PKV und Anwartschaftversicherung

Hallo

nehmen wir mal folgendes an

Herr R ist 49 und seit 2 jahren wegen Burn-Out krank. Der Arzt von der PKV hat ihn jetzt Berufsunfähig geschrieben.Die PKV hat ihn angeboten eine Anwartschaftversicherung zu machen.
Was ist das genau?
Ab dem 1.9.10 macht Herr R. eine Berufliche Trainingsmaßnahme, die ein Jahr dauert.
Und dann?

Bei weiteren Fragen, bitte schreiben…danke

lisa

Hallo

nehmen wir mal folgendes an

Herr R ist 49 und seit 2 jahren wegen Burn-Out krank.

Der Arzt

von der PKV hat ihn jetzt Berufsunfähig geschrieben.

Ein Arzt hat ihn Berufsunfähig geschrieben, aber nicht ein Arzt von der PKV !

Die PKV

hat ihn angeboten eine Anwartschaftversicherung zu machen.

Eine Anwartschaft mit Burn Out? das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Was ist das genau?

Bei einer Anwartschaft wird der Augenblickliche Gesundheitszustand festgehalten, damit man später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden kann. Aber wie gesagt bei diesem Gesundheitszustand halte ich das für unmöglich.

Ab dem 1.9.10 macht Herr R. eine Berufliche Trainingsmaßnahme,
die ein Jahr dauert.

Das heißt wahrscheinlich macht er eine Wiedereingliederungsmaßnahme, um eventuell wieder in den Beruf einsteigen zu können, oder einen für ihn geeigneten Job zu finden.

Und dann?

Dann wird wahrscheinlich entschieden ob und für welchen Beruf er wieder geeignet ist.

Bei weiteren Fragen, bitte schreiben…danke

Allerdings verstehe ich nicht ganz um was es hier eigentlich geht. Um die Krankenversicherung? Wie ist er denn versichert? hört sich so an als wäre er PKV versichert, warum dann aber eine Anwartschaft?
Ich glaube hier wurde etwas durcheinander gebracht, oder?

lisa

Hallo

nehmen wir mal folgendes an

Herr R ist 49 und seit 2 jahren wegen Burn-Out krank.

Der Arzt

von der PKV hat ihn jetzt Berufsunfähig geschrieben.

Ein Arzt hat ihn Berufsunfähig geschrieben, aber nicht ein
Arzt von der PKV !

Die PKV

hat ihn angeboten eine Anwartschaftversicherung zu machen.

Eine Anwartschaft mit Burn Out? das halte ich für sehr
unwahrscheinlich.

Was ist das genau?

Bei einer Anwartschaft wird der Augenblickliche
Gesundheitszustand festgehalten, damit man später ohne erneute
Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden kann. Aber
wie gesagt bei diesem Gesundheitszustand halte ich das für
unmöglich.

Ab dem 1.9.10 macht Herr R. eine Berufliche Trainingsmaßnahme,
die ein Jahr dauert.

Das heißt wahrscheinlich macht er eine
Wiedereingliederungsmaßnahme, um eventuell wieder in den Beruf
einsteigen zu können, oder einen für ihn geeigneten Job zu
finden.

Und dann?

Dann wird wahrscheinlich entschieden ob und für welchen Beruf
er wieder geeignet ist.

Bei weiteren Fragen, bitte schreiben…danke

Allerdings verstehe ich nicht ganz um was es hier eigentlich
geht. Um die Krankenversicherung? Wie ist er denn versichert?
hört sich so an als wäre er PKV versichert, warum dann aber
eine Anwartschaft?

Er ist Privat krankenversichert,er wurde von der PKV zum medizinischen Dienst bestellt,und der hat ihn berufsunfähig geschrieben.
Er leidet seit 2 jahren an Depressionen…wegen der Arbeit…Born-Out
heute bekam Herr R einen Brief von der PKV, in dem steht…er ist zu 50% berufsunfähig(von medizinischen Dienst der PKV),und dann steht da noch was mit der Anwartschaft.

Ich glaube hier wurde etwas durcheinander gebracht, oder?

lisa

heute bekam Herr R einen Brief von der PKV, in dem steht…er
ist zu 50% berufsunfähig(von medizinischen Dienst der PKV),und
dann steht da noch was mit der Anwartschaft

Noch eine Frage: Ist Herr R Beamter?
Das mit der Anwartschaft hat sicher irgendetwas mit der Rente zu tun…also nicht direkt was mit der PKV.Hier müsste man genauere Angaben oder den Wortlaut haben.
Die 50% Berufsunfähigkeit sprechen für die Wiedereingliederung, so wie ich das schon vermutet habe…ich weiß es aber nicht da ich den Wortlaut nicht kenne.

lisa

Guten Tag,
>Ab dem 1.9.10 macht Herr R. eine Berufliche >Trainingsmaßnahme, die ein Jahr dauert.
>Und dann?
Das klingt so, als ob ab 01.09. in der GKV eine Versicherungspflicht aufgrund einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben eintritt.
Wenn die Maßnahme mindestens 1 Jahr dauert (oder bei Ende der Maßnahme in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre GKV-Versicherungszeiten vorliegen), besteht das Recht auf eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V). Wenn das nicht(!) gewünscht wird, kann eine Anwartschaftsversicherung in der PKV Sinn machen (Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag,Aufnahmealter). Es gibt aber verschiedene Arten der Anwartschaft. Also genau die Einzelheiten prüfen.
Wenn die GKV-Versicherungszeiten nicht erfüllt sind (z.B. wegen Abbruch der Maßnahme), hat man laut Gesetz einen Anspruch in den bisherigen PKV-Tarif ohne (!!) Änderungen wieder einzusteigen ( § 5 Absatz 5 SGB V). In diesem Fall wäre eine Anwartschaft dann nicht sinnvoll.
Gruß
RHW