Wahrscheinlich werden Sie für diese Wovhe von Ihrem Arbeitgeber bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Versicherungspflichtig gemeldet, dann muss der AG den Pflichtbeitrag knapp 50 % an die GKV bezahlen.
Sie könnten das dann Ihrer (PKV) Hans-Merkur mitteilen, dass Sie für 1 Woche pflichtversichert sind, und mit dem entsprechenden Nachweis (Vom AG, Lohnbüro oder Steuerberater) den Vertrag gegen geringe Beitragszahlung (ca. 15-25 %) für diesre Woche auf Anwartschaft stellen lassen (wenn es denn die Hanse merkur für diesen kurzen Zeitraum überhaupt mitmacht), da ja der Vertrag nach einer Woche wieder aktiviert wird.
Für den Fall, dass Sie vom AG nicht versicherungspflichtig sondern „Versicherungsfrei“ eingestuft werden, könnten Sie von der hanse-Merkur eine Arbeigeberbescheinigung vorlegen, dann erhalten Sie vom AG für diese Woche die hälfte des Beitrages den Sie an die hans merkur zahlen-ausgezahlt.
Ich würde, egal was der AG macht, mir das alles nicht antun, trinken Sie das nächste Mal in der Kneipe 5 Bier weniger, dann hat sich das erledigt. Denn Sie brauchen mehr Nerven, Geschreibsel und Porto als das Ganze wert ist.
MfG
Leo