PKV und Arbeitgeberzuschuß in der Elternzeit

Hallo,
ich bin privat krankenversichert, Angestellter. Demnächst (in ca. 1 Jahr) möchte ich als werdender Vater zwei Monate Elternzeit nehmen, meine Frau wird in diesen zwei Monaten wieder arbeiten gehen.

Frage: in diesen zwei Monaten erhalte ich kein Gehalt, zahlt mir mein Arbeitgeber für unser Kind und für mich Zuschüsse zur Krankenversicherung?
Danke für Info und Grüße,
pb

Hallo pb,

hier überforderst du mich ein bisschen. Nach meiner Auffassung handelt es sich hier nicht um eine Versicherungsfrage sondern um Arbeitsrecht.

Wenn dir hier keiner antwortet, dann stelle die Frage mal im Forum REcht/ Arbeitsrecht.

Andi

PS: Stelle aber deiner Frage mal etwas um. Eine allgemeine Anfrage wird vielleicht mehr Antworten erhalten. Wegen der illegalen Rechtsberatung :smile:.

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Naja, der von mir beschriebene Fall ist ja keine echte Außergewöhnlichkeit (außer vielleicht, daß ein Mann mal Elternzeit nimmt :wink:). Und dafür gibt es ja mit Sicherheit eine Regelung. Wir sind doch in Deutschland…

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Hallo,
ich kann zwar momentan nicht mit einer Rechtsgrundlage dieneen,
aber der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist auch an
eine Gehaltszahlung gekoppelt und wenn die nicht stattfindet,
wird auch kein Arbeitgeberanteil gezahlt.
GKV-Versicherte sind in solchen Fällen sowieso von der Beitragszahlung
befreit - PKV-Versicherte meistens nicht und da interessiert
es die PKV nicht, ob ein Arbeitger etwas zahlt oder nicht.
Gruss
Günter Czauderna

Naja, der von mir beschriebene Fall ist ja keine echte
Außergewöhnlichkeit (außer vielleicht, daß ein Mann mal
Elternzeit nimmt :wink:). Und dafür gibt es ja mit Sicherheit
eine Regelung. Wir sind doch in Deutschland…

Hallo pb,

ne Regelung gibt es bestimmt. So denke ich dass du keinen Anspruch hast, da während der Elternzeit die Hauptpflichten ruhen (Arbeitsleistung Entgeltzahlung). Aber wie gesagt - das ist Arbeitsrecht und nicht Versicherungsrecht. Nach meiner Meinung bist du also bei uns als Versicherung-Experten falsch.

Im übrigen kann ich dich nur beglückwünschen. Wollte auch 1 1/2 Jahre elternzeit nehmen. Meine Frau wollte aber nicht wieder arbeiten gehen. Also sei froh dass du zumindest 2 Monate in Anspruch nehmen kannst :smile:.

Andi

Hallo Günter,

Einspruch - von der Beitragspflicht befreit sind nur versicherungspflichtige Mitglieder! Versicherungsfreie müssen in der GKV - und nur die können ja Mitglied einer PKV sein - Beiträge entrichten, es sei sie haben Anspruch auf Familienversicherung. Da gibt es ausreichend Urteile, die das so definieren!

Einige PKV Unternehmen bieten beitragsfreie Mitgliedschaften während der Elternzeit!

Davon abgesehen, hast Du Recht - kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitgeberzuschuss!

Thorulf Müller

[email protected]

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an alle:
danke für eure Ausführungen. Ich werde wohl um dem Ganzen „ein Schnippchen zu schlagen“ auf ein paar Monate Teilzeit gehen und Vollzeit weiterarbeiten, Stunden aufbauen und dann zwei Monate abfeiern.

Hallo Thorulf,
mit deinem Hinweis auf die Beitragsfreiheit von freiwillig Versicherten
nur unter der Massgabe, dass ein grundsätzlicher Familienhilfeanspruch besteht hast du natürlich recht - hab ich vergessen zu erwähnen.
Wenn das so weitergeht, sind wir hier fast perfekter wie die, die
für solche Infos bares Geld kassieren.
Gruss
Günter