Hallo,
eine kurze Frage, welche im Grunde genommen einfach zu beantworten sein sollte:
Wir bei der Pflichtversicherungsgrenze (2011 - 49.500€/a wenn ich richtig informiert bin) das SV-Brutto RV/AV oder das SV-Brutto KV/PV als Bemessungsgrundlage verwendet?
Also wenn es um die Frage geht private oder gesetzliche Krankenversicherung, dann zählt die JAEG von 49.500€. Da muss man drüber liegen, um die Wahl zu haben.
Beispiel:
Herr Meier hat ein Gesamtbrutto bzw. Steuerbrutto von 55.000€, ein SV-Brutto RV/AV von 55.000€ (max. 66.000/a im Westen, wenn ich richtig informiert bin) und ein SV-Brutto KV/PV von 44.550€ (max. 44.550 in 2011 wenn ich richtig informiert bin).
Also diese 44.550€ sind die Beitragsbemessungrenze für die GKV. Als JAEG gilt dieser Betrag nur für jene, die bereits vor 2003 in einer privaten KV vollversichert waren, weil sie damals schon über der damaligen JAEG lagen.
Laut dem Beispiel kann sich Herr Meier laut meiner Ansicht privat versichern, da er über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Das SV-Brutto KV/PV ist laut meinem Verständnis maximal 44.550€/a
Die Versicherungsplichtgrenze liegt, wenn sich die Frage jetzt erstmals stellt, bei den 49.500€. Die 44.550€ ist die Beitragsbemessungsgrenze für die KV, weshalb auch nur dieser Betrag als SV-Brutto KV erscheint. Auf diesen Betrag werden die Beiträge erhoben. Für alles was drüber liegt, fallen keine KV-Beiträge mehr an.
Allerdings sagte mir ein Berater, dass das
SV-Brutto KV/PV als Bemessungsgrundlage für die PKV dient…
Also Bemessungsgrundlage für die PKV ist das individuelle Risiko und die gewählten Tarife etc. Oder was meint der Berater da? Für die Option zwischen PKV und GKV wählen zu können liegt die Grenze bei 49.500€. Und da der Mann 55.000e im Jahr verdient, liegt er locker über den 49.500€ JAEG und hat die Qual der Wahl.
Grüße