PKV - Partner mitversichern - Extremfall

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:

  1. Arbeitnehmer ist privat versichert
  2. Partner(in) arbeitet selbst und ist gesetzlich versichert
  3. Nach Geburt eines Kindes bleibt pflichtversicherte Partnerin 5 Jahre zu Hause.

Nach einem Jahr (?) Mutterschutz muss Partnerin über den Ehemann privat mitversichert werden, nicht wahr? Private Krankenversicherung lehnt eine Aufnahme jedoch ab, da Partnerin schwer krank ist. Was dann? Kosten GKV?

  1. Konstellation:

  2. Arbeitnehmer ist privat versichert

  3. Partner(in) entschließt sich im Alter von 55 Jahren, mit dem Arbeiten aufzuhören

Partner(in) muss mitversichert werden? Da Partner jedoch alt, aber gesund ist, kommen dann doch immense Kosten auf den Arbeitnehmer zu, da der Beitrag ins unermessliche steigt, oder?

  1. Konstellation:

Welche negativen Extremszenarien dieser Art sind denkbar und finanziell gefährlich für die Familienfinanzen, wenn Partner nicht privat versichert ist?

Vielen Dank für die Analsye bereits im Vorfeld,

Delomaha

Hallo,

_folgende Konstellation:

  1. Arbeitnehmer ist privat versichert
  2. Partner(in) arbeitet selbst und ist gesetzlich versichert
  3. Nach Geburt eines Kindes bleibt pflichtversicherte Partnerin 5 Jahre zu Hause.

Nach einem Jahr (?) Mutterschutz muss Partnerin über den Ehemann privat mitversichert werden, nicht wahr? Private Krankenversicherung lehnt eine Aufnahme jedoch ab, da Partnerin schwer krank ist. Was dann? Kosten GKV?_

Die Ehefrau kann in der GKV bleiben. Wenn sie bisher als Arbeitnehmerin pflichtversichert war, besteht für die 3 Jahre Elternzeit Beitragsfreiheit. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens nach Ende der Elternzeit (3. Geburtstag des Kindes) endet die Beitragsfreiheit. Dann werden die Einnahmen beider Ehegatten addiert und ein Freibetrag für das Kind abgezogen. Der Beitrag für die Ehefrau ergibt sich aus der Hälfte des errechneten Wertes und liegt zwischen 138 und 305 Euro monatlich (§ 240 SGB V).

    1. Konstellation:

_1. Arbeitnehmer ist privat versichert
2. Partner(in) entschließt sich im Alter von 55 Jahren, mit dem Arbeiten aufzuhören

Partner(in) muss mitversichert werden? Da Partner jedoch alt, aber gesund ist, kommen dann doch immense Kosten auf den Arbeitnehmer zu, da der Beitrag ins unermessliche steigt, oder?_

Partnerin kann in der GKV bleiben. Beitragsberechnung. s.o.

_3. Konstellation:

Welche negativen Extremszenarien dieser Art sind denkbar und finanziell gefährlich für die Familienfinanzen, wenn Partner nicht privat versichert ist?_

Nach aktueller Rechtslage ist der Beitrag auf die Berechnung aus der halben Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (2010: 3750 Euro bzw. 1875 Euro)) begrenzt. Bei einem Zeitraum von 10 Jahren geht es um die Differenz zwischen dem monatlichen Beitrag von (aktuell) 305 Euro und der kostenlosen Familienveersicherung in der GKV. Das Risiko bezieht sich auch auf mögliche Änderungen (z.B. Wegfall der Begrenzung auf die halbe BBG).

Gruß

RHW