Hallo,
ich war in der Schweiz beschäftigt und habe meine deutsche PKV auf ruhend gesetzt. Dann bin ich arbeitslos geworden und wollte nach Deutschland zurück.
Meine PKV meinte, ich müsse wieder zu Ihnen, da ich mich in Deutschland nicht arbeitslos melden wolle.
Familienversicherung bei meinem Mann wäre wohl nicht möglich. Nun bekomme ich in Deutschland wieder einen Job und fliege aus der PKV heraus, da ich in den letzten 2 Jahren unter der Bemessungsgrenze lag.
Hätte mich die PKV in diesem Fall, überhaupt privat versichern dürfen?
Danke