PKV und Beitragsbemessungsgrenze, wie berechnet

Hallo,

ich habe mit Interesse die ganzen Infos und Diskussionen zu diesem Thema verfolgt.

Was ich nicht gefunden oder übersehen habe ist folgendes:

Welche Gehaltsteile werden mit in die Berechnung des Gehalts einbezogen?
Wie berechnet sich das Gehalt das dazu führt das man sich Privat krankenversichern kann?

Also, als Bsp.: Jemand bekommt 3000,- Brutto und meinetwegen
1500,- Brutto als Schichtzuschlag.
Gilt da nur das normalbrutto oder wird der Schichtzuschlag mit
einbezogen.

Ist letzteres der Fall kann man sich Privat versichern solange man Schicht arbeitet. Fällt die Schicht, aus gesundh. Gründen,
weg würde man dann unter die Bgb fallen und wieder zurück in die
gesetzliche können/müssen.

Wie denn nun?

Vielen Dank auch wenns wahrscheinlich superoft durchgekaut wurde.

Gruß

Robert

Ich habe dazu mal folgendes gefunden als ich mich informiert habe:

http://www.e-pkv.de/pkv_ratgeber_details.asp?ID=39

vielleicht hilfts dir ja

Grüße
bruno

Alles, was SV-pflichtig ist
Hi!

Welche Gehaltsteile werden mit in die Berechnung des Gehalts
einbezogen?

Alle Bestandteile, die sozialversicherungspflichtig sind!

Also, als Bsp.: Jemand bekommt 3000,- Brutto und meinetwegen
1500,- Brutto als Schichtzuschlag.
Gilt da nur das normalbrutto oder wird der Schichtzuschlag mit
einbezogen.

Ein Schichtzuschlag ist pflichtig, wird also mit dort reingenommen (vorausgesetzt, Du hast ihn im nächsten Jahr noch).

Ist letzteres der Fall kann man sich Privat versichern solange
man Schicht arbeitet. Fällt die Schicht, aus gesundh. Gründen,
weg würde man dann unter die Bgb fallen und wieder zurück in
die
gesetzliche können/müssen.

Einmal im Jahr (am Anfang des Jahres) muss (oder sollte? Nee - muss ja ne Meldung geschrieben werden) der Arbeitgeber nachsehen, welche Mitarbeiter im letzten Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen ausgeschöpft haben. Wenn absehbar ist, dass das auch im lfd. Jahr der Fall ist, muss er den Arbeitnehmer darüber informieren, dass er freiwillig versichert in der Krankenversicherung ist. Wenn das so ist, kannst Du wechseln.

Wenn Du wieder unter die BBG fällst, dann bist Du grundsätzlich erst mal wieder pflichtversichert (kannst aber auch darauf verzichten - anderes Thema)

Grüße
Guido

hallo Robert,
nur eines zur Diskussion: es ist nicht wichtig, was Du monatlich verdienst, sondern was Du jährlich verdienst.
Das hört sich jetzt nach haarspalterei an, ist es aber nicht. Denn es könnte ja so sein, dass Du 4.000 € 8 Monate lang verdienst und dann in dem Wintermonaten sagen wir mal 1.300 €. Also bist Du nicht freiwillig versichert.
Das ist auch der Grund, warum Du nicht freiwillig versichert bist, wenn Du als AN im Juni die 3.375 € überschreitest.
Also: richtig heißt es: 40.500 € jährlich.
Grüße
Raimund