PKV und Arbeitslosigkeit / Insolvenz

Wer zahlt (wenn überhaupt) den Anteil zur privaten Krankenversicherung weiter, wenn ich arbeitslos werde?
Wie verhält es sich bei Insolvenz des Unternehmens?

Gruß
Whoopi

Hallo Whoopi,
bei Selbständigen ist das so ein Problem. Ein S. zahlt ja auch nicht in die AL-Kasse ein, oder?
Also erhält er auch keine Leistung.
Soll heißen: ob GKV oder PKV: er zahlt alles selbst.
Bei AN ist´s anders. Aber das ist ja nicht die Frage

Grüße
raimund

Hallo Raimund,

doch, genau das ist die Frage.
Wie verhält sich der oben beschriebene Sachverhalt bei Arbeitnehmern?

Whoopi

das ist gasnz einfach:
Hallo Whoopi,
wenn du AL wirst, dann stellt sich erst mal die Frage: wie lange bist du schon privat versichert?
Weniger als 5 Jahre? Dann musst Du in eine GKV zurück.
Mehr als 5 jahre? Dann darfst Du wählen: privat oder GKV. Den Beitrag, den das AA an die Kasse zahlen müsste, bekommst Du zusätzlich zum ALG. Solltest Du einen superschutz gewählt haben, reicht das Geld natürlich nicht. Doch Du hast ja die Möglichkeit, in die GKV zurück zu grehen und nebenher eine große Anwartschaftsversicherung zu machen. diese gewährt Di die Sicherheit, dass Du, wenn Du wieder Arbeit hast und über der BBG verdienst, in Deinen alten Tarif wieder einsteigst, als wenn Du ihn nicht unterbrochen hättest.
Noch Fragen?
Grüße
Raimund

Und bei Insolvenz des Arbeitgebers
Hallo Raimund,

vielen Dank für deine Beantwortung in Falle von Arbeitslosigkeit (wo kann ich das nachlesen/nachschlagen - gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?)
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Dann bin ich ja erst einmal nicht arbeitslos…
Ich habe gehört, dass man dann die gesamten Kosten der PKV selbst tragen muss.

Gruß
Whoopi

hallo Whoopi,

hier die Antwort eines Kollegen:

Der Kunde ist nicht versicherungspflichtig, wenn er Insolvenzgeld bezieht.

Dieses wird nicht vom SGB 5 § 5 (Versicherungspflicht) erfasst.

Erst wenn die Insolvenz soweit fortschreitet das sich der Kd Arbeitslos
meldet greift die Versicherungspflicht.

Es wurde ein Zuschuss in Höhe der ursprünglichen AG Anteils gezahlt. Höhe
des Insg-Anspruchs

Das Insolvenzgeld ist Lohnersatz, denn es bezweckt die Sicherung eines
arbeitsrechtlichen Anspruchs. Es wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
geleistet, das sich ergibt, wenn das Arbeitsentgelt um die gesetzlichen
Abzüge vermindert wird (§ 185 Abs. 1 SGB III). Grundlage für die Ermittlung
der Höhe des Insg ist der in der Insg-Bescheinigung angegebene und ggf.
berichtigte Bruttolohnausfall, der um die gesetzlichen Abzüge zu vermindern
ist (§ 185 Abs. 1 SGB III). Eine Begrenzung in der Höhe besteht nicht, denn
eine Leistungsbemessungsgrenze ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch der
hochbezahlte Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des vollen
Nettoarbeitsentgelts (Berscheid Insolvenzarbeitsrecht S. 304 Rdn. 833).
Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, sind bei der
Bemessung der Höhe des Insg zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen
(BSG 10.8.1988 SozR 4100 § 141d Nr. 3).

Zufrieden?
Grüße
Raimund