PKV Rückwirkender Zuschlag

Hallo matzestephan,

nein, ich bin nicht verbeamtet. Übrigens war ich ehrlich - ich wollte ja nichts wissentlich verheimlichen. Wäre das der Fall gewesen, dann hätte ich doch nicht letztes Jahr die Schweigeplichtsendbindung unterschrieben. Um solche Situationen zu vermeiden, wäre es doch sinnvoll, gleich bei einem Wechsel den Vorversicherer zu kontaktieren - oder? Denn dann hätte ich auch, bei einem Risikozuschlag, die Möglichkeit gehabt, diesen mit denen der anderen Anbieter zu vergleichen - richtig?
Viele Grüße
Marion

Hallo Marion,

die Schweigepflichtsentbindung haben Sie ja bereits bei Antragstellung gegeben, hätte also nichts geändert. (Seltsamer Verein). Nun da ich die letzten 25 Jahre im Bereich der PKV gearbeitet habe kann ich nur wiederholen, dass mir ein rückwirkender Beitragszuschlag noch nie untergekommen ist. Die PKV-Vesicherung kann Ihnen auch nicht kündigen, denn Arglist ist Ihnen nicht zu unterstellen, da für den medizinischen laien ein Lumbago (genannt Hexenschuss) nicht einzuordnen ist, und Ihnen somit keine Arglist nachzuweisen ist. Der Beitragszuschlag ist im Rahmen, wogegen ich mich u.U. mit Hilfe eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltes gegen die Nachforderung des rückwirkenden Beitragszuschlages wehren würde. Sie können sich auch an das Bundes-Aufsichts-Amt für versicherungswesen in Berlin wenden. Dauert aber etwas. Der für die Zukunft jetzt erhobene beitragszuschlag darf nicht bis in die Ewigkeit dauern, wenn Sie in 2 oder 3 jahren nicht wieder daran erkranken und das mit einem Attest nachweisen können, dass daraus kein neuer Schaden entsteht/entstanden ist muß nach VVG (Versicherungs-Vertrags-gesetz) der Beitragszuschlag wieder herausgenommen werden…Normalerweise hätten Sie bei Antragstellung den Lumbago angeben müssen, aber die Frage ist natürlich: Wurden Sie beim Arzt über die Art der erkrankung richtig informiert oder hat er das Ganze mit Schmerstillenden und Krampflösenden medikamenten einfach mal so behandelt. Was der Arzt dann per Diagnose damals abgerechnet hat, steht auf einen anderen papier. Mit der jetzigen Diagnose „Bandscheibenvorfall“ wären Sie zu 98 % im Krankenhaus, da Sie so gut wie bewegungsunfähig wären und in der Regel vor lauter Schmerzen nicht wüssten was Sie zun sollen. Wahrscheinlich hat der Arzt aus dem erneuten Lumbago einen bandscheibenvorfall gemacht, dafür gibt es mehr geld. Wenn Sie sich sicher sind, dass es kein Bandscheibenvorfall ist würde ich mal den Arzt aufsuchen, evtl. einen anderen Arzt um eine 2.te Meinung einzuholen. Das mit Lumbago - Bandscheibenvorfall hatte ich bei meinen Kunden mit gierigen Ärzten öfters.Ich hoffe Sie sind nicht „Billig in einer billigen Gesellschaft“ versichert, denn bei Billig zahlt man 2 mal - hört sich fast nach HUK an!!

Bei weiteren Fragen gerne eine Mail
MfG - Leo

DANKE Leo!!!

Im 4/2008 binich zum Arzt habe eine Spritze bekommen und war 5 Tage krankgeschrieben, das Wort Lumbago (akut) habe ich erst letzten Monat auf dem Schreiben, mein PKV gelesen. Etwas naiv, aber auf die Rechnung hatte ich 2008 nicht gesehen.
2011 wurde der Bandscheibenvorfall mit einem MRT bestättigt. Und da war ich auch 6 Wochen ausser Gefecht gesetzt - mit Taubheitsgefühl im linken Bein.
Deinen Tipp mit der BaFin werde ich wohl leider in Anspruch nehmen müssen.
Diese PKV hat ihre Tarife völlig falsch kalkuliert und dieses Jahr alles angepasst - bis 40% Erhöhungen haben manche bekommen.
Ohne etwas runterspielen zu wollen, aber mir kommt deren Handlung so vor als ob ich ein Niesen „verheimlicht“ hätte, aus der man eine Grippe hätte erkennen können.

Nocheinmal herzlichen Dank, für die Infos
Marion

Hallo Marion,

hat der Kollege, der Ihnen diese PKV aufgeschwatzt hat, die Gesundheitsfragen aus dem Antrag mit Ihnen ausführlich besprochen. Kam da auch diese Behandlung - Rückenschmerzen oder Lumbago zur Sprache?. Jeder Einfirmenvertreter und Versicherungsmakler musste damals schon ein Beratungs-Protokoll anfertiigen und ist für die gewissenhafte Beantwortung der Fragen verantwortlich. Sollte er/Sie damals von den Rückensckenschmerzen von Ihnen erfahren haben und dies „durchgewunken“ haben - weilin seinen Augen nicht wichtig, dann hat dieser Versicherungsvermittler in diesen Fall die Pappnase auf (dafür musste er eigens eine Versicherung abschließen die Beratungsfehler abdeckt) und nicht Sie.Sie müssten entweder eine Kopie des Beratungsprotokolls haben, oder es kann auch, wenn Sie damit einverstanden waren - auf das Beratungsprotokoll verzichtet werden. Geben Sie mir bitte darüber noch Bescheid. Sicherlich haben Sie eine vorvertragliche Anzeigepflicht (Lumbago) verletzt, aber da muss man schon wissen, dass es ein Lumbago war. Kramen Sie mal die Unterlagen hervor und geben Sie bescheid was Sie alles haben. Die Krankenversicherer haben vor solchen Erkrankungen Angst, da diese in den meisten Fällen immer wieder in ähnlicher und gleicher Form wieder auftauchen und Kosten verursachen. Es muss schon ein seltsamer Verein sein, den Sie sich da andrehen haben lassen. Lassen Sie mich raten: Der Vertreter der Versicherung oder der Versicherungsmakler war "Jung, dynamisch und erfolglos. Einen anständigen Versicherungsmakler passiert sowas nicht. Aufgrund der Beiragserhöhungen sind Sie in einen sogenannten „Einsteigertarif“ oder neu erfundenen Tarif "gelandet, der neu war und wie Sie selbst erkannt haben nicht richtig kalkuliert. Aufgrund der Beitragserhöhungen und wenn es ein Makler war - muss er auch dafür haften, er hätte das material und die Unterlagen sichten können, welches mindestens die letzten 10 Jahre Ihres versicherten Tarifes wiederspiegelte. Es kann auch an der Provision gelegen haben, denn manche Gesellschaften bezahlen fast die doppelte Provision für ihren Mist wie die seriösen alteigesennen PKV Versicherer. Spielen Sie mit, das kriegen wir um die Kurve, ich war nicht umsonst 25 jahre als Ausendienstler mit Schwerpunkt PKV auf de Strasse, hatte ca. 1.000 Kunden und keinen Einzigen der nicht zufrieden war.Beanworten Sie mir die 2 Fragen: 1.War es ein Einfirmenvertreter der an eine Krankenversicherung (z.B. Barmenia) gebunden war, soll heissen er konnte nur diese Firma an Sie verkaufen, oder war es ein Versicherungsmakler (der hat natürlich die interessantesten Gesellschaft zur Verfügung).
2. Wurde ein Beratungsprotokoll angefertigt, wenn nicht hätten Sie schriftlich darauf verzichten müssen (steht im Antrag von damals dann drinne, oder auf einen bestimmten Formular. Dann kommen wir weiter.AUF JEDEN FALL AN IHRE PKV-VERSICHERUNG SOFORT SCHREIBEN; DASS SIE MIT EINEN BEITRAGSZUSCHLAG FÜR DIE VERGANGENHEIT NICHT EINVERSTANDEN SIND, damit eine evtl. Frist gewahrt ist, die begründung dafür und für den zukünftigen Beitragszuschlag reichen wir nach je nachdem was Sie mir antworten, Das Schreiben an die Versicherung auf jeden Fall per Einschreiben-Rückschein. Nur schreiben dass Sie mit dem rückwirkenden Beitragszuschlag nicht einverstanden sind, keine Begründung. Natürlich mit Versicherungsnummer usw.Beitragszuschläge werden von den Unternehmen nur für die Zukunft erhoben, und kündigen kann Ihnen die PKV auch nicht, wir haben hier in Deutschland eine Versicherungspflicht - also keine Angst.

Bis zur nächsten mail
MfG - Leo

Guten Abend Leo,

ich habe den Wiederspruch eingelegt. Ich danke Dir für die Info, das ich trotzdem versichert bin. Die PKV wollte den Betrag (rückwirkend), von meinem Konto abziehen und es wurde zurück gebucht. Sie haben aber nicht den normalen Versicherungsbeitrag abgezogen und ich wollte diesen erst einmal überweisen, weil ich sonst Sorge habe, wenn ich einen Unfall habe (fahre jeden Tag ca. 100 km zur Arbeit).Leo,ab welchem Zeitpunkt sollte ich mich an die BaFin wenden? Da der Wechsel 2009 stattgefunden hat, kann ich mich nicht wirklich erinnern, welche Dinge ich erwähnt habe. Was ich noch genau weiss ist, das ich meine Größe, Gewicht, eine Zahnlücke erwähnt habe. Ein Protokoll habe ich nicht, nur Anträge, da steht meine Routineuntersuchungen drauf und meine 2 Implantate, aber auch meine „Schnupfenattacken“.

  1. Nein, mein Markler hat keine feste Versicheung - er ist frei.
  2. Ein Protokoll habe ich nicht, aber Anträge.
    Leo, ich habe erst einmal meinen Versicherungsmarkler eingeschaltet, ich bin bei der Angelegenheit SEHR empört und kann dann auch sehr schnell unsachlich werden.

Leo, da ich keine Ahnung habe von diesen Abläufen, bin ich Dir mehr als dankbar, für Deine Informationen!!!

Herzliche Grüße
Marion

Guten Tag Marion,bei uns in Bayern heisst das „Grüss Gott“, aber wirklich grüßen tut Ihn auch Keiner!!!.

an die BaFin können Sie sich zu jeder Zeit wenden, bitte schildern Sie denen den gesamten Verlauf, dauert aber seine Zeit, sind nicht die Schnellsten.Aber das Ergebnis daraus ist bis zu einer Summe von 5.000 € für die Versicherungsgesellschaft „Bindend - wie ein Gerichtsurteil“ für Sie aber nicht, Sie können trotzdem gegen den Beitragszuschlag vorgehen. Sollten Sie über einen RA nachdenken - es gibt wenige mit den Zusatz „Versicherungsrecht“ und dann gibt es noch in dem Bereich große Pfeifen. Bedenken Sie, eine Erstberatung kostet Sie ca. 190 € + MwSt und eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung könnte das Versicherungsrecht ausgeschlossen haben. Sie wissen ja - Versicherung gegen Versicherung!

Wenn bei der Angabe im Antrag „Routineuntersuchungen“ drinsteht und keine Erläuterung dazu zb: was routinemäßig untersucht wird, dann hätte der Versicherer nachfragen müssen.Normalerweise heisst der Satz "Vorsorgeuntersuchungen OHNE BEFUND!Da liegt ein gr0ßer Unterschied begraben: routineuntersuchungen deuten auf eine bestehende und noch Routinemäßig zu kontrollierende Erkrankung mit Untersuchung hin. (wichtig, da nachgraben!!)und nicht abweisen lassen, denn da hat der Makler die gesellschaft im Antrag schon auf eine bestehende Erkrankung hingewiese, wenn er auch vielleicht - Vorsorguntersuchungen gemeint hat. Normalerweise typischer Anfängerfehler!!!.

Fordern Sie von dem Versicherungsmakler alle Vetragsunterlagen per Kopie, ? Beratungsprotokoll - warum nicht, ist und war pflicht.???. Im Ernstfall Meldung an die IHK

Evtl. die gesamten Unterlagen (angeblich nicht auffindbar !!!) von der PKV anfordern.Wenn Sie sich einigermaßen „sortiert“ haben evtl. ein Schreiben an die Vorstände der Gesellschaft. Bei den meisten Gesellschaften wird sich darum gekümmert.

Die Abbuchung - rückwirkend - grenzt ja schon an Gaunerei, bei einen Beitragszuschlag müssen Sie eine Einwilligung erklären, unterschreiben.

Wenn das alles nicht fruchtet und Sie gar nicht weiterkommen den Beiragszuschlag derweilen für die Zukunft annehmen, aber nur wenns nicht mehr anders geht.

Die Schnupfenattacken könnten auch allergisch bedingt sein,nich leide seit 20 Jahren darunter, und nachdem die ganze Untersucherei nichts gebracht hat, nehme ich täglich 1 Tablette „Cetirizin 10 mg)Ohne rezept, macht nicht müde“ keinerlei nebenwirkungen, und sind sehr preiswert, mal einfach probieren - helfen auch bei einer Triefnase. Meine Allergien wurden nie genau spezifiziert, aber so gehts mir am Besten.

So, liebe Marion - Sie haben jetzt genug zu tun, schön der reihe nach und möglichst wenig aufregen

Jederzeit zu Diensten!

LG Leo.

Hallo Marion,

Hier habe ich den ensprechenden §-en aus dem VVG (versicherungsvertragsgesetz) herausgesucht.Ich würde bei der Version bleibben: DU hast den Versicherungsmakler die behandlung wegen deines Lumbago mitgeteilt, darauf winkte er ab und fragte ob denn dieser Lumbago noch mal aufgetrten ist. Nachdem Du das verneint hast, schrieb er in das Antragsformular rein:Routineuntersuchung(en).
Ich will Dir nicht zu Nahe treten ader der Versicherungsmakler ist wahrscheinlich blöde oder unendlich faul. Hätte er das richtig gemacht, und den Lumbago reingeschrieben, hätte er damals für den (RisikO)-Beitragszuschlag genauso Provision verdient. Ist natürlich Arbeit, denn die Versicherungsgesellschaft hätte dann ein ärztliches Attest von Dir verlangt. Oder er hatte Angst, dass seine Provision flöten geht und hat den Antrag so ausgefüllt, dass ihn die gesellschaft annehmen musste. Du hättest zwar jetzt eine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen (Muss im Schreiben der gesellschaft drinstehen), aber: Die nächsten 2-3 Jahre mit dieser Diagnose wird Dich keiner nehmen. Da der Zeitpunkt für einen Versichererwechsel unüblich ist - läuten bei denen die Alarmglocken. Wenn Du um die 20 % Zuschlag gar nicht rumkommst, versuche den Vertrag abzuspecken: z.B. Herausnahme von 2-Bett Zimmer o.ä. Ich habe Monate im Krankenhaus verbracht, davo 2 Monate in Einzelhaft (1-Bett Zimmer, und war dann froh in ein 3 bett-Zimmer zu kommen. Zumindest bei uns in bayern sind es sowieso meist nur 2-Bett Zimmer im Krankenhaus, warum solltest Du das noch extrag versichern. Und der Chefarzt, der einmal am Tag wenn überhaupt Dir die lasche hand hinhält und dafür ca. 100 Euro kassiert, auf den kannst Du auch verzichten. Ambulant bist Du weiterhin Privatpatient.
Hier das VVG:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.

(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.

Auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, was mir laufend passiert, entschuldige:
Lass Dir vom Versicherungsmakler oder von der Versicherungsgesellschaft das Beratungsformular per Kopie aushändigen, dass ist der springende Punkt hier. Sollte keiner ein Beratungsprotokoll haben, so muss von Dir eine Unterschrift vorliegen, dass Du damals auf das Protokoll verzichtet hast.
Bis dahin!
LG Leo

Leo, einen schönen Abend!

Ich muss zugeben mir schwirrt der Kopf:smile:. Da ich eine völlig (vielleicht blöde) ehrliche Haut bin, kann ich nicht wirklich behaupten, OB ich „diese eine Spritze“ angeben habe - leider. Mein Markler setzt sich sehr für mich ein und hat schon vieles übernommen, auch die Telefonate mit der PKV, da ich sie „Unterstellung“ als äusserst unverschämt empfinde. Mein Markler glaubt, das ich die Summe nur reduzieren kann, aber nicht um eine Nachzahlung herrum komme:frowning:.Ich mag nicht richtig daran glauben. Leo, da jeder in dieses Forum schauen kann und ich noch einige Fragen habe, hier meine e-mail: [email protected].
Viele herzliche Grüße
Marion

Hallo Marmen11,
ich bin in einer ähnlichen Situation bei der «gleichen Gesellschaft« und würde gerne wissen wie ist es ausgegangen von mir möchte man 60% rückwirkend auf 2 jahre ! könnten wir uns bitte einmal austauschen? Danke & grüß
KS

Hallo KS,

ja, diese PKV braucht unbedingt Geld, deswegen schicken sie diese Schweigepflichtsentbinden querbeet raus:frowning:.
Es gibt mehere Punkte auf die Du achten musst:

  1. Wie lautet die Diagnose und hat die PKV es vom Arzt bekommen oder von dem Vorversicherer?
  2. Hast Du den Vertrag über einen Makler abgeschlossen oder über einen PKV-Aussendienstmitarbeiter?

Ich bezahle jetzt ca.650 € unter Vorbehalt, um mir noch rechtliche Mittel gegen den Makler offen zu halten.

LG
Marion

Ich gebe meine Antworten nicht für die Suche frei:smile:, sonst findet sie jeder unter einer Stichwortsuche im Netz

Hallo Marmen11, vielen Dank für Deine rasche Antwort- ich bin schon mal sehr dankbar und würde gerne noch weiteres mit Dir besprechen ? Z.B. wo hast Du Dir Hilfe geholt ? Bei den hier genannten Versicherungsberatern ß ich habe das mit dem «Öffentlich« in den Einstellungen noch nicht verstanden- aber es hoffentlich doch geschafft :smile: vielleicht könnten wir uns privat ausstauschen !Wie kann ich Dir denn meine E-mail zukommen lassen ! Tausend Dank Klaudia

Hallo Klaudia,

ich hatte eine tolle Unterstützung, durch einen ehemaligen Mitarbeiter der Barmenia - er hatte den Bereich PKV.
Und viele andere Infos habe ich durch den regen Ausstausch mit meiner Versicherung bekommen.
Ganz wichtig ist, das Du als erstes Einspruch einlegst!!! Und immer alles per Einschreiben wegschickst.
Du musst hier nur den Hacken rausnehmen - für die Suche freigeben, dann findet man es nicht bei einer Stichwortsuche im Internet.
Ich gebe Dir mal meine Private Mailadresse: [email protected]
Da kann ich Dir ausführlicher Antworten:smile: - vielleicht auch mit einigen Briefen helfen, die mir meine PKV geschickt hat.
Aber eins kann ich Dir jetzt schon sagen: Du wirst gute Nerven brauchen!!!
Die haben mich mit gerichtlichen Mahnverfahren, Insolvenzverfahren und Änderung meines bestehenden Vertrags bombadiert.

Viele Grüße
Marion