Hallo,
meine Freundin hatte im vergangenen Jahr eine Darm OP. Hierbei kam es durch einen Behandlungsfehler zu einem s.g. Pleuraerguss.
Wir haben über die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen ein Guthaben erstellen lassen. Dieses Guthaben hat unsere Vermutung bestätigt und dazu geführt, dass die Versicherung des Krankenhauses ihr ein Abfindungsangebot gemacht hat.
Da meine Freundin unsicher war dieses Abfindungsangebot anzunehmen, hat sie sich bei Ärzten die Auskunft geholt, dass sie es annehmen könnte, weil Folgeschäden unwahrscheinlich seien. Am Tag des Eingang des Abfindungsangebotes haben wir die Debeka informiert und um deren Rat gebeten. Da nach 12 Tagen keine Antwort kam, hat sie dieses Angebot angenommen.
Nun schreibt ihr die Debeka, dass sie davon ausgeht, dass die eigenen Ansprüche damit auch abgegolten sind und sie so keine Möglichkeit hätten ihre eigenen Behandlungskosten zurücl erstattet zu bekommen. Aus diesen Gründen werden sie in zukunft keine Kosten für die Behandlung eines Pleuraergusses übernehmen. Die haben das sogar auf verschiedene weitere Krankheiten erweitert, die bisher nicht mal vorlagen.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder? 1. kann man von einer 21 jährigen Studentin nicht erwarten, dass sie so etwas mit Anspprüchen etc. weiß und 2. kann man ja davon ausgehen, dass die Versicherung kein Interesse an einer mithilfe hat, wenn sie sich innerhalb von 2 Wochen nicht melden. Was denkt ihr? was würdet ihr machen?
ich habe die Debeka angerufen und denen meine Meinung dazu gesagt. Jetzt wird es angeblich über den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin geprüft.