PKV Standardtarif vs Basistarif

Guten Tag,
jemand (61 Jahre) ist mit hohen Risikozuschlägen, weil multimorbid, bei einer PKV krankenversichert. Die PKV erhöht den Beitrag und offeriert als eine Alternative, den Wechsel in Ihren Standardtarif. Für den Wechsel ist eine erneute Risikoprüfung erforderlich, die sicherlich verheerend ausfallen wird.
Ab 1.1.2009 wird es den Basistarif geben. In den Basistarif müssen alle Unversicherten ohne Risikoprüfung und Risikozuschlag aufgenommen werden.
Verlässt jemand seine PKV, indem er keine Beiträge mehr zahlt (wielange müsste die Beitragszahlung verweigert werden?), muss er zum 1.1.2009 von seiner/jeder PKV in den Basistarif aufgenommen werden - ohne Risikozuschläge.
Der Basistarif soll maximal dem Höchstbetrag der GKV entsprechen dürfen(prozentual zum Einkommen oder in absoluten Werten ?).
Was ist daran falsch?
Welche anderen Möglichkeiten werden gesehen um einen unverdaulich hohen Krankenkassenbeitrag, der im Rentenfall nicht mehr erbracht werden kann, zu entkommen?
Danke im voraus allen, die sich des Problems annehmen.
Gruss
Horst

Ihren Standardtarif. Für den Wechsel ist eine erneute
Risikoprüfung erforderlich, die sicherlich verheerend ausfallen wird.

Bist Du da sicher ? In der Regel ist doch der Wechsel von einem voll- in den Standardtarif mit verringerten Leistungen verbunden, was soll da eine Risikoprüfung bringen ?

Verlässt jemand seine PKV, indem er keine Beiträge mehr zahlt
(wielange müsste die Beitragszahlung verweigert werden?), muss
er zum 1.1.2009 von seiner/jeder PKV in den Basistarif

Von der Gesellschaft, bei der er zuletzt versichert war. Für einen Multimorbiden wäre es äußerst riskant, sich noch in diesem Jahr kündigen zu lassen. Außerdem verlöre er bei einer Kündigung seine Altersrückstellungen, bei einem Wechsel in 2009 könnte er einen großen Teil zur anderen Gesellschaft mitnehmen.

Der Basistarif soll maximal dem Höchstbetrag der GKV entsprechen
dürfen(prozentual zum Einkommen oder in absoluten Werten ?).

In absoluten Zahlen.

Welche anderen Möglichkeiten werden gesehen um einen
unverdaulich hohen Krankenkassenbeitrag, der im Rentenfall
nicht mehr erbracht werden kann, zu entkommen?

Leistungseinschränkungen bei den vorhandenen Tarifen, Umstellung in den Standardtarif. Am Basistarif arbeiten die PKV-Unternehmen noch, die DEtails werden mit Sicherheit erst sehr kurzfristig veröffentlicht.

Guten Tag,
jemand (61 Jahre) ist mit hohen Risikozuschlägen, weil
multimorbid, bei einer PKV krankenversichert. Die PKV erhöht
den Beitrag und offeriert als eine Alternative, den Wechsel in
Ihren Standardtarif. Für den Wechsel ist eine erneute
Risikoprüfung erforderlich, die sicherlich verheerend
ausfallen wird.

Die PKV muss bei Beitragsanpassungen „ältere“ Personen auf die
Möglichkeit des Standardtarifes hinweisen. Eine Risikoprüfung
fällt regelmässig nicht an, da es sich in der Regel um eine Verminderung des Versicherungsschutzes handelt.

Ab 1.1.2009 wird es den Basistarif geben. In den Basistarif
müssen alle Unversicherten ohne Risikoprüfung und
Risikozuschlag aufgenommen werden.
Verlässt jemand seine PKV, indem er keine Beiträge mehr zahlt
(wielange müsste die Beitragszahlung verweigert werden?), muss
er zum 1.1.2009 von seiner/jeder PKV in den Basistarif
aufgenommen werden - ohne Risikozuschläge.
Der Basistarif soll maximal dem Höchstbetrag der GKV
entsprechen dürfen(prozentual zum Einkommen oder in absoluten
Werten ?).

gerechnet nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der GKV aus dem
Vorjahr, erhöht um 0,9%; berechnet nach der Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze 2007: 42.750 Euro/Jahr
Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, so steigt u.U. auch der Beitrag
zum Basistarif (das ist übrigens auch im Standardtarif möglich). Steigt der durchschnittliche Beitragssatz der GKV gilt das ebenso.
Mit Beitragssteigerungen ist daher zu rechnen-Beitragsbemessungsgrenze
steigt z.B. jährlich.
Bei Neueintritt in den Basistarif sind (derzeitiger Stand, kann sich ändern) Wartezeiten abzuleisten.
Es gibt derzeit Überlegungen in der PKV, den Standardtarif und den
Basistarif ab 2009 „zusammenzulegen“. Der Basistarif wird derzeit - in
Form eines modifizierten Standardtarifes - bereits angeboten und 2009
in den Basistarif überführt. Die bisherigen Erfahrungen z.B. meines
Brötchengebers zeigen, dass sich nur Personen nach dem modifizierten
Standardtarif versichern möchten, bei denen es sich um „schlechte Risiken“ handelt. Das lassen sich die PKV mit entsprechend hohen Beiträgen bezahlen! Soll bedeuten: die genannten Höchstbeitragsgrenzen
werden ausgeschöpft.
Besser als eine Absicherung nach Standard- oder Basistarif ist meist
eine Reduzierung des bisherigen Versicherungsschutzes. Ich empfehle,
hier einmal mit der Kasse zu sprechen und anschließend in Ruhe und
unter Abwägung aller Vor- und Nachteile darüber nachzudenken. Nichts überstürzen! Gutes Geld für Gute Ware! Zu bedenken ist auch: Standard-
bzw. Basistarif haben i.d.R. ERHEBLICHE Leistungseinschränkungen gegenüber herkömmlichen PKV-Tarifen.
Der derzeitige durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV dürfte übrigens
ca. bei 480 € zzgl. ca. 60 € Pflege/Monat liegen (genauer hab ich es leider z.Zt. nicht zur Hand)
War jetzt hoffentlich nicht verwirrend…
Gruß Joerg Koenig

Guten Tag,
Diese Antwort ist ähnlich dem Passus im Ankündigungsschreiben der PKV in dem es hieß: „… vorbehaltlich einer eventuellen Risikoprüfung und eines sich daraus ergebenden Risikozuschlages …“
Da derzeitig 685 EUR Beitrag gezahlt werden, sollte es sich bei dem Standardtarif schon um eine Verminderung des Versicherungsschutzes handeln, oder? Ich bin zu dumm um den Haken in dieser Passage Ihrer Antwort(…in der Regel um eine Verminderung …)zu erkennen. Wenn etwas …regelmäßig nicht anfällt…, dann fällt es aber schon an, oder?
Danke für die Erläuterung zur Höhe des Basistarifs. So exakt hatte ich das bisher noch nirgendwo gefunden. Allerdings wird es dadurch für 1500 EUR Rente nicht verdaulicher.
Halten Sie die Diktion Ihres Brötchengebers :„schlechte Risiken“ auch für menschenverachtend?
Der Kardiologe nannte das polymorbid, nicht multimorbid - es wird dadurch nicht „schöner“. Die Polymorbidität ist nicht das Resultat ungesunder Lebensweise oder irgendwelcher Leichtfertigkeiten - Krebs kann man nicht beeinflussen.

Besser als eine Absicherung nach Standard- oder Basistarif ist
meist - eine bezahlbare Krankenversicherung. Wenn sie fast 30% des Einkommens kostet, ist sie nicht bezahlbar. Dabei wird es total unwichtig welcher Versicherungsschutz besteht. Mit der Kasse wude heute gesprochen, das Ergebnis ist mein ursprünglicher Text-Beitrag.

Guten Tag,
Diese Antwort ist ähnlich dem Passus im Ankündigungsschreiben
der PKV in dem es hieß: „… vorbehaltlich einer eventuellen
Risikoprüfung und eines sich daraus ergebenden
Risikozuschlages …“
Da derzeitig 685 EUR Beitrag gezahlt werden, sollte es sich
bei dem Standardtarif schon um eine Verminderung des
Versicherungsschutzes handeln, oder? Ich bin zu dumm um den
Haken in dieser Passage Ihrer Antwort(…in der Regel um eine
Verminderung …)zu erkennen.

Für dumm halte ich Sie ausdrücklich nicht! Es gibt auf dem Markt
aber durchaus (noch) vereinzelt Tarife, deren Leistungsinhalt unterhalb des Standardtarifes liegt. Ich kenne Ihren Versicherungsschutz nicht und kann daher keine verbindliche Auskunft
darüber abgeben.

Wenn etwas …regelmäßig nicht
anfällt…, dann fällt es aber schon an, oder?

Nein, nur in Einzelfällen. Die Versicherung will sich mit der Formulierung „vorbehaltlich einer eventuellen…“ nur für alle Fälle
rechtlich absichern.

Allerdings wird es dadurch für 1500 EUR Rente nicht verdaulicher.

Das ist schon übel.

Halten Sie die Diktion Ihres Brötchengebers :„schlechte
Risiken“ auch für menschenverachtend?

Nein! Bei Privaten Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag
nach dem Risiko - das ist das System in der privaten Versicherungswirtschaft und gilt in ALLEN Sparten. Betrachten Sie
bitte die Angelegenheit auch mal aus Sicht des Versicherers; mein Arbeitgeber ist ein Verein auf Gegenseitigkeit; anfallende Gewinne
kommen den Versicherten, nicht Aktionären zugute. Es kann aber nicht
im Sinn der bereits Versicherten sein, dass Personen versichert werden, die definitiv (und nicht etwa, wie das System kalkuliert ist,
zufällig) erheblich mehr Kosten verursachen als Beiträge gezahlt werden.

Mit der Kasse wude heute gesprochen, das Ergebnis ist mein ursprünglicher Text-Beitrag.

Mein Gefühl: Hier hat es sich jemand - Ihr Gesprächspartner - einfach
gemacht.
Gruß Joerg Koenig

Sehr geehrter Herr Koenig,
danke für die Antwort.
Mir fällt eben ein:
Die Aussage von der erneuten Risikoprüfung wurde so hinterlegt:
Der bisherige Tarif enthält eine Selbstzahlung von 900 EUR pro Jahr (war bei der letzten Preiserhöhung als Vorschlag der PKV gern angenommen worden um der damals drohenden Erhöhung auf 780 EUR zu entgehen) Der Wechsel in einen Standardtarif ist damit keine Verminderung des Versicherungsschutzes und bei Erhöhungen stände eine erneute Prüfung des Risikos an - ist dem so?
Noch eine Frage eines Unwissenden: Der „Arbeitgeber“ zahlt dem „Arbeitnehmer“ einen Mindestbetrag zur Krankenversicherung zu. Wird diese Zuzahlung im Rentenstand von der Rentenversicherung bezahlt?
Da die Situation so ist, dass die Zahlungsschwierigkeiten erst beim Beginn des Bezugs der Altersrente auftreten werden; empfehlen Sie bis zu diesem Zeitpunkt abzuwarten, oder mache ich mir mit dem Warten etwas „kaputt“?
Beste Grüße
Horst

Wenn Sie als Rentnerin beziehungsweise Rentner nicht krankenversicherungspflichtig sind, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert,
können Sie vom Rentenversicherungsträger zu Ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung einen Zuschuss erhalten.

Sind Sie privat krankenversichert, wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen auf den Rentenzahlbetrag ergibt. Der Zuschuss wird gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt.

Beziehen Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rente wegen Alters und Hinterbliebenenrente, wird der Zuschuss aus der Summe dieser Renten berechnet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alle privaten Krankenversicherungen müssen einen einheitlichen Standardtarif anbieten. Dessen Leistungen entsprechen in etwa denen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Alterungsrückstellungen, die ein Versicherter im Laufe der Jahre im „Normaltarif“ angesammelt hat, werden auf den Standarttarif angerechnet und reduzieren damit die zu zahlende Prämie. Bei einem Wechsel in den Standardtarif steht keine Risikoprüfung an, so dass keine Risikozuschläge zu befürchten sind. Bei der Umstellung in den Standardtarif werden zunächst die dem Alter entsprechenden Tarifbeiträge berechnet. Dann wird der Betrag abgezogen, der sich aus den angesammelten Altersrückstellungen ergibt. Der Beitrag, der sich hieraus ergibt, darf maximal dem Höchstbeitrag in der GKV entsprechen. Wurden im „Normaltarif“ Risikozuschläge erhoben, fallen diese weg, wenn der Höchstbeitrag in der GKV sonst überschritten werden würde

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nur ergänzend: der Beitragszuschuss der Rentenversicherung beträgt
(Stand 06/2007) 6,65 % der Rente; Max. die Hälfte des PKV-Beitrages
OHNE Beiträge zur Pflege- und Lohnfortzahlungsversicherung (diese wird
bei Rentenbeginn ohnehin nicht mehr benötigt).
Anspruchsvoraussetzung für den Standardtarif ist u.a. eine 10-jährige
Vorversicherungszeit in einem PKV-Vollversicherungsschutz.
Grüße Joerg Koenig

Sehr geehrter Herr Koenig,
danke für Ihre Antwort.
Ein anderer freundlicher „Antworter“ hat hier ausgeführt, dass bei dem Wechsel in den Standardtarif keine Risikozuschläge fällig werden.
Tobi hatte doch sicherlich auch gelesen, dass ich von 900 EUR Selbstbeteiligung durch den Standardtarif auf 0 EUR Selbstbeteiligung zurückginge.
Mit freundlichen Grüßen
Horst

Hallo,

Ein anderer freundlicher „Antworter“ hat hier ausgeführt, dass
bei dem Wechsel in den Standardtarif keine Risikozuschläge
fällig werden.

Einspruch, das hat der Gute so nicht geschrieben.

Tobi hatte doch sicherlich auch gelesen, dass ich von 900 EUR
Selbstbeteiligung durch den Standardtarif auf 0 EUR
Selbstbeteiligung zurückginge.

Bevor das eine unendliche Geschichte wird: ich empfehle die
Lektüre der Bedingungen zum Standardtarif, lesbar:
http://www.pkv.de/default.asp
über „PKV und Recht“ „Versicherungsbedingungen“
Gruß Joerg Koenig