Hallo Thorulf und Günter,
danke für die Antworten. Jetzt noch mal zusammengefasst, damit ich sicher bin, alles verstanden zu haben…
Also: A, PKV-Mitglied (berufstätig) heiratet B, GKV-Mitglied
(arbeitslos). Wie stellt sich die Lage nach der Hochzeit dar?
Nach der Hochzeit keine Änderung, Bei Bzugende ALG wird die
Bedürftigkeit ALG II geprüft. Dann weiter Pflicht oder
freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder PKV (Achtung
wegen Kinder s.u. u.U. nachteilig!)
Heißt das:
- wenn ALG2, dann GKV Pflicht (mit Kindern)
- wenn kein ALG2, dann freiwillig (kann die GKV dann „Nein“ sagen?)?
Sind bei freiwilliger Versicherung in der GKV die Kinder immer noch kostenlos mitversichert?
Ist nach Ende des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung eine
Mitversicherung von B in der PKV vorzunehmen?
Nein, kann nicht muss!
Ich denke, in dem Satz fehlt ein Komma, gell?
Soll wohl bedeuten, dass B die freie Wahl hat, oder?
Falls B einen
400-Euro-Job findet, bleibt er dann in der GKV?
sehe Günter: Nein, keine Pflicht aus 400 Euro Job, also
freiwillig Weiterversicherung oder PKV?
Also wie oben. B hat die Wahl, die GKV darf die Weiterversicherung nicht ablehnen?
Falls B einen
‚regulären‘ Job bekommt, ist ja wohl der Verbleib in der GKV
gesichert, oder?
Ja!
Und was ist mit Kindern von B? Bleiben die in
jedem Falle in der GKV? Die Kinder sind nicht von A.
Daher wäre die PKV Regelung u.U. nachteilig, weil die Kinder
immer in der Familienversicherung der Frau bleiben, es sei A
adoptiert sie. Und jetzt käme die Ausnahme, weil jetzt zu
prüfen wäre, wer das höhere Einkommen hat und ob dieses über
der Entgeltgrenze liegt. Erst dann könnte die
Familienversicherung geklärt werden. Dass bedeutet, dass unter
Umständen nach der Adoption die Familienversicherung endet und
die Kinder entweder eine freiwillige Weiterversicherung
vornehmen oder in die PKV wechseln. Würde B in die PKV
wechseln, müssten die Kinder unabhängig von der Adoption
entweder eine freiwillige Weiterversicherung vornehmen oder
sich Privat versichern.
Eine Adoption wird es nicht geben. A hat ein Einkommen von ca. 65.000 Euronen. Damit liegt das Einkommen von A wohl immer deutlich über dem von B.
Ob das allerdings nachteilig ist? ich habe mehrere vierköpfige
Familien in der Privaten versichert. Beiträge zwischen 800 und
1.300 Euro monatlich. Bei den entsprechenden Leistungen aber
völlig angemessen.
A zahlt jetzt für sich ca. 450 EUR bei einem Lebensalter von 43 Jahren und ‚normaler‘ Tarifausstattung.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Viele liebe Grüße auch an dich / euch,
Guido