Hallo,
mal angenommen man wollte sich PKV versichern, explizit um alternative
Verfahren erstattet zu bekommen. Mal angenommen diese, im Versicherungsvetrag zugesagten Erstattungen würden aber mit der Klausel
„medizinisch nicht notwendig“ nicht erstattet. Und dann würde der Patient sterben… und die Versicherung, würde sich weigern die im Krankenhaus erhaltenen, alternativen Heilweisen zu erstatten und diese
Rechnungen müssten nun von den Erben bezahlt werden.Das ganze wäre auch schon bei Gericht und dort aber vom Standpunkt der Schulmedizin aus beurteilt werden.
Welche Fernsehsendungen würden sich eventuell gerne mit einem solchen Fall befassen? Welche Foren kämen hierfür in Frage, um unterstützende Hinweise zu erhalten?
Danke für Hinweise
Bastett
Offensichtlich hat ja dann die Alternativbehandlung nicht geholfen, wenn der Patient jetzt tot ist, oder? Hätte man es mal lieber mit richtiger Medizin versucht. Ich verstehe das Problem überhaupt nicht.
‚Richtige‘ Medizin hatte bestialische Folgen
Leider hatte die „richtige“ Medizin = 2 schwere Operationen innerhalb von 2 Jahren, zahllose Bestrahlungen und Infusionen mit hochgiftigen Chemikalien dazu geführt, dass es der Person immer schlechter ging.
Als es offensichtlich wurde, dass diese Therpie zu der Zerstörung lebenswichtiger Funktionen führte, wurde versucht über (versicherte) „naturheilkundliche Verfahren“ die Körperabwehr wieder auf zu bauen. Das ging auch ganz gut, bis dann der Tiefschlag die Seele traf: die Kasse verweigerte die (versichserten) Leistungen. Dies war für diesen Patienten der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und den Willen zum Weiterkämpfen um das eigenen Überleben löschte.
PeterM, ich wünsche dir, dass das Leben dich nicht dazu zwingen wird, dass du die Antwort auf deine Frage bekommst und du sie vollkommen verstehen wirst…
Ich suche hier nach Möglichkeiten zum Handeln um einen Missstand zu verändern
Bastett
Hallo,
Oberster Grundsatz der PKV: „versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen“
Es wäre also die Frage ob die alternativ durchgeführte Behandlung der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Stärkung des Körpers/der Abwehrkräfte diente. Letzteres ist nicht versichert.
Auf dem Gebiet der Alternativmedizin tummeln sich auch viele schwarze Schafe. Umstritten ist z.B. ein gewisser Dr. Rath. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Rath
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,425…
Das von schweren Krankheiten betroffene Menschen sich an jedem
Strohhalm klammern der Rettung verspricht ist durchaus verständlich.
Bei neutraler Betrachtung mit Ruhe und Abstand sollte zunächst die Frage geklärt werden ob die Behandlung wirklich der Wiederherstellung der Gesundheit diente oder aber der Stärkung der Brieftasche des Behandlers. Ein sorgfältig recherchierender Journalist könnte dann als Ergebnis nicht die PKV sondern evtl. den Behandler an den Pranger stellen - ist das gewollt? Oder wird eher der Journalist gesucht der sich erfreut über jede Schlagzeile zeigt - hauptsache die Einschaltquote stimmt? Ist das gewollt? Bringt dies alles das Leben der verstorbenen Person zurück? Oder geht es nur um das liebe Geld?
Nachdenkliche Grüße
Joerg Koenig