Hallo,
Situation: Mann PKV, Frau ist Hausfrau und als solche in der GKV freiwillig versichert.
Da der Arbeitsgeber ja auch für die Kinder den AG-Anteil an der Krankenversicherung bis zur Höchstgrenze mitzahlt, frage ich nun, ob der Arbeitgeber auch den Anteil für die gesetzlich versicherte Hausfrau mitzahlt ?
Vielen Dank !
Jens
Kurze Antwort: Nein!
Um das doch mal in die Länge zu ziehen: Aus welchem Teil des §257 SGB V (oder woher auch immer) entnimmst Du die Verweigerung des Zuschusses für die Krankenversicherung der Frau? Ich suche die Stelle auch gerade…
Frank
§ 257 Abs. 2 SGB V spricht von den AN und desen Angehörigen, die substitutiv Versichert sind. Darunter fällt nicht die freiwillig GKV des Ehegatten.
„(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß.“