nachdem mir gestern schon sehr geholfen wurde (Danke nochmal!) heute eine neue Frage.
Wie gestern schon beschrieben übernimmt meine PKV für eine ambulante Behandlung nur den 1,7 Faktor, für eine stationäre die Höchstsätze (denke mal, das heißt 3,5 bei Chefarztbehandlung).
Kann sich denn die KV gegen eine stationäre Behandlung - z.B. aus medizinischen Gründen - sperren?
Bin am 17.12. ambulant an der Bandscheibe operiert worden und habe jetzt leider einen Rückfall, der wohl wieder operiert werden muss…
ich muss wahrscheinlich aufpassen, dass es keine Privatklinik ist, oder? Ich hatte bei der Klinik meines Operateurs (med-nord in München) schon Probleme mit der KV…
MÖBI
Kann sich denn die KV gegen eine stationäre Behandlung - z.B.
aus medizinischen Gründen - sperren?
Wohl kaum. Wenn Dich ein Arzt in ein Krankenhaus zur OP
einweist, kann die KV dem nicht widersprechen.
man hatte mich explizit darauf hingwiesen, dass ich mir eine Leistungsübernahme bestätigen lassen müsse. Ich kann den Wortlaut nicht genau zitieren, habe die Unterlagen im Büro.
Ich habe das dann mit der KV abgeklärt und mich dann für meinen postoperativen Aufenthalt für die Paracelcus Klinik entschieden. Leistungsübernahme problemlos, bin auch sehr zufrieden mit dem Aufenthalt gewesen…
Dies soll übrigen NICHTS über die andere Klinik aussagen!!!
Bin dann nur den einfacheren Weg gegangen.
Viele Grüße
MÖBI
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die machen dort halt auch viel ästhetische Chirurgie und Pränataldiagnostik. U.a. hat aber auch Herr Dr. Schneiderhan hier Belegbetten, der eine spezielle OP-Technik bei Bandscheibenvorfällen durchführt, deren Kostenübernahme umstritten ist (RACZ-Kathedertechnik).
Deswegen sollte man hier die Kostenerstattung vorher klären.