PKV: Presseversogungswerk und jahresgehalt

Hallo,
ich denke über den Wechsel in die private Krankenversicherung nach und habe mir schon einige Angebote geholt…
Nun bin ich mir nichtmehr sicher, ob ich überhaupt wechseln darf. Es geht um die Beiträge für das Presseversorgungswerk.

In der letzten Gehaltsabrechnung 2010 stand als Gesamtbrutto 49.693 Euro
SV-Brutto RV und AV jeweils 50.086 Euro

2011 ist nun der Betrag minimal gesunken:
Gesamtbrutto 49.127 Euro
SV-Brutto RV und AV jeweils 50.126 Euro

Die Dame von der Buchhaltung meint nun, ich kann nur den erstgenannten Betrag für die Beitragsbemessungsgrenze wählen, da im zweiten Betrag die Leistungen für das Presseversorgungswerk mit drin sind, die teilweise vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Für dieses Jahr habe ich eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen und werde auf ein Jahresgehalt von 60.000 kommen. Der Wechsel nächtes Jahr wäre also kein Problem - ich würde aber gerne schon jetzt.

Kann mir dabei jemand weiterhelfen?!
Vielen Dank!

Hallo,

Sie dürfen nur dann in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr 2011 mehr als 49.500 EUR und im Jahr 2012 vorr. mehr also 50,850 EUR beträgt,

Der Fall ist hier etwas schwieriger, da Sie mit dem alten Einkommen aus 2011 die Grenze nicht geschafft haben. Wenn es sich also um keinen Jobwechsel in 2012 handelt, besteht auch in 2012 Versicherungspflicht.

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

Sorry…befinde mich auf einem Seminar.

Gruß

Harald Wesely

Guten Tag.

In kurzen Worten „JA“ Sie können bereits jetzt wechseln, da im SGB der Wortlaut dahingehend auszulegen ist, das Sie VORAUSSCHAUEND die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, was Sie mit 60.000 EUR definitiv tun.

Gerne bin ich auch für eine fundierte Beratung ein kompetenter und vorallem unabhängiger Ansprechpartner!

Ihr Profi für die private Krankenversicherung aus Saarbrücken, Saarland
Claude Burgard
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de
http://www.versicherung-saarland.de

Knifflige Sache. Wie hoch ist dein Einkommen in diesem Monat? Über 4.237,50€? Das ist die Grenze für 2012. Dann kannst du sofort mit 2 Monate frist kündigen.

Die Private KV ist eine sehr schwierige Sache geworden. Es reicht nicht Tarife zu vergleichen! Viel wichtiger ist die Gesellschaften zu überprüfen!!! Die richtige Versicherungsgesellschaft zu wählen ist der erste Schritt. Einigen Versicherungen geht es finanziell gar nicht mehr gut und das wird sich in naher Zukunft auf die Tarife auswirken. Bitte kontaktiere einmal jemanden, der sich damit wirklich auskennt! Nicht jemanden, der Dir nur eine Versicherung verkaufen will! Ich habe einen Kollegen, der ist absoluter Experte auf diesem Gebiet und kann Dir bei der Wahl mit Sicherheit behilflich sein. www.gerstner-finanzen.de (Rudi Gerstner)
Tel: 0201-8565999

Viele Grüße

Dennis

Hallo Jim Knopf333,

es ist wichtig was bei Ihnen in der Gehaltsabrechnung für ein Jahres- bzw. Monatsbrutto steht. Da Sie dieses Jahr sowieso über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 € liegen werden, können Sie sich PKV versichern.

Nähere Informationen gerne unter: www.apm-versicherungsmakler.de

Hallo.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist verfehlt - wenn auch knapp. Nun wird die gesetzliche KV kein gesteigertes Interesse daran haben, Dich „kulant“ zu entlassen.
Da sich die Beiträge für die Private ja mit dem Einstiegsalter erhöhen und doppelt versichert zu sein meines Wissens nach nicht möglich ist, schau doch mal nach einer möglichen KV-Anwartschaft bei der Privaten Deiner Wahl. Die PKV hat Dich als VNehmer sicher und Du verlierst keine weitere Zeit (=Beitragshöhe). Das kostet Dich zwar jetzt schon Geld, rechnet sich aber mittelfristig. Vor (einigen) Jahren war das bei mir zumindest möglich, als ich von der Anstellung in die Freiberuflichkeit gewechselt bin.

Für verlässliche und aktuelle Angaben wende Dich am besten an einen freien Versicherungsmakler. Die machen das ja jeden Tag.

Alles Gute für die Gesundheit!

Hallo,

verlassen Sie sich nicht auf Aussagen eines Forums :smile:
Wie hat Sie Ihr AG gemeldet als versicherungs Pflichtig oder frei ? Wenn pflichtig bitten Sie Ihn darum das zu ändern.
Fragen Sie Ihre Kasse ob Sie als freiwilliges Mitglied geführt werden.
Wenn dem So ist wenden Sie sich an mich :smile:
MfG
R.Maaß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo JimKnopf333,
es kann sein dass ich hier die falsche Aussage treffe.
Meiner Meinung nach hat die die Buchhaltung unrecht, und Sie wären für das Jahr 2011 nicht mehr versicherungspflichtig gewesen. Haben Sie keinerlei Unterlagen der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) den Sie entnehmen können ob Sie vers.Pflichtig oder freiwilliges Mitglied sind/waren. Im Notfall dort mal dem Sachbearbeiter tief in die Augen blicken, und nachfragen. Wenn Sie in die PKV wechseln bitte nicht selber machen, holen Sie sich einen Versicherungsmakler ins Haus, der kennt (hoffentlich) die einzelnen Tarife der gesellschaften und deren Entwicklung der letzten jahre, denn gerade bei der PKV ist die richtige Gesellschaft und der richtige Tarif entscheidend. Geiz ist Geil-Mentalität geht bei der PKV ins Auge!.

MfG
Leo

Wo steht das denn genau? Dachte, mann kann nur vorzeitig wechseln, wenn man Berufseinsteiger ist?!

Ich bekomme 4.040 Euro. Mit 13. + 14. Monatsgehalt (fest vereinbart) komme ich auf umgerechnet auf 4.600 Euro im Monat. Dazu kommen Zuschläge für Sonntagsdienste, rund einmal monatlich (daher variabel)

Guten Tag JimKnopf333,
es ist ja so, dass nicht nur das Einkommen des alten Jahres über der „alten Beitragsbemessungsgrenze“ liegen muss, sondern auch die EInkünfte im neuen Jahr die neue Bemessungsgrenze überschreiten muss. Das ist fakt.

Die Grenze in 2012 beträgt 50.850.- Euro, das entspricht dann montl. 4.237,50 Euro.

Wenn ich das richtig sehe, wird also selst mit dem Zuschuss zum Presseversorgungswerk das einkommen unter der Pflichtgrenze liegen. Wenn Deine Angaben stimmen, dann wirst Du also definitiv erst zum 01.10.2013 wechseln können.

Genaue Informationen kann man z.B. hier prima nochmal nachlesen, sei es die Pflichtversicherungsgrenze 2011/2012 , Beitragsbemessungsgrenze 2011/2012, maximaler Arbeitgeberzuschuss 2011/2012 usw.:
http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm

Übrigens (was viele nicht wissen, oder was ihnen so bewußt nicht klar ist):

Eine Beratung und Abschluss für Versicherungsbeginn 01.01.2013 kann man allerdings auch schon 2-3 Monate vorher machen. Das bringt den Vorteil, dass man völlig ohne Zeitnot verschiedene Angebote in Ruhe prüfen kann und mehr als nur eine Beratung durch einen (hoffentlich unabhängigen Berater) in Anspruch nehmen.

Per Bedingungen ist übrigends der Abschluss schon ab dem 01.07.2012 möglich, man muss und sollte auch nicht bis Jahresende warten, denn immerhin gibt es auch noch ein Gesundheitsrisiko, dass sich innerhalb mehrerer Monate verschlechtern kann. So kann aus einem Abschluss ohne Risikozuschlägen schnell ein Abschluss mit Risikozuschlag über 100.- Euro mtl. werden (z.B. bei Erleiden einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles). Es ist also durchaus vorteilhaft, sich frühzeitig darum zu kümmern und - sobald eine (endgültige) Entscheidung erst mal getroffen ist - nicht unnötig länger warten mit der Antragstellung.

Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer

Home: www.pkv-netz.com

Ich habe dort angefragt. Die Dame aus der Personalabteilung kennt sich auch nicht besonders gut aus. Daher bin ich noch Pflichtversichert. So hat es mein Arbeitgeber daher auch der Kasse gemeldet. Aber genau das will ich geändert haben und suche Argumente, um die Dame der Personalabteilung zu überzeugen.

Der Arbeitgeber hat mich nach wie vor als PFlichtversichert gemeldet, da die Dame in der Buchhaltung sich auch nicht genau auskennt.
Ihr Argument: Die Beitrage zur Presseversorgung sind als Beitrage zur betrieblichen Altersvorsorge zu sehen und daher dürfte der Betrag im Bruttolohn nicht mit einkalkuliert werden. Daher liege ich jetzt um 350 Euro unterhalb der Grenze.

Danke für die Info. Das heißt, die Buchhalterin hat Recht und ich kann den Punkt „SV-Brutto AV“ (50.126 Euro) nicht nehmen, sondern muss „Gesamtbrutto“ (49.127 Euro) angeben?!
Das mit der Anwartschaft habe ich auch schon überlegt. Kennst du ungefähre Preise?!

Danke für die ausführliche Antwort. Mit den Beitragen zum Presseversorgungswerk liege ich aber knapp drüber - sowohl 2010 als auch 2011.

Wenn es sich „angeblich“ um eine betriebliche Altersversorgung handelt, sind diese beiträge bei der jaeg nicht zu berücksichtigen. Diese Dame sollte sich entscheiden ob es Krankenversicherungsbeiträge oder Altersvorsorge handeelt. Wenn es Krankenversicherungsbeiträge des AG sind dürfen diese nicht auf das Bruttogehalt draufgeschlagen werden sondern mit Ihren Anteil an die GKV vom AG überwiesen werden. Lassen Sie sich u.U. von einen Steuerberater kurz beraten.

MfG
Leo

Dann sollte der Wechsel problemlos möglich sein. Ruf wirklich mal meinen Kollegen an. Der Mann kann Dir alles über die PKV sagen was du wissen musst. Sag einfach, dass du die Nummer von mir hast - Dennis Hirsch.

Viele Grüße
Dennis

Ich bekomme 4.040 Euro. Mit 13. + 14. Monatsgehalt (fest
vereinbart) komme ich auf umgerechnet auf 4.600 Euro im Monat.
Dazu kommen Zuschläge für Sonntagsdienste, rund einmal
monatlich (daher variabel)

hallo Jim Knopf

das sollte Aufgabe des Betreuers Ihrer Neuen Krankenversicherung sein.
Die Meldung des AG muss jetzt raus vor der Januarzahlung. SOllten Sie noch keine Neue Versicherung haben, bin auch Ich Ihnen gern behilflich.
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Ich kann nicht sagen, ob sie letztendlich Recht hat:
Bitte beachte, dass sich am besten ein Versicherungs-Makler damit auseinandersetzen sollte.
Er kennt außerdem vielleicht noch weitere Möglichkeiten, das Problem mit den fehlenden paar Euros zu umschiffen. In jedem Fall kann er konkrete Aussagen zu einer möglichen Anwartschaft machen. Es kommt ja noch die Prüfung Deiner „Bewerbung“ bei der PKV und die Gesundheitsfragen, das kann dann och mal paar Wochen dauern.
Ein Makler kostet nichts, nebenbei bemerkt. Er lebt davon, dass Du bei ihm ein für Dich (und vielleicht auch für ihn :wink: attraktives Angebot abschließt. WENN Du das tust.

Alles Gute!