Sorry kann ich nicht helfen.
Guten Tag,
die Dame von der Buchhaltung hat Recht. der niedrige Betrag zählt als Grenze. Sobald Sie jedoch im ersten Monat über der JAEG liegen, werden Sie von der GKV automatisch angeschrieben, dass Sie sich freiwillig versichern können. Das ist das Signal, dass Sie wechseln dürfen. Also ein Wechsel ist auch noch durchaus dieses Jahr möglich. Bitte gehen Sie bei der Auswahl Ihrer PKV über die Leistung, denn die PKV ist kein Sparschwein. Frei nach dem Motto was vorne gespart wurde muss hinten teuer nachfinanziert werden. Bitte lassen Sie sich von einem auf PKV spezialisierten Makler beraten, denn häufige Wechsel der PKV sind extrem teuer!
Hallo,
diese Frage wurde doch schon beantwortet.
Das Versorgungswerk kann nicht mitberechnet werden,
da es sich hier vermutlich um eine Arbeitgeberfinanzierte BAV handelt.
Gruß Merger
Hallo!
Ich denke, die Kollegin hat nicht recht - es kommt auf das Sozialversicherungsbrutto an. Wenn das „Gesamtbrutto“ das steuerpflichtige Brutto bedeutet, spielt das keine Rolle.
Gruß
H.C. Sanders