PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

Ich bin bei Hanse Merkur als Selbständiger krankenversichert. Die Krankenkasse bucht wie gewohnt einmal im monat den betrag von meinem Konto ab.

Ende des monats habe ich einen Job wo ich angestellt werden muss (nur eine woche), dass heisst ich muss auf lohnsteuerkarte arbeiten.

Normalerweise, wird ein teil vom Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber bezahlt. Wie funktioniert das genau, wenn den beitrag für september schon bezahlt haben? Bekomme ich das geld von der hanse merkur erstattet bzw. im folgendem monat gutgeschrieben?

Danke für eure Hilfe

Hallo Timo,

rufe doch am Besten die HanseMerkur an und frage wie sie dies intern buchen und abwickeln!

Grüße

Thorsten

Guten Tag,

wenn Sie eine Woche krankenversicherungspflichtig werden können Sie dfen privaten Versicherungsvertrag ruhend stellen.
Bitte direkt mit der Hanse Merklur abstimmen, da ein Antragsformular ausgefüllt werden muß und eine Versicherungsbescheionigung der gesetzlichen Kasse nachzureichen ist.
Sie können aber von der gesetzlichen Kasse auch prüfen lassen ob Sie als Arbeitnehmer überhaupt krankenversicherungspflichtig werden.
Wenn nämlich die selbständige Tätigkeit überwiegt tritt aufgrund der Beschäftigung keine KV-Pflicht ein.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo,

eine GKV-Versicherung für eine Woche wird nicht funktionieren.

Die PKV hebt erst den Krankenversicherungsvertrag auf,
wenn eine Bestätigung der GKV vorliegt, dass Sie pflichtversichert sind.

Aber eine Tätigkeit von einer Woche ergibt keine GKV-Pflichtversicherung.

Teilen Sie ihrem Wochen-Arbeitgeber mit,
dass eine PKV vorliegt.

Gruß Merger

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Wenn Sie nur für 1 Woche auf Lohnsteuerkarte arbeiten, dann rechnet Ihr Arbeitgeber auch nur für 1 Woche Steuer und Sozialversicherungsbeiträge ab! Sie müssen also weiterhin Krankenversicherungsbeiträge an die Hanse Merkur zahlen! Steuerrechtlich werden Sie also keinen Unterschied feststellen!

Was ich jedoch bedenklicher finde ist die Tatsache, dass Sie bei der Hanse Merkur versichert sind! Es gibt deutlich bessere PKV Anbieter auf dem Markt! Hanse Merkur ist des Maklers liebstes Kind! Grund hierfür ist die hohe Courtage, die die Makler für den KV Vertrag bekommt! Dafür müssen Sie in Zukunft sehr grosse Beitragserhöhung in Kauf nehmen!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Guten Abend,

der Betrag der Hanse Merkur läuft unverändert weiter. Ihr Arbeitgeber soll Ihnen den Arbeitgeber und Arbeitnehmerbetrag für Sie auszahlen, das sie bereits versichert sind. Bitte dem AG mitteilen, dass Sie PKV versichert sind, den Rest macht das Lohnbüro.
Gruss
Chrostian Müller

Wahrscheinlich werden Sie für diese Wovhe von Ihrem Arbeitgeber bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Versicherungspflichtig gemeldet, dann muss der AG den Pflichtbeitrag knapp 50 % an die GKV bezahlen.

Sie könnten das dann Ihrer (PKV) Hans-Merkur mitteilen, dass Sie für 1 Woche pflichtversichert sind, und mit dem entsprechenden Nachweis (Vom AG, Lohnbüro oder Steuerberater) den Vertrag gegen geringe Beitragszahlung (ca. 15-25 %) für diesre Woche auf Anwartschaft stellen lassen (wenn es denn die Hanse merkur für diesen kurzen Zeitraum überhaupt mitmacht), da ja der Vertrag nach einer Woche wieder aktiviert wird.

Für den Fall, dass Sie vom AG nicht versicherungspflichtig sondern „Versicherungsfrei“ eingestuft werden, könnten Sie von der hanse-Merkur eine Arbeigeberbescheinigung vorlegen, dann erhalten Sie vom AG für diese Woche die hälfte des Beitrages den Sie an die hans merkur zahlen-ausgezahlt.

Ich würde, egal was der AG macht, mir das alles nicht antun, trinken Sie das nächste Mal in der Kneipe 5 Bier weniger, dann hat sich das erledigt. Denn Sie brauchen mehr Nerven, Geschreibsel und Porto als das Ganze wert ist.

MfG
Leo

Hallo,

zunächst einmal grundsätzlich die Frage.

Wird es eine haupttätigkeit, bei der Sie mehr als 401 EUR pro Monat verdienen? Wenn ja, wie viel wird das sein?

Ist es weniger als 49.500 EUR PRO JAHR, so werden Sie ggf. versicherungspflichtig und müssen in eine gesetzliche Krankenkasse, da meldet Sie der Arbeitgeber an und überweist auch dort die Beiträge hin.

Hallo,

Nein, das ist keine Haupttätigkeit.

Ich arbeite in der Medienbranche als selbständiger Kameramann.
Manchmal kann ich ganz normal eine Rechnung für meine arbeit schreiben.

Manchmal muss ich für den kurzen zeitraum angestellt werden (2 tage bis eine woche meistens).

Muss ich einfach meinem Arbeitgeber sagen, das ich privat versichert bin und deswegen nicht gesetzlich kranken versicherung pflichtig bin?

DAnke,
Timo

Hallo,

nein, das geht so nicht. Verdienen Sie mehr als 401 EUR so sind Sie versicherungspflichtig.

Nachzulesen in §5 SGB V.

Hallo!

Da kenne ich mich nicht wirklich aus, aber ich glaube, dass man als privat Versicherter dem Arbeitgeber einfach sagen müsste, dass man eben privat versichert ist, so dass man weder einen Beitrag an die GKV leisten muss noch einen Arbeitgeberzuschuss für die PKV. Fragen Sie jedoch lieber in der Personalabteilung oder der Lohnbuchhaltung Ihres kurzzeitigen Arbeitgebers nach.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo timopeters82,
ich bin bei der HanseMerkur (Geschäftstellenleiter) und antworte Dir gern.

Auf jeden Fall sendest Du der HanseMerkur umgehend eine Bescheinigung der gesetzlichen Kasse, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum Du pflichtversichert bist. Bitte gleichzeitig um eine große Anwartschaft für diesen Zeitraum (damit Du danach die PKV direkt fortführen kannst (ohne Gesundheitsprüfung/Risiko).

Die Rückerstattung des Beitrages für diesen Zeitrazm wird die HanseMerkur auf dem Beitragskonto gutschreiben und bei der nächsten Beitragsabbuchung verrechnet (der Beitrag wird also um die Gutschrift vermindert abgebucht).

Solltest Du keinen Berater für Deinen Vertrag bei der HanseMerkur haben, kannst Du gern auf mich zukommen, wenn noch weitere Fragen oder Hilfe nötig sind :smile:.

Hoffe, geholfen zu haben.

Liebe Grüße von Hans-Günter
Home: http://www.hansemerkur.de/web/hans-guenter.rischer

erster Ansprechpartner sollte die Hanse sein.
Ich glaube kaum das Sie was wiederbekommen es sei denn Sie kündigen für diese eine Woche.
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Manchmal verstehe ich nicht warum eine solche Frage hier gestellt wird. Was spricht dagegen deine KV anzurufen? Die werden dir bestimmt helfen können.
Ich kenne leider die Regelungen bei der Hanse Merkur nicht.
Dennis

Das eine ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige, das andere sind Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer. Wenn Du für den Zeitraum in dem Du doppelt versichert bist auf die private Versicherung keinen Wert legst kannst Du im Voraus erklären (!) die private Krankenversicherung für diesen Zeitraum ruhen zu lassen; Bei mir war das für ein Jahr und der Beitrag wurde auf den „Erinnerungswert“ von EUR 1 pro Jahr reduziert. Wie das andere Versicherungen machen weiß ich leider nicht…

Sorry bin ich überfragt.