PKV schließt Leistungen nach Behandlungsfehler aus

Hallo,

meine Freundin hatte im vergangenen Jahr eine Darm OP. Hierbei kam es durch einen Behandlungsfehler zu einem s.g. Pleuraerguss.

Wir haben über die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen ein Guthaben erstellen lassen. Dieses Guthaben hat unsere Vermutung bestätigt und dazu geführt, dass die Versicherung des Krankenhauses ihr ein Abfindungsangebot gemacht hat.

Da meine Freundin unsicher war dieses Abfindungsangebot anzunehmen, hat sie sich bei Ärzten die Auskunft geholt, dass sie es annehmen könnte, weil Folgeschäden unwahrscheinlich seien. Am Tag des Eingang des Abfindungsangebotes haben wir die Debeka informiert und um deren Rat gebeten. Da nach 12 Tagen keine Antwort kam, hat sie dieses Angebot angenommen.

Nun schreibt ihr die Debeka, dass sie davon ausgeht, dass die eigenen Ansprüche damit auch abgegolten sind und sie so keine Möglichkeit hätten ihre eigenen Behandlungskosten zurücl erstattet zu bekommen. Aus diesen Gründen werden sie in zukunft keine Kosten für die Behandlung eines Pleuraergusses übernehmen. Die haben das sogar auf verschiedene weitere Krankheiten erweitert, die bisher nicht mal vorlagen.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder? 1. kann man von einer 21 jährigen Studentin nicht erwarten, dass sie so etwas mit Anspprüchen etc. weiß und 2. kann man ja davon ausgehen, dass die Versicherung kein Interesse an einer mithilfe hat, wenn sie sich innerhalb von 2 Wochen nicht melden. Was denkt ihr? was würdet ihr machen?

ich habe die Debeka angerufen und denen meine Meinung dazu gesagt. Jetzt wird es angeblich über den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin geprüft.

Hallo,

abgesehen davon, das dies ins Rechtsbrettel´gehört, nur soviel dazu.

ihr ein Abfindungsangebot gemacht hat.

…hat sie dieses Angebot angenommen

und somit der Debeka den Regreßanspruch versaut, wenn ggf. Folgeschäden auftreten und diese für die Kosten aufkommen muß.

Allerdings ist hierzu das Rechtsbrette´l aussagefähiger!

VG René

Das kann doch nicht rechtens sein, oder? 1. kann man von einer
21 jährigen Studentin nicht erwarten, dass sie so etwas mit
Anspprüchen etc. weiß

Deine Freundin hat doch aber Geld dafür kassiert, daß sie wegen der Sache keine Ansprüche mehr gegen das Krankenhaus geltend macht.

Damit ist doch klar, daß sie die Behandlung aller Folgen selber bezahlt. Denn das Krankenhaus als Schuldiger zahlt ja nicht mehr!

Es wäre also sinnvoll, das Geld nicht zu verballern, sondern für die Behandlung von Folgekrankheiten anzulegen.

Persönlich würde ich sofort mit Hilfe eines Anwaltes versuchen zu retten, was evtl. noch zu retten ist. Eine Erstberatung kostet nicht viel.

Hallo,

Wir haben über die Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen ein Guthaben erstellen lassen. Dieses
Guthaben hat unsere Vermutung bestätigt und dazu geführt, dass
die Versicherung des Krankenhauses ihr ein Abfindungsangebot
gemacht hat.

Haftpflichtversicherer neigen zu Abfindungsangeboten, das hat für diese verschiedene Vorteile…

Da meine Freundin unsicher war dieses Abfindungsangebot
anzunehmen, hat sie sich bei Ärzten die Auskunft geholt, dass
sie es annehmen könnte, weil Folgeschäden unwahrscheinlich
seien.

Ärzte sind keine Juristen. Und „unwahrscheinlich“ schließt eventuelle Folgen leider nicht ganz aus.
Am Tag des Eingang des Abfindungsangebotes haben wir

die Debeka informiert und um deren Rat gebeten. Da nach 12
Tagen keine Antwort kam, hat sie dieses Angebot angenommen.

Auch eine Versicherung benötigt manchmal ein wenig Zeit. Dies gilt auch gerade dann, wenn es um rechtliche Fragen geht.

Nun schreibt ihr die Debeka, dass sie davon ausgeht, dass die
eigenen Ansprüche damit auch abgegolten sind und sie so keine
Möglichkeit hätten ihre eigenen Behandlungskosten zurücl
erstattet zu bekommen. Aus diesen Gründen werden sie in
zukunft keine Kosten für die Behandlung eines Pleuraergusses
übernehmen. Die haben das sogar auf verschiedene weitere
Krankheiten erweitert, die bisher nicht mal vorlagen.

Ob hier die oder der Sachbearbeiter(in) etwas über das Ziel hinaus geschossen ist - soweit es sich um mögliche Folgeerkrangungen handelt - kann hier nicht beurteilt werden. Fakt ist: durch dieses Verhalten hat die junge Frau der Debeka die Möglichkeit von Rückforderungen genommen - sowohl für die Zukunft als auch evtl. bereits für entstandene Kosten. Würde die Debeka hier jetzt großzügig darüber hinwegsehen, so müssten letztendlich Kosten, für die das Unternehmen nicht aufkommen muss, durch die Beiträge anderer Versicherter gezahlt werden. Das ist den Versicherten nicht zuzumuten.

  1. kann man von einer 21 jährigen Studentin nicht erwarten, dass sie :so etwas mit Anspprüchen etc. weiß

Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht. Und eine 21 jährige Person ist volljährig!
LG J.K

Leider sehe ich das genauso, wie die Vorgänger. Was tun? Warten, bei beschwerdefreiheit ärtzliches Attast machen, dass sie wieder gesund und behandlungsfrei ist, keine medikamente oder Nachuntersuchung o.ä. benötigt. Nach 5 Jahren die Kasse wechseln und die sache ist gegessen. Wichtig ist das Attest und die 5 Jahre wartezeit. Dann gilt sie als gesund.
gruß
Kristina

Was erwarten Sie eigentlich? Sollen die PKV-Versicherten der Debeka für ein ungeduldiges Verhalten aufkommen?
Entschuldigung, aber ich glaube sehr sicher, dass eine 21jährige Studentin lesen kann, dass mit der Annahme des Abfindungsangebotes alle Ansprüche abgegolten sind!
Die Studentin hat somit der Debeka und damit der Versichertengemeinschaft alle Regreßansprüche verwirkt.
Vielleicht ist aber die Debeka, wie üblich, großzügig und lässt sich noch was einfallen!?

Gruß cooler