PKV trotz Arbeitslosigkeit weiterführbar?

Hallo,

ich hätte folgende Frage: kann man seine PKV bei Arbeitslosigkeit aus eigener Tasche weiterführen, obwohl man in die GKV zurück muß?

Ich bin seit 4,5 Jahren privat krankenversichert und nun arbeitslos geworden. Laut Arbeitsamt muß ich in die GKV zurück, da ich noch nicht volle 5 Jahre in der PKV war. Dummerweise steht gerade jetzt eine Knieoperation an und mir wäre sehr daran gelegen die Vorteile der PKV weiter zu nutzen. Kann ich diese einfach aus eigener Tasche weiterführen (und wäre somit doppeltversichert) oder ist dies nicht zulässig? Muß ich meiner PKV die Arbeitslosigkeit und somit den Wechsel zur GKV melden (gibt es da Vorschriften)? Kann man dann ggf. bei längerer Arbeitslosigkeit immer noch eine Anwartschaft bei der PKV anfragen oder muß man das gleich bei Beginn der Arbeitslosigkeit tun?

Ich bin für alle Antworten wirklich dankbar!!

Viele Grüße
Werner

Hallo Werner,

ich hätte folgende Frage: kann man seine PKV bei
Arbeitslosigkeit aus eigener Tasche weiterführen, obwohl man
in die GKV zurück muß?

Im Prinzip ja. Doch setz Dich doch mal mit dem Arbeitsamtmenschen zusammen und erkläre ihm die Situation. Denn in einem halbem Jahr hast Du sowieso das Recht, zu entscheiden, ob Du in der Privaten bleiben willst oder nicht.
Du erhältst dann den gleichen Satz, den Du als GKV-Versicherter kosten würdest.
Der Versicherung musst Du natürlich alles melden. Doch die wird mit Sicherheit nichts gegen eine Weiterversicherung haben. Sollte es nicht möglich sein, dann wandle den Tarif in eine große Anwartschaft um. Vorteil: wenn Du wieder Arbeit hast (und freiwillig versichert bist), steigst Du in Deinen alten Vertrag wieder ein. Ohne Risikoprüfung und zu den Beiträgen, die Du dann zahlen müsstest, wäre der Tarif ganz normal weiter gelaufen. Außerdem werden Deine Altersrückstellungen weiter gezahlt.
Die Anwartschaft musst Du sofort beantragen. Beginn: nach der im Vertrag angegebenen Karenzzeit.
Natürlich nicht, wenn das AA einverstanden ist und dich in der Privaten lässt. Doch musst Du auch darin bleiben, ein Wechsel nach der OP in die GKV ist dann nicht möglich.
Grüße
Raimund

Ich bin seit 4,5 Jahren privat krankenversichert und nun
arbeitslos geworden. Laut Arbeitsamt muß ich in die GKV
zurück, da ich noch nicht volle 5 Jahre in der PKV war.
Dummerweise steht gerade jetzt eine Knieoperation an und mir
wäre sehr daran gelegen die Vorteile der PKV weiter zu nutzen.
Kann ich diese einfach aus eigener Tasche weiterführen (und
wäre somit doppeltversichert) oder ist dies nicht zulässig?
Muß ich meiner PKV die Arbeitslosigkeit und somit den Wechsel
zur GKV melden (gibt es da Vorschriften)? Kann man dann ggf.
bei längerer Arbeitslosigkeit immer noch eine Anwartschaft bei
der PKV anfragen oder muß man das gleich bei Beginn der
Arbeitslosigkeit tun?

Ich bin für alle Antworten wirklich dankbar!!

Viele Grüße
Werner