PKV und Beitragsrückerstattung

Hallo Experten,

gegeben sei ein privat krankenversicherter Mensch, der, falls er in einem Jahr nicht zum Arzt gegangen ist, im Folgejahr (September) 3 Monatsbeiträge des Vorjahres zurückbekommt (BRE). Dieser Mensch würde nun im Juni des Folgejahres gesetzlich pflichtversichert werden (müssen) - hat er trotzdem Anspruch auf die Beitragsrückerstattung, die ja auf das Vorjahr bezogen ist?

Gruss,
Axel

Hallo!

Hallo Experten,

gegeben sei ein privat
krankenversicherter Mensch, der, falls er
in einem Jahr nicht zum Arzt gegangen
ist, im Folgejahr (September)
3 Monatsbeiträge des Vorjahres
zurückbekommt (BRE).

Schon 3 Jahre „schadenfrei“ ?

Dieser Mensch würde nun im Juni des Folge-:jahres gesetzlich pflichtversichert werden (müssen) - hat
er trotzdem Anspruch auf die
Beitragsrückerstattung, die ja auf das
Vorjahr bezogen ist?

Nur wenn er zum Zeitpunkt der Rückerstattung
noch Kunde der Krankenversicherung ist!

Gruss,
Axel

FRAGE: Wie lange war er in der privaten KV?
Warum jetzt pflichtversichert?
Wenn er längere Zeit privat versichert war,
könnte er sich (wenn die Altersrückstellungen in der privaten sehr hoch sein sollten - bitte erfragen!) auch
von der gesetzlichen befreien lassen, denn
die gesetzliche hat keine Rückstellungen für´s Alter und ein geringeres Krankengeld!

Viele Grüße
Heinz

Hallo Axel,

gegeben sei ein privat
krankenversicherter Mensch, der, falls er
in einem Jahr nicht zum Arzt gegangen
ist, im Folgejahr (September) 3
Monatsbeiträge des Vorjahres
zurückbekommt (BRE). Dieser Mensch würde
nun im Juni des Folgejahres gesetzlich
pflichtversichert werden (müssen) - hat
er trotzdem Anspruch auf die
Beitragsrückerstattung, die ja auf das
Vorjahr bezogen ist?

Das Thema Beitragsrückerstattung ist in den Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung in §8a Beitragsrechnung unter Absatz 4. Tarifbedingungen enthalten.
Ich sage deshalb Tarifbedingungen, da diese vom jeweiligen Versicherer abhängen.
In der Regel lautet der Passus zur Beitragsrückerstattung aber: ( Teil II Tarifbedingungen Absatz 1. Punkt a-c)

a,) Aus den entsprechenden versicherten Tarifen sind für das Geschäftsjahr keine Versicherungsleistungen erbracht worden.

b,) Die versicherten Tarife haben während des ganzen Geschäftsjahres bestanden und bestehen am 30.6. des folgenden Geschäftsjahres noch immer, es sei denn, die versicherte Person ist wegen Pflichtversicherung oder Tod ausgeschieden.

c,) Die Beiträge für das Geschäftsjahr sind bis zum 31.12. des Geschäftsjahres vollständig entrichtet. Eine Beitragsrückerstattung erfolgt nicht vor dem 1.7. des Folgejahres.

Unter Punkt b,) ist deine Frage letztlich beantwortet.

Sollte dieser Passus in den Bedingungen dieses Kunden auch enthalten sein, so bekommt er ganz klar die Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherer die versicherten Tarife dieser Person als beitragsrückerstattungsfähig ausgewiesen hat. Dies kann man jedoch beim zuständigen VR normalerweise problemlos erfragen.

Ich hoffe durch meine Ausführung geholfen zu haben.

Sollten noch Fragen deinerseits bestehen, so stehe ich gerne zur Verfügung.