PKV ruhend - Arbeitlos im Ausland

Hallo,

ich war in der Schweiz beschäftigt und habe meine deutsche PKV auf ruhend gesetzt. Dann bin ich arbeitslos geworden und wollte nach Deutschland zurück.
Meine PKV meinte, ich müsse wieder zu Ihnen, da ich mich in Deutschland nicht arbeitslos melden wolle.
Familienversicherung bei meinem Mann wäre wohl nicht möglich. Nun bekomme ich in Deutschland wieder einen Job und fliege aus der PKV heraus, da ich in den letzten 2 Jahren unter der Bemessungsgrenze lag.
Hätte mich die PKV in diesem Fall, überhaupt privat versichern dürfen?

Danke

Ich verstehe die Frage nicht.

…sorry, weiß ich auch nicht.

Ich verstehe die Frage nicht.

Sehr geehrter Herr Kliem,

das ist auch alles ziemlich kompliziert. Ich habe meine PKV informiert, dass ich arbeitslos bin und aus der Schweiz nach Deutschland zurückkomme. Daraufhin sagte man mir, ich müsse wieder in die PKV, da ich in der PKV war, bevor ich in die Schweiz gezogen bin. Also habe ich mich zum vollen Tarif wieder in der PKV versichert. Nun habe ich ein Jobangebot, und man sagt mir, ich muss aus der PKV heraus, da ich die letzten zwei Jahre zu wenig verdient habe. Ich bin nun ziemlich verärgert, dann ich habe jetzt die ganze Zeit, in der ich nichts verdient habe, den vollen PKV-Beitrag bezahlt, und nun wo ich wieder verdiene, muss ich in die GKV, da ich die letzten zwei Jahre unter der Beitragsbemessungsgrenze lag. Ich frage mich nun, ob mich die PKV überhaupt hätte aufnehmen dürfen, denn ich hätte genausogut in die Familienversicherung meines Mannes gehen können, und hätte die letzten Monate viel Geld gespart. Ich hoffe es ist jetzt etwas deutlicher erklärt und würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.

Gruss

Claudia Bach

Hallo Frau Bach,

verstanden!

Alles soweit korrekt. Selbst wenn eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich war, so haben Sie natürlich immer die Wahl, sich in der PKV zu versichern.

Und das Sie jetzt in die GKV müssen ich auch korrekt.

Tut mir leid.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo Herr Kliem,

Vielen Dank für die Antwort.
Dann bin ich wohl doppelt gestraft: unnötige Kosten und jetzt noch eine schlechtere Versicherung.

Gruss

Claudia Bach

Hallo Frau Bach,

verstanden!

Alles soweit korrekt. Selbst wenn eine kostenlose
Familienversicherung in der GKV möglich war, so haben Sie
natürlich immer die Wahl, sich in der PKV zu versichern.

Und das Sie jetzt in die GKV müssen ich auch korrekt.

Tut mir leid.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Ich kann nur eine Einschätzung nach meinem Wissensstand
geben, das mache ich aber gern. Es stellt aber keine
Rechtsberatung dar und kann dies auch nicht.

Meine Einschätzung:

Die Frage erübrigt sich nun, da es so geschehen ist.
Aber durch die Beschäftigung tritt wohl Versicherungs-
pflicht ein und die PKV kann zum Termin der Pflicht-
versicherung aufgelöst werden (Kündigung), sofern Du
die Antwartschaft (Ruhen) nicht weiter aufrecht erhalten willst.

Aber eine Pflichtversicherung ist derzeit nicht zu entrinnen, sofern das Einkommen unter der Bemessungs-
grenze liegt (oder in den letzten 3 Jahren 1x) lag.
Da zählt auch das Einkommen im Ausland der letzten 3 Jahre eine Rolle, wird also ebenfalls gerechnet.

Hoffe etwas mit meinem Wissensstand geholfen zu haben.

Hallo,

also grundsätzlich hast du deine PKV ja auf Ruhen, bzw. Anwartschaft gestellt, um dir bei Rückkehr das Recht zu sichern, den Vertrag zu aktivieren, oder?
Von daher eigentlich ein feiner Zug deiner PKV, dir das Angeboten zu haben, denn diese trägt während der Ruhens- bzw. Anwartschaftszeit ja auch das Risiko gegen einen deutschlich geringeren Beitrag.

Wäre dir irgendetwas schlimmes passiert, Krankheit, Unfall o.ä., und du in die BRD zurückgemusst hättest, dann könntest du auch auf eine Aufnahme bestehen.

Zum weiteren vorgehen:

Wenn du dich arbeitslos meldest, solltest du eigentlich versicherungspflichtig werden und könntest in die GKV deines Mannes (ohne näheres über deinen Mann zu kennen:smile: )

Aber scheinbar hast du eine neue Anstellung gefunden, Glückwunsch dazu und ab in die GKV. Solltest du die Aussicht haben, auf lange Sicht in die PKV zurückkehren zu können, frag nach, ob du die Anwartschaft stehen lassen kannst. Alles eine Frage des Geldes.

Habe ich deine Frage beantwortet?! Weiß ich jetzt nicht so recht, …:smile:

Hallo, danke für die ausführliche Antwort,

was mich eigentlich ärgert ist, dass mich did PKV gezwungen hat, zu Ihnen zurückzukehren, obwohl ich arbeitslos und mich nun wo ich wieder Arbeit finde herauswirft. Hätte man mich voher darauf hingewiesen, wäre ich natürlich gleich in die Familienversicherung bei meinem Mann. Aber so habe ich die Beiträge der letzten Monate unnötig bezahlt. Kann ich hier etwas zurückfordern?

Hallo,

also grundsätzlich hast du deine PKV ja auf Ruhen, bzw.
Anwartschaft gestellt, um dir bei Rückkehr das Recht zu
sichern, den Vertrag zu aktivieren, oder?
Von daher eigentlich ein feiner Zug deiner PKV, dir das
Angeboten zu haben, denn diese trägt während der Ruhens- bzw.
Anwartschaftszeit ja auch das Risiko gegen einen deutschlich
geringeren Beitrag.

Wäre dir irgendetwas schlimmes passiert, Krankheit, Unfall
o.ä., und du in die BRD zurückgemusst hättest, dann könntest
du auch auf eine Aufnahme bestehen.

Zum weiteren vorgehen:

Wenn du dich arbeitslos meldest, solltest du eigentlich
versicherungspflichtig werden und könntest in die GKV deines
Mannes (ohne näheres über deinen Mann zu kennen:smile: )

Aber scheinbar hast du eine neue Anstellung gefunden,
Glückwunsch dazu und ab in die GKV. Solltest du die Aussicht
haben, auf lange Sicht in die PKV zurückkehren zu können, frag
nach, ob du die Anwartschaft stehen lassen kannst. Alles eine
Frage des Geldes.

Habe ich deine Frage beantwortet?! Weiß ich jetzt nicht so
recht, …:smile:

Also rein theoretisch bist du während der Versicherungspflicht in der GKV, in einer PKV falsch versichert. Du solltest dir mal deine Versicherungszeiten und den jeweiligen Status dazu von deiner GKV zukommen lassen.

Aber, dass eine PKV sagt, „ok, wir haben dich falsch versichert, du bekommst Geld zurück“, halte ich eher für unwahrscheinlich. Die PKV-Mitgliedschaft ist im Prinzip ein 08/15-Geschäftsverhältnis, mit Fristen, etc.

Alternativ mal nett anschreiben und um Kullanz bitten, vielleicht triffst du auf einen netten Sachbearbeiter.

Danke für die Info.
So habe ich das eigentlich auch gesehen. Aber meine PKV war leider noch nie sehr kullant. Ich werde es trotzdem noch einmal versuchen.

Gruss

Claudia