Hi Nordlicht:
Der Weg ist hier folgender:
Der Versicherte wendet sich sn den Ombudsmann (geht auch per E-mail). Ob er den entsprechenden Schriftwechsel dazu mitschickt, ist dabei seine Sache.
Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, wendet sich der Ombudsmann an das Versicherungsunternehmen mit der Bitte um eine entsprechende Stellungnahme.
Das Versicherungsunternehmen schickt diese zusammen mit den Angaben der abgeschlossenen Tarife an den Ombudsmann. Ärztliche Befundberichte oder weiterer Schriftwechsel werden dabei nicht mitgeschickt, sondern lediglich darauf verwiesen.
Der Ombudsmann prüft das dann auf Nachvollziehbarkeit und Vertretbarkeit. Eine medizinische Prüfung, z.B. auf die Notwendigkeit einer Behandlung, wird nicht durchgeführt. Entsprechend verfasst er dazu seine Stellungnahme bzw. wendet sich nochmals an das Unternehmen.
Am Schluss schickt er seine abschließende Stellungnahme dann mit dem Ergebnis an den Versicherten. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Dass dabei für den Versicherten ein schönes Ergebnis herauskommt, ist nicht selten, das ist ja auch der Sinn des Verfahrens, das Ganze noch einmal überprüfen zu lassen. Meist geschieht das im Versicherungsunternehmen von einer gesonderten Stelle, die dann auch nicht so emotional in die Sache verstrickt ist, mehr einen übergreifenden Blick hat und auch über mehr Erfahrung mit der Behandlung von Beschwerden verfügt.
Entsprechend wurde vielleicht auch hier anders im Sinne des VN entschieden.
Grüße, Bernhard.