Dies gilt übrigens auch im Alter; als Pensionärin hat sie
ebenfalls einen
70%igen Behilfeanspruch.
zurzeit!!!
Da eine diesbezügliche Änderung der Beihilfevorschriften nicht
geplant ist macht es keinen Sinn, über ungelegte Eier zu
diskutieren !
Es gibt im BMG definitv Planungen zur Änderung der Beihilfe, aber nicht in der Höhe der prozentualen Erstattung!!!
(soweit nicht dann ein
Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung von über 40,99
€/Monat gewährt wird; aber selbst hier bestände dann mind. 50
% Beihilfeanspruch bzw. die Möglichkeit, auf einen Teil des
Beitragszuschusses zu verzichten)
zurzeit!!!
siehe oben !
Quatsch, das ist in der Planung!!!
Die Leistungen der PKV sind grundsätzlich - hinsichtlich
medizinisch notwendiger Behandlung - besser; z.B. Zahn,
Brille, Medikamente etc.
Vorsichtig, sehr vorsichtig - eine Frage der gewählten
Gesellschaft!!! Zumindest bei den Medikamenten - und das
Andere ist irrelevant!
? weist Du eigentlich, wie teuer Zahnersatz sein kann ?
Jsa, habe für 30.000 DM Zahnersatz im Mund - alles Gold, alles Kronen!!! Bin ein wertvoller Mensch - zumindest Materiel! Aber das ist ein Thema der Pflege (war halt als Kind eine Zahnsau!!)! Man kann Zähne putzen. s.a. Finnland, Schweden, Israel und Norwegen!!! Und man kann sparen!!!
Die GKV ist bei sozialen Leistungen, wie z,B. Haushaltshilfe
bei Erkrankung der Mutter, leistungsstärker.
Die Aussage ist definitiv falsch - auch hier gibt es bessere
Aussagen bei einigen PKV`n - und das auch noch garantiert!!!
Seit wann gibt es in der Individualversicherung soziale
Leistungen ?
Es gibt in der PKV vertraglich garantierte Leistungen, auch Haushaltshilfen und Beitragsfreiheit in der Elternzeit, sogar beitragsfreie Kinder!!!
Ist Dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze KV
(derzeit 3.562,50/Monat) und das Deiner Partnerin niedriger,
so gilt grundsätzlich die beitragsfreie Versicherung der
Kinder in der GKV.
Fast richtig - ist sein Einkommen darunter und Ihres auch,
dann gilt das ebenfalls. Und ist Ihrs darüber - und seins (was
ja anzunehmen wäre), dann könnte das immer noch der Fall sein,
wenn Ihrs niedriger ist!!!
Deswegen der Hinweis auf die GKV! Im übrige ist davon
auszugehen, das
sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt,
siehe
Fragestellung
Und dann könnten die Kinder trotzdem bei ihr in der FamVers sein!!!
Wieso die GKV - berät die jetzt neutral???
Hinsichtlich beitragsfreie Mitversicherung der Kinder kann die
GKV
gar nicht anders !
Doch, wenn das Einkommen der Kinder einen bestimmten Betrag übersteigt!! Kinder hört auf ohne Diagnose zu Therapieren!!! Das ist Mumpitz. Macht Euch schlau oder seid ruhig. ich habe die Schnauze voll Euch ständig widersprechen zu müssen, weil Ihr Blödsinn redet!!!
Wer sprach von Kindern - hast Du eine funktionierende Kugel!
Geraten, angenommen???
Schau Dir mal die Fragestellung richtig an !
O.K. - da hast Du Recht!
Nicht nur Deines Erachtens!!! Für Beamte ist die PKV - auch
mit 50 - der richtige Weg!!! Zumindest ab A10!
A9 nicht ?
Nein! Nicht ab 50!
Leider teilweise nicht korrekt!
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Das ist mir klar, dafür müsstest Du etwas mehr davon verstehen!!!
Thorulf Müller
[email protected]
P.S.: der sich dringend eine Qualifikation für Antwortende
wünscht!!!
warum so aggressiv ? woher kennst Du meine Qualifikation ?
Gruß Joerg Koenig
Ich kenne Derine Qualifikation nicht, aber Deine Aussagen. Daraus kann man Rückschlüsse über Deinen Wissensstand ziehen. Warum? s.o.!
Thorulf Müller