Guten Tag JimKnopf333,
es ist ja so, dass nicht nur das Einkommen des alten Jahres über der „alten Beitragsbemessungsgrenze“ liegen muss, sondern auch die EInkünfte im neuen Jahr die neue Bemessungsgrenze überschreiten muss. Das ist fakt.
Die Grenze in 2012 beträgt 50.850.- Euro, das entspricht dann montl. 4.237,50 Euro.
Wenn ich das richtig sehe, wird also selst mit dem Zuschuss zum Presseversorgungswerk das einkommen unter der Pflichtgrenze liegen. Wenn Deine Angaben stimmen, dann wirst Du also definitiv erst zum 01.10.2013 wechseln können.
Genaue Informationen kann man z.B. hier prima nochmal nachlesen, sei es die Pflichtversicherungsgrenze 2011/2012 , Beitragsbemessungsgrenze 2011/2012, maximaler Arbeitgeberzuschuss 2011/2012 usw.:
http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm
Übrigens (was viele nicht wissen, oder was ihnen so bewußt nicht klar ist):
Eine Beratung und Abschluss für Versicherungsbeginn 01.01.2013 kann man allerdings auch schon 2-3 Monate vorher machen. Das bringt den Vorteil, dass man völlig ohne Zeitnot verschiedene Angebote in Ruhe prüfen kann und mehr als nur eine Beratung durch einen (hoffentlich unabhängigen Berater) in Anspruch nehmen.
Per Bedingungen ist übrigends der Abschluss schon ab dem 01.07.2012 möglich, man muss und sollte auch nicht bis Jahresende warten, denn immerhin gibt es auch noch ein Gesundheitsrisiko, dass sich innerhalb mehrerer Monate verschlechtern kann. So kann aus einem Abschluss ohne Risikozuschlägen schnell ein Abschluss mit Risikozuschlag über 100.- Euro mtl. werden (z.B. bei Erleiden einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles). Es ist also durchaus vorteilhaft, sich frühzeitig darum zu kümmern und - sobald eine (endgültige) Entscheidung erst mal getroffen ist - nicht unnötig länger warten mit der Antragstellung.
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer
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