PKV Tarif mit GOÄ/GOZ nur bis zu den Höchstsätzen

Hallo Experten,

ich (38) will den Schritt in die PKV wagen. Dazu hat mich ein guter Bekannter/Versicherungsfachmann beraten. In die engere Wahl ist jetzt der Münchener Verein Tarif BonusCare T861 gefallen (incl. eines Risikozuschlages).

Mit 2-Bett Zimmer komme ich klar und mit dem Hausarztprinzip auch. Einzig und allein die Einschränkung bei der Abrechnung (nur) bis zu den Höchstsätzen (bei stationär auch darüber hinaus) verunsichert mich immer noch ein wenig.

Fragen:
A) Wann rechnet ein Arzt über die Höchstsätze hinaus ab?
B) Ist die Beschränkung im ambulanten oder zahnärtzlichen Bereich eher kritisch zu sehen? (Andere Angebote hatten dies nicht)
C) Ist der MV-Tarif bzgl. der Beitragstabilität ok?
D) Wie sind die allgemeinen Erfahrungen mit dem MV?

Danke für Eure Antworten schonmal im voraus.

Michael

Hallo Experten,

ich (38) will den Schritt in die PKV wagen.

Glückwunsch!

Dazu hat mich ein
guter Bekannter/Versicherungsfachmann beraten.

Oha - das ist zwar nett, birgt aber auch Konfliktpotenzial!

In die engere
Wahl ist jetzt der Münchener Verein Tarif BonusCare T861
gefallen (incl. eines Risikozuschlages).

Sehen Sie? Da haben wir’s schon! Ich hoffe für Ihren Bekannten, dass Sie zumindest Angestellter sind, sonst macht der Tarif erst recht keinen Sinn. Für Selbständige gibt’s aber spontan so ca. 3-10 Tarife, die ich Ihnen voraussichtlich mehr ans Herz legen würde! Halten wir fest: Der Tarif kommt bei Ihnen auf ca. 330€ inkl. gesetzlichem Zuschlag und Pflegevers., aber ohne RZ und KT, richtig?

Mit 2-Bett Zimmer komme ich klar und mit dem Hausarztprinzip
auch. Einzig und allein die Einschränkung bei der Abrechnung
(nur) bis zu den Höchstsätzen (bei stationär auch darüber
hinaus) verunsichert mich immer noch ein wenig.

Und wie sieht’s mit den folgenden Punkten aus:

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • 20% Eigenbeteiligung ohne Summenbegrenzung für einen dürftigen Hilfsmittelkatalog (keine Leistungen für Blutzuckermess-, Sauerstoff-, Schlafapnoegeräte, Stomaversorgung, motorisierte Krankenfahrstühle
  • 20% Eigenbeteiligung ohne Summenbegrenzung für Heilmittel
  • 20% Eigenbeteiligung ohne Summenbegrenzung beim Heilpraktiker
  • 20% Eigenbeteiligung für bis zu 50 Psychotherapiesitzung
  • 20% Eigenbeteiligung ohne Summenbegrenzung für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien

Wie kommen Sie denn damit klar? Das find ich immer hochinteressant, wenn einem das egal ist, aber unbedingt Leistungen über GOÄ angesagt sind!

Fragen:
A) Wann rechnet ein Arzt über die Höchstsätze hinaus ab?

Wenn es eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist z.B.

B) Ist die Beschränkung im ambulanten oder zahnärtzlichen
Bereich eher kritisch zu sehen? (Andere Angebote hatten dies
nicht)

Es gibt weitaus mehr Tarife, die nur bis zum Höchstsatz erstatten (manche tun noch nicht mal das!), als Tarife, die darüber heraus erstatten. Ich sehe die o.g. Punkte weitaus kritischer!

C) Ist der MV-Tarif bzgl. der Beitragstabilität ok?

Der Tarif hat sich in den letzten fünf Jahren so gut wie gar nicht verändert. Aber wenn man solche Beiträge nimmt für solche Leistungen, ist das auch kein Wunder!

D) Wie sind die allgemeinen Erfahrungen mit dem MV?

Neutral… zu mehr kann ich mich hier öffentlich nicht hinreißen lassen!

Danke für Eure Antworten schonmal im voraus.
Michael

Ein gut gemeinter Tipp am Schluss - prüfen Sie andere Tarife! Entweder hat Ihr Bekannter keinen Marktüberblick, ein paar Details übersehen oder einen schlechten Tag gehabt. Böswilligkeit will ich ihm gar nicht unterstellen.

Frank Wilke

Hallo Experten,

Hallo Michael,

ich (38) will den Schritt in die PKV wagen. Dazu hat mich ein
guter Bekannter/Versicherungsfachmann beraten. In die engere
Wahl ist jetzt der Münchener Verein Tarif BonusCare T861
gefallen (incl. eines Risikozuschlages).

Der Wechsel in die PKV ist eine wichtige Entscheidung. Ich gehe mal davon aus, dass dein Bekannter überprüft hat, dass es speziell für dich auch sinnvoll ist! Beim Tarif hab ich so meine Zweifel (ist dein Bekannter beim MV ausschließlich beschäftigt?)

Mit 2-Bett Zimmer komme ich klar und mit dem Hausarztprinzip
auch. Einzig und allein die Einschränkung bei der Abrechnung
(nur) bis zu den Höchstsätzen (bei stationär auch darüber
hinaus) verunsichert mich immer noch ein wenig.

Warum verunsichert dich das? Für mich ist es immer wieder amüsant dies zu lesen oder zu hören. Bist dato zahlt deine GKV nur den 1-fachen Satz und jetzt sollte der 3,5fache nicht ausreichen!??

Fragen:
A) Wann rechnet ein Arzt über die Höchstsätze hinaus ab?

Ich bin fast 20 Jahre PKV-versichert, habe auch schon das Vergnügen mit Professoren gehabt und habe dies noch nie erlebt (90% 1,8 - 2,3fach, selten 3,5fach)

B) Ist die Beschränkung im ambulanten oder zahnärtzlichen
Bereich eher kritisch zu sehen? (Andere Angebote hatten dies
nicht)

Imho unbedeutend und glaub ja nicht, dass Du bei den „anderen Angeboten“ wahllos evtl. zu „Prominentenärzten“ gehen kannst, bei denen du dann eine Honorarvereinbarungen unterschreiben musst und die sich nicht an die Gebührenordnung halten. (Da gibt es nette Paragräphchen - (Stichwort med. Notwendigkeit)

C) Ist der MV-Tarif bzgl. der Beitragstabilität ok?
D) Wie sind die allgemeinen Erfahrungen mit dem MV?

Bei mir zumindestens, wäre dieser Tarif nicht in die engste Wahl gekommen und die Gesellschaft auch nicht. Diese Meinung muss man aber selbstverständlich nicht teilen!

Danke für Eure Antworten schonmal im voraus.

Michael

Bitte, gern geschehen.
Cooler

Fragen:
A) Wann rechnet ein Arzt über die Höchstsätze hinaus ab?

Ich bin fast 20 Jahre PKV-versichert, habe auch schon das
Vergnügen mit Professoren gehabt und habe dies noch nie erlebt
(90% 1,8 - 2,3fach, selten 3,5fach)

Hallo coolio,
das ist zwar schön für Dich, aber nicht der Durchschnitt, zumindest wenn es aus dem ambulanten Bereich raus geht. Leider ist meine Datenbank hier nicht aktuell, aber viele Verschiebungen wird es nicht geben… 2004 verteilten sich die Rechnungen der Ärzte so:
Ambulant: 92,95% bis 2,3fach - 6,84% drüber, und 0,21% über dem Höchstsatz
Stationär: 69,51% bis 2,3fach - 29,49% bis 3,5fach, und 1% über dem Höchstsatz
Zahn: 59,42% bis 2,3fach - 38,63% bis 3,5fach, und stolze 1,95% über dem Höchstsatz.

Aber wie ich schon erwähnte: Ich halte die anderen Punkt für weiter schwerwiegender!!!

Frank Wilke

Ich bin fast 20 Jahre PKV-versichert, habe auch schon das
Vergnügen mit Professoren gehabt und habe dies noch nie erlebt
(90% 1,8 - 2,3fach, selten 3,5fach)

Ich habe bei meinen Kunden schon 6,8 und 7 gesehen, speziell im zahnmedizinischen Bereich. Und die beschweren sich dann, dass die KV das nicht übernimmt.

3,5 ist bei meinen Ärzten schon fast Standard, keine Rechnung, in der nicht irgendwo 3,5 steht.

Ich bin fast 20 Jahre PKV-versichert, habe auch schon das
Vergnügen mit Professoren gehabt und habe dies noch nie erlebt
(90% 1,8 - 2,3fach, selten 3,5fach)

Ich habe bei meinen Kunden schon 6,8 und 7 gesehen, speziell
im zahnmedizinischen Bereich. Und die beschweren sich dann,
dass die KV das nicht übernimmt.

Wen haben die denn um Gotteswillen ausgesucht? Haben die blind eine Honorarvereinbarung unterschrieben? Haben die noch nie etwas von einem Heil- und Kostenplan gehört, den sie vorher einreichen sollten (auch zum eigenen Schutz) ? Wollten die Kunden pardu den dritt- oder viert-Porsche dieses Zahnklempners finanzieren?

3,5 ist bei meinen Ärzten schon fast Standard, keine Rechnung,
in der nicht irgendwo 3,5 steht.

Das kann sein - irgendeine besondere Leistung der besonderen Leistung wird´s schon geben. Wenn es der (Zahn)Arzt begründet, ist es ja ok!

ich (38) will den Schritt in die PKV wagen. Dazu hat mich ein
guter Bekannter/Versicherungsfachmann beraten. In die engere
Wahl ist jetzt der Münchener Verein Tarif BonusCare T861
gefallen (incl. eines Risikozuschlages).

Ihnen fehlt eine kompetente Beratung, sonst würden Sie sich nicht so äußern!

Mit 2-Bett Zimmer komme ich klar und mit dem Hausarztprinzip
auch. Einzig und allein die Einschränkung bei der Abrechnung
(nur) bis zu den Höchstsätzen (bei stationär auch darüber
hinaus) verunsichert mich immer noch ein wenig.

Ihnen fehlen zu viele Informationen für eine Entscheidung. Suchen Sie bitte einen komptenten Berater auf!

Fragen:
A) Wann rechnet ein Arzt über die Höchstsätze hinaus ab?

Wenn Sie ernsthaft krank sind oder er Geld benötigt (Thema Zahnärzte)!

B) Ist die Beschränkung im ambulanten oder zahnärtzlichen
Bereich eher kritisch zu sehen? (Andere Angebote hatten dies
nicht)

Nein - aber ander Einschränkungen!

C) Ist der MV-Tarif bzgl. der Beitragstabilität ok?

Definiere Beitragsstabilität!!! Was ist das - d.E. ?

D) Wie sind die allgemeinen Erfahrungen mit dem MV?

Selten so gut gelacht, wie bei dieser Frage!

Danke für Eure Antworten schonmal im voraus.

So geht es nicht!

i.V. J. Müller