PKV Rückwirkender Zuschlag

Guten Abend, meine PKV - XXX hat mir letztes Jahr eine Schweigepflichtsendbindung zugeschickt, mit der Bemerkung, sie würden eine Rechnung des Orthopäden erst überweisen, wenn ich dieses Formular unterschreiben würde. Dies machte ich - leider. Seitem 1.1.2009 bin ich bei der XXX versichert und sie haben eine „Rückverfolgung“ bis 2006 gemacht. Eine Rechnung von 4/2008 war mit der Diagnose Lumbago (akut) ausgestellt und da ich 2011 einen Bandscheibenvorfall hatte, wurde mir mitgeteilt, wenn ich im Antrag diesen Vorfall von 2008 angegeben hätte, dann wäre ein Risikozuschlag erhoben worden. Jetzt möchte die XXX diesen Zuschlag rückwirkend erheben - 2543€. Es handelt sich um einen 20%igen Zuschlag und ich kann keine „Liste oder Tabelle“ finden, in der beschrieben wird, was statthaft ist. Ich muss gestehen, aufgrund eines Verhebens 20% mehr zu bezahlen erscheind mir äusserst unverschämt. Nach meinem Bandscheibenvorfall, wäre es ja noch einleuchtend.Viele Grüße Marion

Hallo,

mit 20% sind Sie m. E. noch gut bedient!
Fakt ist, dass Sie im Antrag nicht alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben. Worüber regen Sie sich also auf?

Thomas,
das war nicht sehr sachlich - sorry. Ich hatte nach einer „Vorgabe“ gefragt. Und nimm es mir nicht übel, aber würdest Du gerne für einmal verheben 2500 € bezahlen? Andere Versichere können ganz andere Prozente erheben habe ich erfahren - also mwo butte ist ein Limit?
Grüße
Marion

Da gibt es kein Limit und keine Vorgabe! Jeder Versicherer kalkuliert das individuell. Bei manchen Versicherern sind 20% der geringst mögliche Zuschlag.

Warum spielen Sie die Sache so herunter? Sie sehen ja, was aus einem „Verheben“ entstehen kann. Immerhin hatten Sie später einen Bandscheibenvorfall. Rückenerkrankungen können für die Versichertengemeinschaft sehr kostspielig werden.

Wenn Sie damals alles korrekt angegeben hätten, dann hätten Sie von Anfang an ebenfalls 20% zahlen müssen. Sie haben also nichts verloren.

Kleiner Nachtrag:
In den vergangen Jahren wurde der Beitrag (ohne Leistungsanpassung) auch um ca. 30% erhöht. Aber stimmt ja, ich bin älter geworden - mal ganz sarkastisch ausgedrückt. Bei den gesetzlich Versicherten ist das wohl etwas strenger geregelt!

Danke Thomas,
Deine Antwort war für mich sehr Informativ. Was mich etwas irritiert, ist das mir eine Mitarbeiterin mitgeteilt hat, das bei Lumbago AKUT auch NUR 15% herrauskommen könnte??? Warum? Deswegen meine Frage nach einer „Tabelle“.

Nun, der Versicherer hat von seinem Recht Gebrauch gemacht,die Richtigkeit der Gesundheitsfragen bei Antragsstellung zu prüfen. Die Einverständniserklärung haben Sie schriftlich gegeben. Und der Versicherer ist fündig geworden. Und nun führt er den Vertrag mit Risikozuschlägen weiter und erhebt die Zuschläge nach. Das ist legitim. Sie können das in § 19 Abs 4 VVG selbst nachlesen. Insofern ist die Nacherhebung legitim, die Alternative wäre die Kündigung gewesen und Sie wären im Basistarif eines anderen Versicherers mit knapp 600 Euro im Monat gelandet.
Die Festsetzung wie hoch der Risikozuschlag ist, unterliegt frei dem Versicherer. Hier gibt es keine Tabellen oder Nachschlagewerke. Doch nach § 41a VVG sind Zuschläge nicht ein Leben lang gültig und nach einer definierten Zeit Behandlungs und Beschwerdefreiheit kann wieder darauf verzichtet werden.
Fakt ist, dass Sie 4/2008 in Behandlung waren und 2009 in die PKV gegangen sind. Und offensichtlich ist das nicht bei der Antragsstellung angegeben wurden. Ob der Vermittler oder Sie das unterschlagen haben, lässt sich nicht beurteilen. Dass geht nur anhand der Unterlagen. Dazu müssten Sie einen Versicherungsberater engagieren um das prüfen zu lassen.
Sorry, die Gesundheitsfragen sind falsch beantwortet worden und Sie haben Glück, dass der Vertrag fortgesetzt wird, denn juristisch betrachtet ist eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung nahe dem Straftatbestand des Betrugs angesiedelt. Sie haben den Antrag unterschrieben, und das sind nun die Resultate der falschen Angaben.

Danke Christian!!!

Ich muss zugeben, ganz verständlich ist es immer noch nicht für mich. WIE kann man auf einen Hexnschuss 2008 auf einen Bandscheibenvorfall 2011 „tippen“.
Aber das ist wohl eher mein Verständnis.
Ich war sowohl 2003 einen Tag und 2008 5 Tage krankgeschrieben, aber das man darauf „dealen“ kann war mir neu:frowning: Und das 20% die GRINGSTE Erhöhung ist auch!

Habe mich auch noch nebenher etwas schlau gemacht:smile::

"XXX wechselt Vertrieb aus Das Chaos bei der XXX Krankenversicherung AG erhöht für Makler das Haftungsrisiko. Hintergrund ist die Übernahme des Vertriebes durch den Strukturvertrieb ****. Die Deutsche Vermögensberatung (****) hat zum Jahreswechsel rund 320 Vertreter des Krankenversicherers XXX übernommen, der zur Generali gehört. An der **** ist die Generali mit knapp 40 Prozent beteiligt. Die XXX hat ihren Außendienst mit 600 Vertretern aufgelöst, weil der Konzern keine Zukunft mehr für einen separaten Vertrieb in der Krankenversicherung sieht. Den eigenen Außendienstlern war der Wechsel entweder zur **** oder zu Vertriebsgesellschaften der Generali nach München angeboten worden. Laut **** wurden 90 Prozent der Vertriebskraft übernommen. Damit meint sie offenbar die vorhandenen Versicherungsbestände, berichtete die Financial Times Deutschland. Mit der Schließung des XXX-Außendienstes reagierte der Generali-Konzern auf die massiven Probleme bei der Central. Der Krankenversicherer war in den vergangenen Jahren vor allem mit Billigtarifen gewachsen, die oft weniger Leistung als die gesetzlichen Kassen boten und meist von Selbstständigen abgeschlossen wurden. Die Strategie ging nicht auf, weil kaum ein Neukunde später in höherwertige Tarife wechselte. Stattdessen stieg die Zahl der Nichtzahler drastisch an, die im Notfall dennoch auf Versicherungsleistungen hoffen durften. Bereits im August hatte die XXX den Einsteigertarif „Ecoline“ vom Markt genommen. Von der Neuausrichtung wurden die Bestandskunden der XXX total überrascht. So heißt es in einer „Information zu Ihrer Betreuung“, dass die Vertriebsorganisation zum 1. Januar 2012 in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG überführt wird. Der Brief kommt von einem ****-Vertreter, der weiter erklärt. „Um Ihre Betreuung durch mich sicherzustellen, beabsichtigt die XXX, Ihre Vertragsdaten an die Allfinanz **** zu übermitteln.“ Derart aufgeschreckt, will mancher Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln. Die XXX erschwert dies laut „versicherungstip“, indem bei der Kündigung vom neuen Anbieter eine Versicherungsbescheinigung im Original verlangt wird, was rechtlich nicht haltbar sei (§ 205 Absatz 6 VVG). Zudem will man Kündigungen nach dem 31.12.2011 gar nicht anerkennen. In Wahrheit sind sogar rückwirkende Kündigungen erlaubt, falls der Nachversicherungs-Nachweis erst vorgelegt werden kann, nachdem der Vertrag bei wirksamer Kündigung geendet hätte. Vom Vertriebs-Chaos sind auch Makler betroffen, die offenbar nur noch in reduziertem Umfang bei der XXX erwünscht sind. Viele sahen in den durch Gerüchte durchgesickerten Vertriebs-Veränderungen sowie den angekündigten drastischen Beitragserhöhungen ab 2012 einen dringen Anlass zur Kundenberatung. Wenn dazu der Stand der Alterungsrückstellung oder sonstige Kundendaten abgefragt wurden, ließ XXX die Makler laut „versicherungstip“ zum Teil zwei Monate warten, ehe Kundenbestandslisten geliefert wurden. Somit konnte der betroffene Makler aufgrund fehlender Informationen nicht rechtzeitig und sachgerecht beraten, was die Gefahr von Schadenersatzforderungen der Maklerkunden erhöht. Entsprechend Maklerauftrag dürfte jetzt vielfach im Kundenbestand die Überprüfung einer Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter geboten sein. Die XXX führte „technische Umstellungen“ ins Feld, wollte wohl aber auch die Abwanderung von Kunden erschweren. Weiterer Ärger scheint programmiert.

Der Firma scheit es nicht besonders gut zu gehen:frowning:.
Mir scheint ein Ombudsmann muss her - leider!

Also ein Tipp geht noch. Das mach aber bitte zusammen mit einem Versicherungsberater. Auch wenn der 500 Euro kostet, gut investiertes Geld. Wenn nämlich der Versicherer der Beweis nicht gelingt, dass es Vorsatz war, dann musst Du den Zuschlag zwar ab sofort zahlen, aber nicht rückwirkend. Es wäre ein Streit zu führen, wer bzw. wie das Verschulden zu sehen ist. Und ob dem Vermittler (Makler?,Mehrfachagenten?Ein Firmen Vertreter) mit involviert ist. Also, persönlich kann ich die Berater Holger Hinze oder Angela Baumeister empfehlen. Der Ombudsmann wird wenig ausrichten können, und die Hintergründe bei der Central liegen ganz anders als geposted.
Good Luck!

ach…PS. Du hast ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Bescheids. Einfach nur zur Info!

Danke für den Tipp Christian:smile:

Hab noch was gefunden, meintest Du das?:

Individualität als Rechtfertigungsgrund

Hinzu kommen noch individuelle Risikofaktoren wie Diabetis mellitus, Bluthochdruck oder aber auch Übergewicht. Zu genau wollte die Central-Krankenversicherung die Fragen jedoch nicht beantworten. In vielen Tarifen des PKV-Anbieters liegen nunmehr in Zukunft die Erhöhungen im zweistelligen Bereich. In einigen Tarifvarianten können zwischen 20 und sogar bis zu 40 Prozent an Beitragserhöhungen auf den einzelnen Versicherten zukommen. Es hat den Anschein, als ob der Kunde nun die Vertriebsstrategie der Vergangenheit ausbaden muss.

Bis jetzt wurden doch nur Zuschläge auf chronische Erkrankungen erhoben - bei einem hat die Central eine 300%ige Erhöhung, aufgrund von Diabetis, gefordert.
In meinem Fall wären das mal schlappe 1400€ monatlich:frowning:, da weiss man für wen man arbeiten geht.

Viele Grüße und nochmal herzlichen Dank!!!
Marion

Ggf. mal mit Makler einen fiktiven Kunden mit diesem Gesundheitsproblem bei dieser PKV unterzubringen versuchen. Die Antwort darauf sollte den Prozentsatz bringen, den die PKV tatsächlich bei Neukunden nimmt. Soweit der stimmt, ist das Vorgehen so in Ordnung.

Hallo Marion! Tut mir leid, aber da hat deine PKV wohl leider grundsätzlich Recht! Eine PKV nimmt nicht jeden auf und versichert letztlich das zu erwartende Risiko! Anders ist es, wenn die Erkrankung erst nach Beginn des Versicherungsschutzes auftaucht oder bemerkbar wird! Du wirst daher bei Vertragsschluss nach deiner Krankenvorgeschichte gefragt und NUR die Befragung zählt! Wirst du gefragt, ob bestimmte Leiden vorhanden sind, ist das eine andere Frage als danach, ob du in den letzten xy Jahren in bestimmter Behandlung warst! Diese Fragen und deine Antworten solltest du dir noch mal genau anschauen und dann gibt es auch AGBs deiner Versicherung. Normal sind bei Vertrasabschluss zurückliegende Zeiträume von 3 bis 7 Jahren, nach denen gefragt wird. Das scheint deine PKV ja auch so zu handhaben! Sie haben sich den Zeitraum von 2009 bis 2006 rückwirkend angeschaut! Der Vorfall war aber 2008, also ein Jahr vor Versicherungsbeginn! Wenn du also bei Abschluss bei einer Frage gewusst hast, dass du eine falsche Angabe machst oder zumindest geahnt hast, dass du da lieber etwas Falsches angibst oder etwas zumindest lieber weglässt, dann darf man - gelinde gesagt - nicht so dusselig sein, diese Rechnungen dann einzureichen! Hast du hingegen alles korrekt beantwortet und dieser beantwortete Fragebogen muss ja noch irgendwo vorhanden sein, dann würde ich dagegen mit Anwalt o.ä. angehen. Zu deinem Fall: Grundsätzlich ist es so, dass bei bestimmten Erkrankungen Menschen nicht in die PKV aufgenommen werden oder Risikoaufschläge verlangt werden. Diese Risikoaufschläge schlagen durchaus mit 20 - 30 % zu Buche. Was deine Rechnung anbelangt: Der Unterschied zwischen gesetzlicher KV und PKV ist der, dass die PKV eine Schweigepflichtsentbindung vom Kunden bzw. Patienten braucht und ansonsten keine Auskunft vom Arzt bekommt! Bei der gesetzlichen ist das nicht nötig, da muss der Arzt generell Auskunft geben! Nach meinem Kenntnisstand ist NICHT das Problem, dass du die Entbindung von der Schweigepflicht gestattet hast, sondern, dass du die Rechnung eingereicht hast! Hättest du die Schweigepflichtsentbindung nämlich verweigert, hätte das durchaus auch Konsequenzen haben können, weil du augenscheinlich etwas zu verbergen hast! Das Einschlitzen in den Briefkasten war das Problem! Grundsätzlich kann es dir auch passieren, dass du häufiger erkältet bist oder du irgendwann mal eine Therapie machen möchtest und sich deine PKV auch grundsätzlich nach deinem Gesundheitszustand erkundigt! Hätte dir also theoretisch auch so passieren können! Zur Nachforderung: Es gibt - wie gesagt - AGBs und dort stehen nette Verjährungsfristen, je nachdem, ob es sich um eine vorsätzliche Falschangabe, eine fahrlässige Falschangabe oder einen Fehler der PKV handelt. Hättest du also etwas Falsches angegeben, hätte dir theoretisch auch der Ausschluss oder gar die Rückabwickling drohen können, also alle erhaltenen Leistungen seit Beginn der Mitgliedschaft zurückzahlen und alle Beiträge zurückerhalten und sich dann fröhlich auf die Suche nach einer anderen Krankenversicherung zu begeben, die man dann natürlich auch rückwirkend für den gesamten Zeitraum bezahlen muss! Vielleicht hast du jetzt das geringere Übel vor dir! Kurz: Check, ob du den Fehler zu vertreten hast und dann zahlen oder gucken, ob die Versicherung Schuld hat und dann dagegen angehen! Und beim nächsten Vertragsabschluss einfach - je nach AGB - 5 bis 10 Jahre mit dem Einreichen warten, dann ist es verjährt:wink:!

Guten Tag Marion,
leider kann ich aus meinem Wissensstand nur berichten, dass eine Krankenversicherung Zuschlag erheben kann, wenn Sie „nachträglich“ von einem erhöhten Risiko (Vorerkrankung) erfährt, dass bei Antragstellung angegeben hätte werden müssen.

Speziell „Lumbago“ (eigentlich alles im Rückenwirbel- und Halswirbelbereich) sollte nicht als ausgeheilt verschwiegen werden, wenn es nicht operativ behandelt wurde. Es ist eine bleibende Schädigung möglich, die auch dann weiter vorliegt, wenn es mehr als 3 oder 5 Jahre zurückliegt, bzw. die letzte Behandlung zum Bandscheibenvorfall. Die Gesellschaft kann die Höhe des Risikozuschlages bestimmen und da sind 20% nach meinem Gefühl sogar eher „günstig“. Dies rückwirkend zu verlangen, ist nach meiner Erfahrung eher unüblich aber das kann und darf die Versicherung tun.

Aus meiner Sicht würde ich „schlucken“ und das Angebot akzeptieren, da ein Zuschlag bei anderen Gesellschaften (bei Wechsel der PKV) voraussichtlich eher deutlich mehr als 20% Risikozuschlag fordern dürfte. Aber ein Versuch ist natürlich nicht strafbar,
wichtig wäre da allerdings, einen „Probeantrag“ zu stellen.

Ein Hinweis noch:
Solltest Du nachweisen können (z.B. aufgrund von Röntgenaufnahmen), dass keinerlei dauerhafte Schädigung bei dem gehabten „Lumbago“ vorhanden war und eine Behandlung des Rückens seit mehreren Jahren bis zur Antragstellung nicht mehr vorgenommen wurde, wäre ein RZ unangemessen oder sogar nicht rechtens.

Ich empfehle in diesem Fall, über den Ombudsmann der PKV ( www.pkv-ombudsmann.de ) um Hilfe zu bitten, zwischen Dir und der Gesellschaft zu vermitteln und zu erreichen, dass auf Forderung des nicht gerechtfertigte oder unangemessene Zuschlages verzichtet wird. Der Ombudsmann der PKV ist als Vermittler zuwischen Kunde und Gesellschaft eingesetzt worden und seine Dienste sind für den Kunden kostenlos.
Ein Versuch ist also für Dich nicht mit Kosten oder Nachteilen verbunden!

Ich hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von Hans-Günter
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)

Guten Tag Marion,
meine Meinung zu der Sache kann nicht als Rechtsberatung angesehen werden oder ersetzen, es handelt sich also nur um meine Meinung aufgrund der mir vorliegenden Informationen (die nicht vollständig sind, um die Sache endgültig und sicher beurteilen zu können). Meine Meinung gebe dazu ich Dir aber gern an:

Leider kann ich aus meinem Wissensstand nur berichten, dass eine Krankenversicherung Zuschlag erheben kann, wenn Sie „nachträglich“ von einem erhöhten Risiko (Vorerkrankung) erfährt, dass bei Antragstellung angegeben hätte werden müssen.

Speziell „Lumbago“ (eigentlich alles im Rückenwirbel- und Halswirbelbereich) sollte nicht als ausgeheilt verschwiegen werden, wenn es nicht operativ behandelt wurde. Es ist eine bleibende Schädigung möglich, die auch dann weiter vorliegt, wenn es mehr als 3 oder 5 Jahre zurückliegt, bzw. die letzte Behandlung zum Bandscheibenvorfall. Die Gesellschaft kann die Höhe des Risikozuschlages bestimmen und da sind 20% nach meinem Gefühl sogar eher „günstig“. Dies rückwirkend zu verlangen, ist nach meiner Erfahrung eher unüblich aber das kann und darf die Versicherung tun.

Aus meiner Sicht würde ich „schlucken“ und das Angebot akzeptieren, da ein Zuschlag bei anderen Gesellschaften (bei Wechsel der PKV) voraussichtlich eher deutlich mehr als 20% Risikozuschlag fordern dürfte. Aber ein Versuch ist natürlich nicht strafbar,
wichtig wäre da allerdings, einen „Probeantrag“ zu stellen.

Ein Hinweis noch:
Solltest Du nachweisen können (z.B. aufgrund von Röntgenaufnahmen), dass keinerlei dauerhafte Schädigung bei dem gehabten „Lumbago“ vorhanden war und eine Behandlung des Rückens seit mehreren Jahren bis zur Antragstellung nicht mehr vorgenommen wurde, wäre ein RZ unangemessen oder sogar nicht rechtens.

Ich empfehle in diesem Fall, über den Ombudsmann der PKV ( www.pkv-ombudsmann.de ) um Hilfe zu bitten, zwischen Dir und der Gesellschaft zu vermitteln und zu erreichen, dass auf Forderung des nicht gerechtfertigte oder unangemessene Zuschlages verzichtet wird. Der Ombudsmann der PKV ist als Vermittler zuwischen Kunde und Gesellschaft eingesetzt worden und seine Dienste sind für den Kunden kostenlos.
Ein Versuch ist also für Dich nicht mit Kosten oder Nachteilen verbunden!

Ich hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von Hans-Günter
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)

Hallo Marion,

nein, die Gründe liegen anders, mal als Ehrenrettung gesagt,auch wenn ich als Makler auch nur grade staune über das was passiert. Ich kenne keine Gesellschschaft, die Diabetis Mellitus absichert. Der Central Vario ist eines der State of the Art Tarife, doch hemmungslos unterkalkuliert. Das Problem war der Vertriebsergolg und zu viele schlechte Risiken. Doch dass müsste sich nunmehr einbalancieren. Andere Gesellschaften wie die Hanse Merkur haben das noch vor sich. Wie gesagt in Deiner Angelegenheit…Versuch es mit einem der zwei genannten Versicherungsberater.
Good Luck, die Chancen sind nicht schlecht.
Gruss
Christian

Hallo Marion,

es würde mmir bei der Beantwortung Ihrer Fragen sehr helfen wenn ich wüsste: Waren Sie bei der 1.ten Diagnose 2/2008 - Lumbago auch schon PKV versichert. Erbitte darauf eine kurze Antwort. So viel voraus gesagt: Einen rückwirkenden Beitragszuschlag gibt es nicht.
Bis dahin
MfG - Leo

Nein, es gibt keine „Tabelle“, was du gemacht hast ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung, offenbar hast du die Antragsfragen nicht korrekt beantwortet?!
Die PKV darf so viel Zuschlag nehmen, wieviel sie möchte.
Die Diagnóse hat sie sich auch nicht ausgedacht, sondern von deinem Orthopäden eingeholt. Der hat in seinen Unterlagen offenbar einen BS-Vorfall verschlüsselt.
Du hast keine Chance, du musst das nachzahlen.
Das ist übrigens auch nur der Zuschlag, der denen zusteht: Wärst du ehrlich gewesen bei Antragsstellung, hätten die den Zuschlag von Anfang an erhoben und die große Nachzahlung wäre ausgeblieben. Bist du verbeamtet?

Hallo Leo,

ja, ich war da bei einer anderen PKV versichert.
Bei der rückwirkenden Zahlung handelt es sich um einen Risikozuschlag, den sie ja ansonsten von vornherein erhoben hätten - sagt die PKV.
Viele Grüße
Marion