PKV oder GKV nach Heirat?

Hallo Leute,

sicher ist die Frage so oder ähnlich schon behandelt worden, ich habe aber nichts gefunden und SGB V war mir offen gesagt zu viel. Habt bitte Mitleid… :wink:

Also: A, PKV-Mitglied (berufstätig) heiratet B, GKV-Mitglied (arbeitslos). Wie stellt sich die Lage nach der Hochzeit dar? Ist nach Ende des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung eine Mitversicherung von B in der PKV vorzunehmen? Falls B einen 400-Euro-Job findet, bleibt er dann in der GKV? Falls B einen ‚regulären‘ Job bekommt, ist ja wohl der Verbleib in der GKV gesichert, oder? Und was ist mit Kindern von B? Bleiben die in jedem Falle in der GKV? Die Kinder sind nicht von A.

Ich hoffe, ich habe das Szenario verständlich beschrieben. Sonst entschuldigt bitte und fragt nach.

Danke,
Guido

Hallo Guido,

da es eine Familienversicherung (und schon garnicht kosten.los)
bei der PKV nicht gibt, wäre nur auch eine eigene PKV-Versicherung
denkbar.

oder aber eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV, wobei
der Minijob keine Krankenversicherungspflicht auslöst.
Für die Berechnung der Beiträge wird ddie Hälfte des eigenen
Einkommens sowie die Hälfte des PKV-Ehegatten genommen.

bei einem normalen Job über 400,00 € verbleibt es bei der
Pflichtversicherung in der GKV, wobei diese letzte Variante
finanziell wohl die beste ist.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guido,

im Prinzip hat Günter schon die wesentlichen Antworten gegeben, obwohl er es aus seiner Sicht den „Nachteil“ der PKV überbewertet - alter Schelm!

Also: A, PKV-Mitglied (berufstätig) heiratet B, GKV-Mitglied
(arbeitslos). Wie stellt sich die Lage nach der Hochzeit dar?

Nach der Hochzeit keine Änderung, Bei Bzugende ALG wird die Bedürftigkeit ALG II geprüft. Dann weiter Pflicht oder freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder PKV (Achtung wegen Kinder s.u. u.U. nachteilig!)

Ist nach Ende des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung eine
Mitversicherung von B in der PKV vorzunehmen?

Nein, kann nicht muss!

Falls B einen
400-Euro-Job findet, bleibt er dann in der GKV?

sehe Günter: Nein, keine Pflicht aus 400 Euro Job, also freiwillig Weiterversicherung oder PKV?

Falls B einen
‚regulären‘ Job bekommt, ist ja wohl der Verbleib in der GKV
gesichert, oder?

Ja!

Und was ist mit Kindern von B? Bleiben die in
jedem Falle in der GKV? Die Kinder sind nicht von A.

Daher wäre die PKV Regelung u.U. nachteilig, weil die Kinder immer in der Familienversicherung der Frau bleiben, es sei A adoptiert sie. Und jetzt käme die Ausnahme, weil jetzt zu prüfen wäre, wer das höhere Einkommen hat und ob dieses über der Entgeltgrenze liegt. Erst dann könnte die Familienversicherung geklärt werden. Dass bedeutet, dass unter Umständen nach der Adoption die Familienversicherung endet und die Kinder entweder eine freiwillige Weiterversicherung vornehmen oder in die PKV wechseln. Würde B in die PKV wechseln, müssten die Kinder unabhängig von der Adoption entweder eine freiwillige Weiterversicherung vornehmen oder sich Privat versichern.

Ob das allerdings nachteilig ist? ich habe mehrere vierköpfige Familien in der Privaten versichert. Beiträge zwischen 800 und 1.300 Euro monatlich. Bei den entsprechenden Leistungen aber völlig angemessen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

ein Schelm ist, wer schlechtes dabei denkt !!
(steht glaube ich auf dem Hosenbandorden)

Gruss

Günter

Schelm!? oder nichts als die Wahrheit!
Hallo Günter,

nein, als Überzeugungstäter - seit Geburt und durchgehend lebenslang Privatpatient - verhalte ich mich nicht anders! Wenn ich eine Chance habe drauf zu hauen (auf die GKV) - dann tu ich es!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorulf und Günter,

danke für die Antworten. Jetzt noch mal zusammengefasst, damit ich sicher bin, alles verstanden zu haben…

Also: A, PKV-Mitglied (berufstätig) heiratet B, GKV-Mitglied
(arbeitslos). Wie stellt sich die Lage nach der Hochzeit dar?

Nach der Hochzeit keine Änderung, Bei Bzugende ALG wird die
Bedürftigkeit ALG II geprüft. Dann weiter Pflicht oder
freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder PKV (Achtung
wegen Kinder s.u. u.U. nachteilig!)

Heißt das:

  • wenn ALG2, dann GKV Pflicht (mit Kindern)
  • wenn kein ALG2, dann freiwillig (kann die GKV dann „Nein“ sagen?)?
    Sind bei freiwilliger Versicherung in der GKV die Kinder immer noch kostenlos mitversichert?

Ist nach Ende des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung eine
Mitversicherung von B in der PKV vorzunehmen?

Nein, kann nicht muss!

Ich denke, in dem Satz fehlt ein Komma, gell? :wink: Soll wohl bedeuten, dass B die freie Wahl hat, oder?

Falls B einen
400-Euro-Job findet, bleibt er dann in der GKV?

sehe Günter: Nein, keine Pflicht aus 400 Euro Job, also
freiwillig Weiterversicherung oder PKV?

Also wie oben. B hat die Wahl, die GKV darf die Weiterversicherung nicht ablehnen?

Falls B einen
‚regulären‘ Job bekommt, ist ja wohl der Verbleib in der GKV
gesichert, oder?

Ja!

Und was ist mit Kindern von B? Bleiben die in
jedem Falle in der GKV? Die Kinder sind nicht von A.

Daher wäre die PKV Regelung u.U. nachteilig, weil die Kinder
immer in der Familienversicherung der Frau bleiben, es sei A
adoptiert sie. Und jetzt käme die Ausnahme, weil jetzt zu
prüfen wäre, wer das höhere Einkommen hat und ob dieses über
der Entgeltgrenze liegt. Erst dann könnte die
Familienversicherung geklärt werden. Dass bedeutet, dass unter
Umständen nach der Adoption die Familienversicherung endet und
die Kinder entweder eine freiwillige Weiterversicherung
vornehmen oder in die PKV wechseln. Würde B in die PKV
wechseln, müssten die Kinder unabhängig von der Adoption
entweder eine freiwillige Weiterversicherung vornehmen oder
sich Privat versichern.

Eine Adoption wird es nicht geben. A hat ein Einkommen von ca. 65.000 Euronen. Damit liegt das Einkommen von A wohl immer deutlich über dem von B.

Ob das allerdings nachteilig ist? ich habe mehrere vierköpfige
Familien in der Privaten versichert. Beiträge zwischen 800 und
1.300 Euro monatlich. Bei den entsprechenden Leistungen aber
völlig angemessen.

A zahlt jetzt für sich ca. 450 EUR bei einem Lebensalter von 43 Jahren und ‚normaler‘ Tarifausstattung.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Viele liebe Grüße auch an dich / euch,
Guido

Hallo Thorulf,
das wird es dann wohl sein, was uns da unterscheidet - ich haue
nicht drauf (auch wenn es manchmal juckt), ich versuche immer
den goldenen Mittelweg zu finden.
Jedes System, sowohl die GKV als auch die PKV hat seine
entscheidenden Vorteile aber genau so auch entscheidende Nachteile.
In diesem Forum gehts es doch nicht vorrangig darum zu beweisen
dass man recht hat, sondern so zu antworten, dass der Fragesteller
auch möglichst objektiv informiert wird.
Dass es legitim ist, wenn ich als GKV-Vertreter mein System
letztendlich höher einstufe und Du dies als PKV-Mann dies für
dein System tust, versteht sich von selbst, aber wir sollten
uns vor Pauschalbewertungen hüten.

Gruss

Günter

Hallo Guido,

bei ALG II gilt die Pflichtversicherung weiter !!

Die GKV hat keine Möglichkeit eine freiwillige Weiterversicherung
zu verhindern wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt sind (bei dem geschilderten Fall ist davon auszugehen).
Risikozuschläge oder gar Leistungsauschlüsse gibt es bei der
GKV nicht.
Die Familienversicherung in dem geschilderten Fall bleibt bei der
GKV erhalten (Adoption ist ja nicht geplant).

Noch Fragen ?? - gerne !!

Gruss

Günter

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Hallo,

Die GKV hat keine Möglichkeit eine freiwillige
Weiterversicherung
zu verhindern wenn die versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen
erfüllt sind (bei dem geschilderten Fall ist davon
auszugehen).

Das heißt „Vorversicherungsdauer“ und fristgerechte Anmeldung!

Viele Grüße
Thorulf

Und ich denke, dass wir beide - lieber Günter - die Frage nun wirklich detailiert und umfassend geklärt haben!

Danksagung
Hallo Günter und Thorulf,

wow! Ich finde es unglaublich nett von euch, wie geduldig und kompetent ihr mir den Sachverhalt geschildert habt. Für den Moment bin ich jetzt mit dem nötigen Wissen ausgestattet. Der nächste Gang ist dann erst mal der zum Standesamt…

Wenn hier in allen Brettern so nett geholfen würde, wäre die Welt ein besserer Ort. *bg* :wink:

Vielen Dank an euch.

Grüßt: Guido

Wünsche
Hallo Guido,

na dann erst einmal - Glückwunsch und die besten Wünsche.

Viele Grüße
Thorulf Müller