PKV: Sozialvers.-Pflichtgrenze

Hallo zusammen,

habe hier letztens geschrieben, dass ich mit meinem Gehalt wieder unter die Sozialversicherungspflichtgrenze gefallen bin (besser ausgedrückt: die Sozialversicherungspflichgrenze ist über mein Gehalt gestiegen).

Mein Chef ist bereit, mir eine entsprechende Gehaltserhöhung zu geben, damit ich diese Grenze noch diesen Monat wieder überschreite. Soweit kein Problem.

Ein Versicherungsmakler sagte mir allerdings, dass bereits das monatliche Gehalt im Dezember 2004 höher als € 3.900,- sein müsste, damit es hier keine Probleme bei einer Betriebsprüfung gäbe. Die Personalabteilung sagt, dass ausschliesslich mein Jahresgehalt 2004 ausschlaggebend sei (und das war aufgrund von Boni deutlich höher als € 46.800,-).

Meine Frage also an die Experten hier: Was ist richtig? Reicht eine Gehaltserhöhung ab Januar aus oder muss diese noch rückwirkend für Dezember 2004 eingerichtet werden?

Danke & Gruss
Rolf

Hallo,
die Krankenversicherungspflicht tritt ein, wenn mit dem
SV-Brutto in 2004 die Grenze von 2005 unterschritten wurde.
Wir die Grenze in 2005 erst nach dem 01.01.2005 überschritten,
z.B. durch eine Gehaltserhöhung, tritt Krankenversicherungsfreiheit
erst zum 01.01.2006 wieder ein wenn mit dem Gehalt 2005 auch die Grenze von 2006 überschritten wird.

Gruss

Günter Czauderna

Danke für die Antwort.

Das Problem hier:

Auf monatlicher Basis wurde eim Dezember die Versicherungsschwelle 2005 unterschritten. Konkret: € 3.875,-

Auf jährlicher Basis wurde 2004 die Versicherungsschwelle 2005 überschritten. Konkret: > € 50.000,-

Was gilt hier nun?

Hallo Rolf,

es heißt Jahresarbeitsentgeltgrenze. Daher würdest du eben auch erst nach Ablauf eines Jahres wieder freiwillig versichert sein können, wenn du eben diese Grenze überschritten hast. Und nicht bereits im Folgemonat.

Also: Maßgeblich ist der Jahresverdienst.

Gruß
Marco

Auch Dir vielen Dank, Marco.

Bitte entschuldigt, dass ich das noch einmal genau wissen will. Aber ist ja schliesslich auch ein ziemlich bedeutendes Thema :o) Ich meine, dass alles in Ordnung ist, aber die Formulierung ist für den Laien vielleicht nicht ganz eindeutig. Deswegen noch einmal ganz einfach so.

Aussage: „Bei dem von mir beschriebenen Fall bin ich auch im Jahr 2005 rechtmaessig privat versichert.“

Ja oder nein?

Danke!
Rolf

Hallo,
ich würde in diesem Falle weiter auf Versicherungsfreiheit entscheiden und dich auch 2005 in der
PKV (leider) belassen.

Gruss

Günter Czauderna

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Hallo zusammen,

völlig korrekt - Versicherungsfreiheit liegt vor.

Der „Makler“ der etwas anderes behauptet hat irrt!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

P.S.: vorbehaltlich, das alle Deine Angaben korrekt sind!

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Vielen Dank an die beiden Experten!

Es ist immer wieder eine gute Erfahrung, wirkliche Experten in manchen Gebieten bei WWW zu treffen.

Gruss
PKV-Rolf