PKV - steigende Beiträge im Alter?

Hallo & Guten Morgen,

ich erwäge in eine PKV zu wechseln, da ich im Moment freiwillig in der GKV bin (dazu noch bei der HEK, sauteuer, aber da ich schon mein ganzes Leben drin war bin ich auch erstmal da geblieben).
Nun habe ich mich ein wenig schlau gemacht, nur zu einem Thema habe ich noch eine Frage.
Wenn ich heute (mit 30) in die PKV eintrete, bleibt mein Beitrag dann bis zum hohen Alter stabil (bis auf die ´normalen´ jährlichen Steigerungen von ca. 5%)? Oder zahle ich etwa wenn ich z.B. 45 werde auf einmal sehr viel mehr?
Ich denke, selbst wenn es einen Aufschlag gibt ist dieser immernoch günstiger als die GKV???

Vielen Dank für Eure Antworten & noch ein nettes WE…

Manuel

Hi Manuel,

ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf den folgenden Thread.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß
Marco

Hi Manuel,

was noch anzumerken ist:
Die Regelung mit dem Übertreten ab 55. Lebensjahr von PKV in GKV hat sich etwas verschärft, als noch zum Zeitpunkt des Threads, und ist heutzutage fast nicht mehr möglich.

Gruß
Marco

hallo Marco,
warum sollte er auch zurück? Zahlt weniger Beitrag und ist besser abgesichert!
Wäre ja recht besch… wenn er in die Kasse zurückginge: Kinder aus dem Haus, Frau hat eigenes Einkommen. Also er ist dann alleine versichert.
Dazu kommt, dass nach der Wahl meiner Meinung nach die Forderung der VGH erfüllt wird: Gleichbehandlung der Versicherten. Soll heißen: sämtliche Einkünfte müssen zur Beitragfindung herangezogen werden.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

wollte dies ja nur am Rande noch angemerkt haben. :smile:
Das ich es so wie du sehe, spielt ja dabei erstmal keine Rolle :smile:

Gruß
MArco

Hallo Manuel,

in der Tat ist/war der exorbitante Anstieg der Prämien im Alter bei Altverträgen ein Problem. Die Versicherungsunternehmen (VU) hatten über Jahrzente die jüngere und risikoärmere Klientel mit Beiträgen gelockt, die weit unter denen der GKV lagen. Die höheren Kosten, die sich im Alter notwendigerweise durch die sich dramatisch verschlechternde Risikostruktur (in der PKV besteht die Absicherung grundsätzlich ausschließlich innerhalb ein und derselben Alterskohorte!) ergibt, wurden kaum oder nur sehr marginal durch irgendwelche Vorsorgemaßnahmen der VU abgefangen. Die Situation war so bedenklich, dass der Gesetzgeber, im übrigen gegen massive Widerstände des PKV-Verbandens, seit 1994 nach und nach durch unterschiedliche Massnahmen (Stichworte: PKV nach Art einer Lebensversicherung, Verwendung der Überzinsen, Zuschlag für Altersrückstellung seit 2000 etc.) dafür Sorge getragen hat, dass zumindest bei Neuverträgen sichergestellt ist, dass für das Alter ausreichend Vorsorge getroffen ist.

Du kannst also davon ausgehen, dass Deine Prämie auch im Alter bezahlbar bleibt, wenn Du jetzt einen Vertrag abschließt; vor allem, da Du erst 30 Jahre alt bist, und somit noch eine lange Zeit vergeht, in der Du Altersrückstellungen mit Zins und Zinseszins ansammeln kannst. Diese Aussage gilt natürlich nur dann, wenn Du einen Tarif wählst, den Du nicht in zehn oder zwanzig Jahren noch aufstockst. Denn die Rücklagen für Alterrückstellungen bemessen sich natürlich am finanziellen Umfang des gewählten Tarifes.

Der PKV-Verband bietet zu dem Thema eine Site mit mehr, wenn natürlich auch tendenziellen Informationen unter der URL http://www.konstanter-beitrag.de/home.html und feiert die Massnahmen des Gesetzgebers nun als die eigenen.

Möchtest Du darüberhinaus noch etwas tun, kannst Du einen PKV-Tarif mit Beitragsentlastung wählen. Das kann dann z.B. dazu dienen, dass sich die Prämie nach Wegfall des Arbeitgeberzuschusses bei Eintritt des Ruhestandes um etwa den entsprechenden Betrag verringert. Vorteil eines solchen Tarifes ist, dass er voll zuschussfähig ist, d.h. Du kannst Deinen Arbeitgeber, so Du einen hast, hier an Deiner Altersvorsorge beteiligen; wenn Du selbständig bist, kann es sich ggf. unter steuerlichen Gesichtpunkten rechnen. Nachteil ist z.B., dass diese Form der Anlage natürlich nicht vererbbar ist; außerdem geht alles verloren (wie im übrigen die gesamten Altersrückstellungen), wenn Du ggf. die Versicherung wechseln solltest.

Es grüßt

Ulrich

hallo Ulrich,
fast richtig… bis auf die nicht zu überhörende Abneigung den Privaten gegenüber und das Verschweigen des Standarttarifes.
Der Hinweis auf mittelalterliche Tarife ist hier vollkommen Fehl am Platz und gehört ins Geschichtsbrett.
Manuel hatte nach dem Heute gefragt.
Und hier geht er weniger Risiko ein, als in den GKV´s.
Also, was sollte Dein Beitrag bringen?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

vielleicht liest Du Dir mein Posting noch einmal etwas genauer durch und verstehst dann, dass ich ganz deutlich gemacht habe, dass Manuel nach den Änderungen der Gesetzeslage keine exorbitanten Beitragssteigerungen mehr fürchten muss, wenn er heute einen neuen Vertrag abschließt. Wieso sollte ich da auf den Standardtarif hinweisen? Den historischen Abriss habe ich deshalb gemacht, um deutlich zu machen, dass die genannten Probleme heute eben nicht mehr bestehen, auch wenn die Leute auch heute noch die alten Bedenken haben.

Fazit: Es handelt sich unterm Strich also eher um eine poitive Bewertung. Ich denke wirklich, dass ich das deutlich gemacht habe!

Es grüßt

Ulrich

hallo Ulrich,
dann habe ich Dich wohl falsch verstanden und bitte um Entschuldigung.
Das ist das Problem mit dem geschriebenem Wort. So manches hört sich anders an, wenn man sich gegenüber sitzt. Die Mimik und die Tonlage fehlt halt gänzlich.
Und manches Wort ist geschrieben schärfer, als der Schreiber es gemeint hat.
Grüße
Raimund

Kleine Korrektur :smile:
Hallo Ulrich,

Die Situation war so bedenklich, dass der
Gesetzgeber, im übrigen gegen massive Widerstände des
PKV-Verbandens, seit 1994 nach und nach durch unterschiedliche
Massnahmen (Stichworte: PKV nach Art einer Lebensversicherung,
Verwendung der Überzinsen, Zuschlag für Altersrückstellung
seit 2000 etc.) dafür Sorge getragen hat, dass zumindest bei
Neuverträgen sichergestellt ist, dass für das Alter
ausreichend Vorsorge getroffen ist.

Eine Altersrückstellung gibt es schon seit dem Zeitpunkt, seit dem es die PKV gibt. (O-Ton: mein Prüfer in der Kaufmannsprüfung. :smile: )Die Höhe allerdings ist so gewesen, dass sie jeder VR nach gutdünken festlegen konnte. Dies wurde jedoch dann nach und nach eingegrenzt und eine Mindestrückstellung verlangt. Meiner Meinung nach, war dies aber auch schon Ende der 80er eingeführt. Spätestens jedoch `92

Das nur also klitzekleine Anmerkung :smile:

Gruß
Marco

Danke schön!
Vielen Dank für die Hilfe und die Diskussion.
Was ich nun genau mache weiss ich noch nicht, aber ich tendiere schon deutlich zu einer PKV.

Manuel

Hallo Manuel,
der Beitrag mit dem heute jemand in die PKV einsteigt bleibt im Prinzip konstant bis auf die Beitragsanpassungen, Rückstellungen für die KV der Renter (in den letzten Jahren hinzugekommen) oder Änderungen in einer evtl. vereinbarten SB (auch das gibt es).

Viele haben und andere machen heute einen Fehler.
Die Beitragserspartnis die sich in jungen Jahren bei einem Wechsel ergibt, wird fast immer komplett anderweitig verballert. Wenn dann später das Rentenalter und eine enstprechend höhere Prämie verlangt wird ist das Geld weg.
Hier sollte ein Teil in eine Rentenversicherung oder einen Fonds angelegt werden um später den gewohnten Komfort auch weiter finanzieren zu können, den man sich angewöhnt hat.

Wichtig bei Wechsel ist jedoch:

  • Es geht nie wieder zurück (außer bei Fallen unter die BBG).
  • Bei Heirat und Kindern (Frau bleibt zu Haus und passt auf
    Kinder und Möbel auf) kann es heftig werden.
  • 40 Versicherer bieten viel an - intensives Beschäftigen und
    Vergleichen ist angesagt.

MfG Siegfried Nikschick

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