Ich habe schon die SuFu genutzt, bin aber nicht wirklich schlauer geworden. Hier nun meine Frage(n):
Gesetzt den Fall, dass ein AN (39 Jahre) seit dem 01.01.2009 über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und sich somit entweder freiwillig bei einer GKV oder privat versichern muss. Weiterhin angenommen, er sei verheiratet und habe zwei Kinder (etwa 9 und 7 Jahre alt), welche über seine Frau, die ebenfalls sozialversicherungspflichtig arbeitet, versichert sind. Wenn der AN sich nun privat versichert, muss er seine Kinder mitnehmen? Gesundheit bzw. eine ordentliche Behandlung wären ihm natürlich für seine Familie und sich selbst wichtig, aber kalkulierbare Kosten ebenso. Wäre es von Bedeutung, wenn er nebenberuflich einer von drei Gesellschaftern einer kleinen GbR wäre und auch ein, ebenfalls kleines, Einzelunternehmen betriebe – sowohl Umsatz als auch Gewinn bei beiden Firmen allerdings sehr überschaubar wären? Vielen Dank vorab für Antworten.
Ich habe schon die SuFu genutzt, bin aber nicht wirklich
schlauer geworden. Hier nun meine Frage(n):
Gesetzt den Fall, dass ein AN (39 Jahre) seit dem 01.01.2009
über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
Vielleicht ist hier schon Ende?: Voraussetzung sind mindestens 3 Jahre in Folge über BBG?!
und sich somit
entweder freiwillig bei einer GKV oder privat versichern muss.
Weiterhin angenommen, er sei verheiratet und habe zwei Kinder
(etwa 9 und 7 Jahre alt), welche über seine Frau, die
ebenfalls sozialversicherungspflichtig arbeitet, versichert
sind. Wenn der AN sich nun privat versichert, muss er seine
Kinder mitnehmen? Gesundheit bzw. eine ordentliche Behandlung
wären ihm natürlich für seine Familie und sich selbst wichtig,
aber kalkulierbare Kosten ebenso. Wäre es von Bedeutung, wenn
er nebenberuflich einer von drei Gesellschaftern einer kleinen
GbR wäre und auch ein, ebenfalls kleines, Einzelunternehmen
betriebe – sowohl Umsatz als auch Gewinn bei beiden Firmen
allerdings sehr überschaubar wären? Vielen Dank vorab für
Antworten.
Grüsse
A.
Vielleicht ist hier schon Ende?: Voraussetzung sind mindestens
3 Jahre in Folge über BBG?!
Hallo, die drei Jahre wären erfüllt, so dass die Aufforderung ergangen wäre, sich entweder freiwillig oder privat zu versichern.
Ich habe schon die SuFu genutzt, bin aber nicht wirklich
schlauer geworden. Hier nun meine Frage(n):
Gesetzt den Fall, dass ein AN (39 Jahre) seit dem 01.01.2009
über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und sich somit
entweder freiwillig bei einer GKV oder privat versichern muss.
Weiterhin angenommen, er sei verheiratet und habe zwei Kinder
(etwa 9 und 7 Jahre alt), welche über seine Frau, die
ebenfalls sozialversicherungspflichtig arbeitet, versichert
sind. Wenn der AN sich nun privat versichert, muss er seine
Kinder mitnehmen?
Hallo,
die Kinder würdest du als (imho)„Besserverdienender“ beitragstechnisch bekommen (1 Kind kostet zwischen 100 und 150 EUR je nach Tarif und Gesellschaft). Passt selbst vom Beitrag immer noch und irgendwann sind die Kinder draußen (z.B. Azubi).
Gesundheit bzw. eine ordentliche Behandlung
wären ihm natürlich für seine Familie und sich selbst wichtig,
Ja dann!
aber kalkulierbare Kosten ebenso. Wäre es von Bedeutung, wenn
er nebenberuflich einer von drei Gesellschaftern einer kleinen
GbR wäre und auch ein, ebenfalls kleines, Einzelunternehmen
betriebe – sowohl Umsatz als auch Gewinn bei beiden Firmen
allerdings sehr überschaubar wären? Vielen Dank vorab für
Antworten.
Nein!
Gruß cooler
Kinder werden automatisch dem Besserverdienenden zugeordnet. Hatte bei mir ähnliches „Problem“. Seit Arbeitsbeginn über der Grenze, seit 5 Jahren verheiratet, seit 4 Jahren 1 Sohn, seit 2 Jahren auch eine Tochter. Ich wurde von Vertretern der PKV „belagert“, wurde weniger nach der Heirat, noch weniger dem ersten Kind, nix mehr nach dem zweiten Kind. Die PKV ist mit 2 Kindern teurer als die GKV, allerdings noch überschaubar und mit besseren Leistungen. Ganz übel wird’s, wenn die Frau ausfallen sollte (Arbeitslosigkeit u.s.w.). Dann geht nach einer gewissen Zeit auch sie in die PKV, und dann biste pleite, ist nicht zu bezahlen. Und was mit höherem Alter bei der PKV kommt, kann Dir keiner schriftlich geben. In der Praxis werden die Beiträge kräftig steigen (ist auch die Erfahrung meines Vaters).
Mein Rat: Mit Frau und 2 Kindern NICHT in die PKV wechseln, aber stationäre priv. Zusatzversicherung für alle abschließen.
Gruss
Ganz übel wird’s, wenn die Frau ausfallen sollte (Arbeitslosigkeit
u.s.w.). Dann geht nach einer gewissen Zeit auch sie in die PKV.
Nicht ganz: Die Frau kann sich genauso gut freiwillig gesetzlich versichern. Dort würden dann auch die Kinder familienversichert unterkommen
-falls Du selber mal wieder unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen würdest
-UND falls Du diese bis dahin freiwillig gesetzlich versicherst
Keine Rechtsberatung!
Klar, aber ich gehe nicht davon aus, dass der Fragesteller oder auch ich wieder unter die Bemessungsgrenze fallen. Somit sind die Kinder immer beim Besserverdiener. Und die Frau irgendwann auch.
Ich muss hier leider wiedersprechen. Nach neuem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Sieht es so aus das die Kinder auch bei der Mutter mitversichert sein können sprich in der gesetzlichen bleiben dort aber einen eigenen Vertrag bekommen und nicht famillienversichert sind. Klar der Vater geht ja auch raus. Auch wenn die Mutter geringverdienerin ist oder gar arbeitslos heist das nicht das sie in die private muss. sollte die frau selbsttändig werden oder aus anderen gründen in die private müssen sollte man gucken ob sie nicht als freiwilliges Mitglied ind der GKV bleibt damit die Kinder dort weiter versichert sein können.
Die Beiträge im Alter bleiben stabil deswegen gibt es ja die Altersrückstellung bei der PKV. Sollte man natürlich oft wechseln werden die Altersrückstellungen nicht mit übernommen somit erhöht sich der Beitrag immens.
Liebe Grüße
Benjamin
P.S. Sollten noch fragen sein einfach anschreiben