jemand hat eine priv. stationäre Zusatzversicherung.
Die Situation in Kurzform:
Nach einer HNO-OP die Chefarzt-Rechnung bei der PKV eingereicht.
Ein Betrag von ca. 100,-€ wurde nicht übernommen.
Strittige Abrechnungsposition Nr. 2562.
Die Begründung der PKV an die privatärztliche Abrechnungsstelle geschickt.
Seit dem ständiger Schriftverkehr.
Jede Seite begründet immer wieder IHRE Position mit §§ u. Gerichtsurteilen.
Was nun?
Muss der PKV-Versicherte den strittigen Betrag bezahlen?
Muss der PKV-Versicherte den strittigen Betrag bezahlen?
Schwer zu sagen. Dass die Versicheurng diese Position nicht bezahlen will, wäre kein Grund für den Patienten die Zahlung zu verweigern. Nur wenn die Abrechnung sachlich falsch ist, kanner das. Und genau dies ist offenbar strittig. Notfalls einen Anwalt einschalten.
Wer im beschriebenen Fall im Recht ist, hängt von vielen Details ab. Leider haben die meisten Versicherten wenig Kenntnis von den Vertragsbedingungen ihres Vertrages. So kann es leicht passieren, dass man Meldefristen versäumt oder - z.B. bei gemischten Anstalten - keine vorherige Leistungszusage einholt.
Kunden sollten sich damit VOR Vertragsabschluss beschäftigen und sich neutral beraten lassen.