausel bei Deiner zukünftigen Ehefrau nicht und zum 2. würde deine Ehefrau den Zuschlag von 30 % mindestens 3 Jahre lang zahlen.

Beste Grüße!

Hallo und vielen Dank schonmal für die Hinweise!

Zur Detailierung der Voraussetzungen:

Für den Fall, dass Sie erstmal ein Jahr in Elternzeit geht
und dann (falls kein weiterer Nachwuchs anstehen sollte:wink:
zumindest wieder halbtags arbeitet (bedeutet > 17.000/Jahr,
habe irgendwo von so einer Grenze gelesen) und irgendwann auch
wieder Vollzeit, was ist dann besser, Verbleib in der GKV oder
Wechsel in die PKV?

Und was wäre, wenn Sie erstmal nicht mehr arbeiten könnte?

Hallo Howie,
hier wird erstmals unterschieden ob Deine zukünftige Ehefrau selbst versicherungspflichtig ist. Diese 17.000 € die Du erwähnst, beziehen sich nur auf eine selbständige Tätigkeit.
Aber am besten besprichst Du diese Einzelheiten mit Deinem - hoffentlich - guten Versicherungsbetreuer.
Ein Wechsel in die PKV ist für Beihilfeberechtigte immer besser.
Wenn Deine zukünftige Ehefrau z.B. keiner Arbeit mehr nachgehen würde und in der GKV bleiben würde, würde für die Berechnung der Beiträge Dein Einkommen berücksichtigt werden.

Beste Grüße!