PKV Risikozuschlag zurück?

Ein Bürger versichert sich in einer privaten Krankenversicherung. Diese erhebt einen Risikozuschlag, da der Hausartzt Erkrankungen aufführt, die vor dem von der Versicherung abgefragten Zeitraum von 5 Jahren lagen.

Kann der oben erwähnte Bürger zuviel bezalten Risikozuschlag zurückfordern? Oder eine Aufhebung des Risikozuschlags fordern?

Besten Dank im voraus

Hallo nic,

der Risikozuschlag wurde entsprechend der Vorerkrankung durch den Versicherer kalkuliert um das „Risiko“ wirtschaftlich zu halten. Hört sich blöd an, ist aber so.
Zurückfordern kann der Bürger diesen Zuschlag nicht. Manche Versicherer vereinbaren jedoch eine Nachprüfung (ca nach 1-2 Jahren). Sollte nach diesem Zeitraum die Erkrankung (je nach Krankheitsbild) geheilt, Behandlung abgeschlossen usw. sein, kann der Risikozuschlag u.U. vom Versicherer FÜR DIE ZUKUNFT erlassen werden.

Viele Grüße

Sascha

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Hallo,

ausschlaggebend ist § 41a VVG und die dazugehörige Rechtssprechung.

Ein vereinbarter RZ (d.h. der Versicherungsnehmer hat unterschrieben und kzeptiert) kann ich nicht zurückfordern, weil es eine rechtsgültige vertragliche Vereinbarung war.

Für die Zukunft kann ich die Aufhebung verlangen, wenn der Grund für das erhöhte Risiko entfallen ist.

Weitere Informationen dazu kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Cre-In-Phan

www.derKVProfi.de