PKV ohne GOÄ-Begrenzung - wie funktioniert das?

Hallo,

mal eine Verständnisfrage:

Man liest immer wieder von PKVs, deren Leistung nicht auf die GOÄ begrenzt ist. Die also auch Arztrechnungen bezahlen, bei denen mehr als der 3,5-fache Satz berechnet wird (oder ggf. auch Kombinationen von Ziffern, die durch die GOÄ nicht abgebildet sind, oder Eingriffe, für die es in der GOÄ keine Entsprechung gibt?).

Aus Interesse gefragt: Wie funktioniert sowas?

Kann dann der behandelnde Arzt einen beliebigen Steigerungssatz festlegen, weil er eben „die Kapazität“ ist? Macht die PKV dann alles mit, wenn z.B. ein Chirurg in einer Privatklinik den 10-fachen Satz nimmt (oder noch mehr), weil er sagt, den wäre er wert, oder verweist die PKV darauf, dass eine solche OP auch in der öffentlichen Klinik zum 3,5-fachen Satz zu haben gewesen wäre?

Ist bei so etwas nicht Streit vorprogrammiert?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

es geht nur um die Steigerung - also den Höchstsatz der GOÄ/GOZ!

Dieser kann ganz oder teilweise abgedungen sein bzw. versichert sein!

In Deutschland gilt die GOÄ/GOZ aber dennoch!

Die Honorarvereinbarung ist in §2 der GO geregelt!

Es gilt außerdem die Rechtssprechung (bis 5- oder 6-fach) und der § 626 BGB (Wucher).

Der Arzt darf also nicht alles und er ist an Form- und Rechtsvorschriften gebunden.

Anders ist es natürlich außerhalb Deutschlands!

Für die Dinge, die (noch) nicht geregelt sind, gelten sogenannte Analogien, die von der BÄK/BZÄK definiert werden.

Das ist ein weites Feld und die Antwort würde ein sehr dickes Buch füllen können!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

P.S.: Die GO`s sind Regulierung und Planwirtschaft und gehören abgeschafft, weil es Wettbewerb verhindert und Marktwirtschaft widerspricht!

Hallo,

mal eine Verständnisfrage:

Man liest immer wieder von PKVs, deren Leistung nicht auf die
GOÄ begrenzt ist. Die also auch Arztrechnungen bezahlen, bei
denen mehr als der 3,5-fache Satz berechnet wird (oder ggf.
auch Kombinationen von Ziffern, die durch die GOÄ nicht
abgebildet sind, oder Eingriffe, für die es in der GOÄ keine
Entsprechung gibt?).

Aus Interesse gefragt: Wie funktioniert sowas?

Dein Behandelnder Arzt schließt im falle einer höheren Abrechnung als bis zum 3,5 fachen Satz eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten ab. In dieser muß der Patient aufgeklärt werden das die kosten über dem 3,5 fachen Satz evtl nicht von der Versicherung getragen werden.

Du solltest deiner PKV also wenn möglich diese Honorarvereinbarung zeigen um zu gucken in wie weit deine Versicherung dafür aufkommen würde.

Wenn es zu Behandlungen kommt die nicht der Schulmedizin entsprechen(demnach auch nicht in der Gebühenordnung aufgeführt sind), dann wird zu erst geprüft ob diese Methode erfolg verspricht(erfahrungswerte). Dann wird maximal das Bezahlt was eine vergleichbare Schulmedizinsche Behandlung kostet.

Mfg

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Noch eine Verständnisfrage:

Es gilt außerdem die Rechtssprechung (bis 5- oder 6-fach) und
der § 626 BGB (Wucher).
Der Arzt darf also nicht alles und er ist an Form- und
Rechtsvorschriften gebunden.

Heisst das, der Arzt darf bis max. 5- oder 6-fach abrechnen? Und wenn er sich in einer Honorarvereinbarung was höheres genehmigen lässt?

So eine PKV ohne Beschränkung auf GOÄ-Höchstsätze - ist das, was die „mehr“ leistet als eine normale (an die GOÄ Sätze gebundene) PKV also quasi im „Fall das Falles“ die Differenz vom 3,5 bis zum maximal 6 fachen Satz?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

danke für die Antwort.

Du solltest deiner PKV also wenn möglich diese
Honorarvereinbarung zeigen um zu gucken in wie weit deine
Versicherung dafür aufkommen würde.

Meine Versicherung zahlt sowas gar nicht. Aber einige Kollegen haben solche PKVs ohne Beschränkung auf GOÄ und meinen das wäre eine ganz wichtige Sache (höhere Sätze als 3,5 zu erstatten).

Nur ich kann mir nicht vorstellen, dass das keine Probleme gibt, wenn da Privatkliniken riesige Sätze abrechnen…

Viele Grüße
Frank

Diese Honorarvereinbarungen müssen vom Patienten unterschrieben worden sein. Er unterschreibt das er kenntnis davon hat das seine Vers. evtl nicht über den 3,5 fachen Satz leistet. Der Arzt muß allerdings begründen warum er höher als 3,5 fach abrechnen will. Das wird er bei einem einfachen Beinbruch wohl nicht können. Bei einer schwierigen OP z.B. am Gehirn kann ich mir vorstellen das der Arzt eine Begründung dafür findet höher abzurechnen.

Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Diese Honorarvereinbarungen müssen vom Patienten
unterschrieben worden sein. Er unterschreibt das er kenntnis
davon hat das seine Vers. evtl nicht über den 3,5 fachen Satz
leistet.

Ja klar, aber hier geht es ja speziell um PKVs, die „ohne Begrenzung auf den GOÄ Höchstsatz“ leisten - und darum, was diese wirklich leisten bzw. wert sind.

Der Arzt muß allerdings begründen warum er höher als
3,5 fach abrechnen will.

Naja, da sind die kreativ, für viele Fälle wird sich da eine gute Begründung finden. Und von der PKV sicher auch eine Begründung, warum es doch nicht gerechtfertigt ist. Und dann wird gestritten, ob jetzt der 4-fache, 5-fache oder 8-fache Satz gerechtfertigt ist?

Darauf ziehlt ja meine Frage: PKV ohne GOÄ-Begrenzung, wie funktioniert da die Erstattung?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

5-6 fach wäre wohl gerqade noch möglich. Darüber ist es etwas schwieriger. Komplex und Einzelfallbezogen zu klären.

Im Prinzip hat die Rechstsprechung in der Regel das 5 fache als maximal angemessen definiert!

Es ist also möglich mehr zu vereinbaren, ob es dann auch vom Pastienten zu bezahlen ist, das ist fraglich. Ob die PKV es erstattet ist ebenfalls fraglich. Es wird aber sehr stark auf den Einzelfall abgestellt.

Es gibt da eine recht interessante Rechtsprechung zu einer Leistenbruch OP und dem 8 fachen Satz. Das war dann schon nicht mehr zu erstatten. Die Leistenbruch OP ist aber eine Standardoperation, die i.d.R. besser der Assitenzsarzt als der Professor macht!!!

Bei den PKV Bedingungen ist genau darauf zu achten, was versichert ist. Das sollten absolute Spezialisten wissen und auch aufzeigen. Pauschale Aussagen aus PC-Prograsmmen sind i.d.R. falsch!

Hier hilft Dir leider nur qualifizierte und individuelle Beratung!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]