PKV stellt sich stur wegen der Kündidung

Moin,
ich bin Beamter und deshalb hatte ich für meine Familie eine PKV abgeschlossen.
Oktober 2009 hat meine Frau eine Arbeit aufgenommen und konnte sich und unsere Kinder über die Familienversicherung mitversichern.
Bei der Aufnahme in die GKV hat meine Frau dann auch die bisherige PKV eingetragen, diese sollte dann auch von der GKV gekündigt werden.
November 2009 habe wir daraufhin die erste Mahnung von der PKV erhalten weil die Beiträge nicht mehr gezahlt wurden.
Ich habe mit der PKV telefoniert und versucht das ganze zu erklären.
Die Aussage von der PKV war das sie von der GKV keine Kündigung erhalten hatte und ich eine schreiben soll.
Also habe ich diese geschrieben und auch die Versicherungsbestätigungen meiner Frau und der Kinder dem Schreiben beigefügt und abgeschickt, mit der Bitte um
eine rückwirkende Kündigung zum Oktober 2009.

Leider ohne erfolg, heute habe ich dann wieder eine Rechnung von der Versicherung wieder ein Brief erhalten inzwischen geht es um ein Betrag von über 2100Euro und die Versicherung ist immer noch nicht gekündigt.

Muss ich diesen Betrag zahlen obwohl meine Frau und die Kinder seit 2009 in einer GKV sind?
Wie sollte ich da jetzt am Besten vorgehen?
Habt ihr vielleicht mehr Erfahrung?
Danke…

hallo…

die krankenversicherung verbietet die doppelversicherung…
wenn deine frau also pflichtversichertes mitglied in der krankenversicherung is, dann ist also alles klar… der private versicherer MUSS zurück stecken… das ist nun mal gesetz und steht im SGB V so auch zum nachlesen drin…
die privaten versicherungen WOLLEN manchmal dieses gesetz nicht kennen…
hat auch nichts mit der kündigungsfrist zu tun… es ist eben so, dass niemand in der krankenvollversicherung doppelt versichert sein darf…

tip… in berlin den ombudsmann anrufen… besser den fall per mail mit benennung von ross und reiter angeben… die helfen dir dann sicherlich…

mfg. chris

Eine Kündigung wegen Versicherungspflicht muß innerhalb eines Zeitraumes von (ich glaube 2 Wochen nach Statuswechsel /von Versicherungsfrei nach Versicherungspflichtig) durch den Versicherungsnehmer und die versicherte Person erfolgen. Dies kann und darf nicht die GKV übernehmen. Ansonsten sind Kündigungsfristen einzuhalten, auf welchen die PKV in Ihrem Fall offenbar besteht.

Ich würde mich mit einem höflichen Schreiben und der Bitte um Kulanz an den Vorstand des Unternehmens wenden (nicht an örtliche Geschäftsstellen).

Hier geht es nicht um gesunden Menschenverstand sondern um Vertragsrecht.

Hy ,

ich sehe das eigentlich so das die PKV die Versicherung
rückwirkend aufheben muss da Deine Frau und die Kinder
bei der gesetzlichen versichert sind und seit Oktober
waren, da man nicht doppelt versichert sein kann, also
sollte die Bescheinigung der GKV ausreichen und die
Versicherung den Vertrag aufheben.Ich würde den Beitrag
nicht bezahlen und den Mitarbeiter (Vermittler der Euch
da reingebracht) anrufen und er soll das für Euch
klären, er hat ja auch an Euch verdíent. Eigentlich
gehört das zu einer seriösen Versicherung dazu. Sollte
das nicht funktionieren, sucht ein Beratungsgespräch
beim Anwalt kostet ca 150,-€ wenn man keine
Rechtsschutzversicherung hat. Also Vermittler anrufen
und klären lassen, Mitgliedsbescheinigung der GKV und
das sollte es gewesen sein.
Kannst Dich ja nochmals melden was der Vermittler
meint.

Moin,
ich bin Beamter und deshalb hatte ich für meine

Familie eine

PKV abgeschlossen.
Oktober 2009 hat meine Frau eine Arbeit aufgenommen

und konnte

sich und unsere Kinder über die Familienversicherung
mitversichern.
Bei der Aufnahme in die GKV hat meine Frau dann auch

die

bisherige PKV eingetragen, diese sollte dann auch von

der GKV

gekündigt werden.
November 2009 habe wir daraufhin die erste Mahnung von

der PKV

erhalten weil die Beiträge nicht mehr gezahlt wurden.
Ich habe mit der PKV telefoniert und versucht das

ganze zu

erklären.
Die Aussage von der PKV war das sie von der GKV keine
Kündigung erhalten hatte und ich eine schreiben soll.
Also habe ich diese geschrieben und auch die
Versicherungsbestätigungen meiner Frau und der Kinder

dem

Schreiben beigefügt und abgeschickt, mit der Bitte um
eine rückwirkende Kündigung zum Oktober 2009.

Leider ohne erfolg, heute habe ich dann wieder eine

Rechnung

von der Versicherung wieder ein Brief erhalten

inzwischen geht

es um ein Betrag von über 2100Euro und die

Versicherung ist

immer noch nicht gekündigt.

Muss ich diesen Betrag zahlen obwohl meine Frau und

die Kinder

seit 2009 in einer GKV sind?
Wie sollte ich da jetzt am Besten vorgehen?
Habt ihr vielleicht mehr Erfahrung?
Danke…

Ich hatte auch in meinem kündigungsschreiben um Kulanz gebeten, war vielleicht auch ein Fehler denn darauf gingen sie garnicht ein.

Ich habe nun mit der GKV telefoniert diese schicken mir erneut eine Versicherungsbestätigung,
diese soll ich wieder an die PKV senden.
Die Dame am Telefon hat es genauso geschildert wir ihr auch, man darf keine zwei Krankenversicherungen haben und wenn man eine Arbeit aufnimmt zieht die PKV den kürzeren und soll es auch keine Kündigungsfristen usw. geben.
Hoffe das es diesesmal klappt, sonst muss ich wohl ein Anwalt beauftragen.
Werde euch informieren.
–DANKE–

Hallo hayatii,

zunächst mal würde ich das ganze nicht als „Sturheit“ abstempeln.

Aus folgenden Gründen:

  1. Du bist Versicherungsnehmer und nicht die GKV.
    d.h. Du hast die Pflicht zu kündigen!

  2. Wird der „neue“ Versicherer, in diesem Fall die GKV eine Bescheinigung austellen müssen zum Thema „substitutive Versicherung“. (Diese bescheinigt den Bestand einer Krankenversicherung) Denn einfach kündigen und dann keine KV mehr haben geht nicht mehr so einfach in der BRD!

Erst wenn der bisherige Versicherer diese Bescheinigung vorgelegt bekommt (PKV) kann es eine Vertragsaufhebung geben. Unter Umständen auch rückwirkend.

Ohne Nachweis einer neuen KV mit der o.g. Bescheinigung wird die „alte“ Versicherung Dich nicht aus dem Vertrag lassen wollen bzw. können.

Gruss

Ray_Sting

Hallo,

bin jetzt schon seit mehreren Jahren nicht mehr in der Materie, daher nur 2 Gedanken:

  1. Kann die Kündigung direkt bei der PKV nachgewiesen werden?
  2. Es gibt einen auch für die PKV einen Ombudsmann den man mit der Vermittlung beauftragen kann.

Mfg

Hallo,

meiner Meinung nach müßt ihr die Beiträge nicht zahlen, da deine Frau mit der Aufnahme ihrer Arbeit wieder krankenversicherungspflichtig geworden ist. Wenn dies Eintritt, kann man die PKV ohne eine Einhaltung einer Frist beenden. Man muß nur nachweisen, dass man in einer anderen Krankenversicherung versichert ist.

Hier noch ein Link:
http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000874.htm

Grüße
Heiko

Hallo, hayatii,

die Reaktion der PKV verstehe ich nicht,die Berechtigung der Beihilfe gilt nur so lange, wie die Frau kein Einkommen oder je nach Bundesland ein zu geringes Einkommen hat.
In dem Moment, wo Ihre Frau selberp pflichtig wird zählt immer der Status an erster Stelle.
Ist Ihre Frau also durch eine eigene Tätigkeit im Angestelltenverhältnis per Gesetz pflichtig, hat sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und muss aus der PKV entlassen werden, da sie keine Beihilfeberedchtigung mehr hat.
Bei den Kindern ist es etwas anderes. Die behalten die Beihilfeberechtigung und da kann es sein, dass die Kasse auf reguläre Kündigungspflichten besteht.
In der regel drei Monate zum Jahresende. Einige Kassen haben auch eine Frist drei Monate zum damaligen Versicherungsbeinn.
Etwas anderes wäre es, wenn Ihre Frau eine Tätigkeit als Selbständige oder Angestellte über dem Beitragsbemessungssatz liegend hat, dann hat auch sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten zu den jeweiligen Kündigungszeiten.
Da ich weder Ihre Kasse kenne, noch das Bundesland bei dem Sie Beihilfe erhalten, noch den wirklichen Status Ihrer Frau, kann ich nur die allgemeingültigen Regelungen darstellen.
Bevor das alles im Einzelnen nicht geklärt ist, würde ich den Betrag nicht zahlen.
Alles Gute
Cl. Lauer